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   BVerfG, 12.12.1973 - 1 BvL 19/72   

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https://dejure.org/1973,320
BVerfG, 12.12.1973 - 1 BvL 19/72 (https://dejure.org/1973,320)
BVerfG, Entscheidung vom 12.12.1973 - 1 BvL 19/72 (https://dejure.org/1973,320)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Dezember 1973 - 1 BvL 19/72 (https://dejure.org/1973,320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses Versicherter von der Nachentrichtung erstatteter Beiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 36, 237
  • NJW 1974, 739
  • NJW 1974, 740
  • DB 1974, 679
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie das Recht der Sozialversicherung sie fordert, ist der Gesetzgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gehindert, typisierende Regelungen unter Vernachlässigung der Besonderheiten einzelner Fälle zu erlassen (vgl. BVerfGE 17, 1 [23 f.]; 23, 135 [144]; 28, 324 [356]; 36, 237 [245]).
  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R

    Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

    Es liegt bereits nicht die Situation des Eintritts von Verjährung verbunden mit einem Leistungsverweigerungsrecht oder die Auflösung des Versicherungsverhältnisses vor, wie dies etwa bei den Regelungen zur sog Heiratserstattung der Fall ist (vgl hierzu BVerfGE 36, 237 = SozR Nr. 99 zu Art. 3 GG; BVerfG SozR 4-2600 § 282 Nr. 1; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 19 mwN) vor.
  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Meinung der Richterin Rupp-von Brünneck, BVerfGE 36, 237 (248)).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

    Denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn in der Angestelltenversicherung weibliche Versicherte, denen aus Anlaß ihrer Heirat Beiträge erstattet worden sind, nur dann Beiträge nachentrichten können, wenn sie eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit wieder aufgenommen haben (vgl. BVerfGE 36, 237).
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Der Gesetzgeber ist nicht gehalten, durch eine stark differenzierende und komplizierte Regelung jegliche Härte im Einzelfall zu vermeiden (BVerfGE 36, 237, 245).
  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 18/88

    Vorenthaltung der Nachentrichtung freiwilliger Beiträge in der gesetzlichen

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat es durch Beschluß vom 12. Dezember 1973 (BVerfGE 36, 237 ) für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, daß Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift Versicherte von der Nachentrichtung erstatteter Beiträge ausschließt, wenn sie eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit nicht mehr ausüben, weil sie erwerbsunfähig sind.

    Die Vorlage an das BVerfG ist trotz der Entscheidung des BVerfG vom 12. Dezember 1973 (BVerfGE 36, 237 ) zulässig.

  • BVerfG, 21.08.2003 - 1 BvR 429/03

    Kürzung von Renten wegen Erwerbsunfähigkeit aus der landwirtschaftlichen

    Der Gesetzgeber verletzt das Grundgesetz nicht, wenn er die Möglichkeit der Nachentrichtung von Beiträgen besonders begründeten Ausnahmefällen vorbehält (vgl. BVerfGE 36, 237 ; 98, 1 ).
  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72

    Kurzarbeitergeld - Ablehnung - Bescheid - Anfechtung - Notwendige Beiladung -

    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes kommt danach in Betracht, "wenn nicht nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle, sondern bestimmte, wenn auch zahlenmäßig begrenzte Gruppen typischer Fälle ohne zureichende sachliche Gründe verhältnismäßig stärker belastet werden als andere" (BVerfGE 34, 71, 79; BVerfG, NJW 1974, 739, 740).

    Es kann hier dahinstehen, ob § 69 AFG schon nach dieser Rechtsprechung gerechtfertigt ist, weil dem Gesetzgeber für den Bereich der leistenden Verwaltung ein weiterer Entscheidungsspielraum eingeräumt ist als bei Regelungen staatlicher Eingriffe (BVerfGE 31, 1, 4; kritisch dazu aber: Rupp/von Brünneck, NJW 1974, 740, 741).

  • VerfGH Berlin, 22.05.1996 - VerfGH 34/96

    Keine Verletzung des Rechts auf Menschenwürde iSv Verf BE Art 6 durch unter

    Dieses Staatsziel entfaltet ebenso wie das in Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip seine Wirkung namentlich bei der Anwendung und Auslegung subjektiver öffentlicher Rechte (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1954 - BVerwG V C 78/54 - BVerwGE 1, 159 und Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 1973 - 1 BvL 19/72 - BVerfGE 36, 237 ).
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93

    Verpflichtung zur Abgabe der Künstlersozialabgabe - Definition eines Museums als

    Der Gesetzgeber kann sich grundsätzlich bei einer Regelung am Regelfall orientieren; er ist nicht gehalten, für Spezialfälle Sonderbestimmungen zu treffen, zumal wenn dies die Praktikabilität einer Regelung gefährden würde (so die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: BVerfGE 17, 337, 354; 27, 220, 230; 36, 237, 246 f; 60, 253, 301) [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] .
  • BSG, 11.07.1991 - 12 RK 9/90

    Nachentrichtung von Beiträgen ehemaliger landwirtschaftlicher Unternehmer

  • BSG, 23.06.1977 - 12 RKg 7/77
  • OLG Bremen, 11.02.1980 - 5 UF 81/79
  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 52/85
  • BSG, 26.06.1985 - 12 RK 15/84

    Heirat - Beitragsentrichtung - Rentenversicherung - Erstattung -

  • BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 26/81

    Anrechnung der Verschleppungszeit - Verschleppungszeit - Russische Rente -

  • LG Karlsruhe, 13.01.2006 - 6 O 97/04

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verletzung des Allgemeinen

  • BSG, 11.07.1991 - 12 RK 17/90

    Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen in der Angestelltenversicherung -

  • BSG, 28.04.1983 - 12 RK 68/81
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.09.1979 - II C 5/77
  • BayObLG, 13.05.1976 - BReg. 1 Z 59/76

    Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Maßregelung; Sperre des

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