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   BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73   

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https://dejure.org/1974,97
BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73 (https://dejure.org/1974,97)
BVerfG, Entscheidung vom 23.04.1974 - 1 BvL 19/73 (https://dejure.org/1974,97)
BVerfG, Entscheidung vom 23. April 1974 - 1 BvL 19/73 (https://dejure.org/1974,97)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 37, 121
  • NJW 1974, 1461
  • BB 1974, 888
  • DB 1974, 1291
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73
    Eine Schutzvorschrift zugunsten des Arbeitgebers ist sie nicht, ähnlich wie Art. 6 Abs. 5 GG nur das nichteheliche Kind und nicht auch den unterhaltspflichtigen Vater schützt (vgl. BVerfGE 17, 148 [153]; 26, 44 [60 f.]).
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63

    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73
    Eine Schutzvorschrift zugunsten des Arbeitgebers ist sie nicht, ähnlich wie Art. 6 Abs. 5 GG nur das nichteheliche Kind und nicht auch den unterhaltspflichtigen Vater schützt (vgl. BVerfGE 17, 148 [153]; 26, 44 [60 f.]).
  • BVerfG, 13.02.1973 - 1 BvL 21/71

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73
    Auf die Berufung des Beklagten hat das Landesarbeitsgericht, nachdem eine erste Vorlage sich als unzulässig erwiesen hatte (BVerfGE 34, 257 ), das Verfahren erneut ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Vorschrift über den Zuschuß des Arbeitgebers mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73
    Die hier zu erörternde Vorschrift steht weder in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs noch läßt sie eine berufsregelnde Tendenz erkennen (vgl. BVerfGE 13, 181 [185 f.]; 16, 147 [162]; 29, 327 [333]).
  • BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73
    Nach dem Beschluß vom 13. Dezember 1966 kann der Gesetzgeber grundsätzlich im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit bestimmen, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen besonderen Schutz der Ehe verwirklichen will (BVerfGE 21, 1 [6]).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73
    So ist im Urteil vom 10. Mai 1960 ausgeführt, Art. 6 GG sage nichts darüber, wie ein Familienlastenausgleich durchgeführt werden dürfe; damals wurde die Rüge der Arbeitgeber, ihre Heranziehung zu den Familienausgleichskassen verletze Art. 6 GG , als offensichtlich unbegründet bezeichnet (BVerfGE 11, 105 [126]).
  • BAG, 09.08.1963 - 1 AZR 497/62

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Akkordverbot

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73
    Insoweit verwirklicht das Mutterschutzgesetz zu einem Teil das Verfassungsgebot des Art. 6 Abs. 4 GG (BAG 14, 304 [309]).
  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 95/68

    Verfassungsmäßigkeit der Verdoppelung der Schankerlaubnissteuer für Zweitbetriebe

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73
    Die hier zu erörternde Vorschrift steht weder in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs noch läßt sie eine berufsregelnde Tendenz erkennen (vgl. BVerfGE 13, 181 [185 f.]; 16, 147 [162]; 29, 327 [333]).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73
    Die hier zu erörternde Vorschrift steht weder in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs noch läßt sie eine berufsregelnde Tendenz erkennen (vgl. BVerfGE 13, 181 [185 f.]; 16, 147 [162]; 29, 327 [333]).
  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

    Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist an der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (Abweichung von BVerfGE 37, 121 ).

    Insoweit verweist das Bundesarbeitsgericht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1974 (BVerfGE 37, 121).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld schon zweimal bestätigt (BVerfGE 37, 121; 70, 242).

    Verfassungsrechtlich darf nicht mehr darauf abgestellt werden, dass der Arbeitgeber aufgrund freien Entschlusses und im eigenen Erwerbsinteresse mit Frauen Arbeitsverhältnisse begründe, es ihm also frei stehe, etwaige Mehrbelastungen dadurch zu vermeiden, dass er die Beschäftigung von Frauen unterlässt (so noch BVerfGE 37, 121 ).

    Der Nachweis einer besonderen berufsregelnden Tendenz ist nicht erforderlich (Abweichung von BVerfGE 37, 121 ).

    Der Gesetzgeber verwirklicht mit ihm auch seinen Schutzauftrag aus Art. 6 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 37, 121 ; BAGE 14, 304 ).

    Aus Art. 6 Abs. 4 GG ergibt sich nicht, dass die Kosten des Mutterschutzes ausschließlich vom Staat zu tragen sind, vielmehr wird die "Gemeinschaft" in die Pflicht genommen, zu der auch die Arbeitgeber gehören (vgl. BVerfGE 37, 121 ).

    Eine Aufteilung der Kosten des Mutterschutzes zwischen Bund, Krankenkassen und Arbeitgeber ist daher im Hinblick auf Art. 6 Abs. 4 GG grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 37, 121 ).

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche

    ee) Die Vorschrift des § 14 Abs. 1 MuSchG selbst ist verfassungsgemäß (BVerfG 23. April 1974 - 1 BvL 19/73 - BVerfGE 37, 121; BVerfG 3. Juli 1985 - 1 BvL 13/83 - BVerfGE 70, 242; BAG 1. November 1995 - 5 AZR 273/94 - BAGE 81, 222 mwN; über eine gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden).
  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

    Die mit dem Schutz der Mutter verbundenen Kosten müssen nicht ausschließlich vom Staat getragen werden, sondern können auf mehrere Kostenträger (Bund, gesetzliche Krankenversicherung und Arbeitgeber) verteilt werden (vgl. Senat 1. November 1995 aaO; BVerfG 23. April 1974 - 1 BvL 19/73 AP MuSchG 1968 § 14 Nr. 1).
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