Rechtsprechung
   BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Versagung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg, 16.06.1971 - 1 S 126/71
  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 36, 92
  • NJW 1974, 133
  • NJW 1974, 1502 (Ls.)
  • MDR 1974, 208
  • Rpfleger 1974, 55



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Wird zitiert von ... (73)  

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79  

    Präklusion I

    Gleichwohl sind solche Präklusionsvorschriften, die auf eine Verfahrensbeschleunigung hinwirken sollen, in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch unter dem Blickpunkt des Art. 103 Abs. 1 GG als verfassungsmäßig beurteilt worden (vgl. BVerfGE 36, 92 [98]; 51, 188 [191] zu § 529 ZPO a.F. und Beschluß vom 29. April 1980 [a.a.O.] zu § 296 Abs. 1 ZPO n.F.).

    Das Recht auf Gehör gibt den Verfahrensberechtigten ein Recht darauf, daß sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern; dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Beteiligten bei seiner Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 36, 92 [97] m. w. N.).

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74  

    Arzthaftungsprozeß

    Im übrigen beruht die Entscheidung auch auf diesem Verfassungsverstoß: Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß das OLG Stuttgart zu einer für den Bf. günstigeren Entscheidung gekommen wäre, wenn es sich unter Berücksichtigung der Grundrechte des Bf. um eine gehörige Anwendung der Beweisregeln bemüht hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 [241] = NJW 1958, 297 L; B VerfGE 13, 132 [145] = NJW 1962, 29; BVerfGE 28, 17 [19 f.] = NJW 1970, 651; BVerfGE 36, 92 [97] = NJW 1974, 133).

    Es liegt auf der Hand, daß verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche Ausgestaltung des zivilprozessualen "Erkenntnisverfahrens" von seiner Grundkonzeption her nicht begründet sind, und zwar auch insoweit nicht, als die in diese Verfahren eingebettete Beweisführungspflicht der Parteien mit der sie ergänzenden Beweislastregelung in Frage steht (vgl. hierzu BVerfGE 36, 92 = NJW 1974, 133).

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Beteiligten nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern bei seiner Entscheidung auch in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 36, 92 [97] m.w.N.).

    § 296 Abs. 1 ZPO ist demnach mit Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 36, 92 (97, 98)).

    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine einfach-rechtlich fehlerhafte Anwendung dieser Präklusionsvorschrift und eine darauf beruhende gerichtliche Entscheidung zugleich eine Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf rechtliches Gehör bewirkt (vgl. BVerfGE 36, 92 [99, 100]; 51, 188 [191 f.]), kann hier offenbleiben.

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