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   BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72   

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https://dejure.org/1974,89
BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72 (https://dejure.org/1974,89)
BVerfG, Entscheidung vom 08.05.1974 - 2 BvR 636/72 (https://dejure.org/1974,89)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Mai 1974 - 2 BvR 636/72 (https://dejure.org/1974,89)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unstreitig angefallene Steuern - Verspätete Zahlung der Steuern - Bestrafung wegen Steuerverkürzung - Vereinbarkeit mit dem GG

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 37, 201
  • NJW 1974, 1860
  • NJW 1974, 1863
  • DB 1974, 1559
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72
    Aber auch in diesem Falle müssen die Voraussetzungen der Strafbarkeit entweder im Blankettstrafgesetz selbst oder in einem anderen, in Bezug genommenen Gesetz hinreichend deutlich umschrieben sein (BVerfGE 14, 174 (185 f.); 14, 245 (252); 22, 1 (18); 22, 21 (25)); 23, 265 (269)).

    Der Gesetzgeber darf dem Verordnunggeber nur die nähere Spezifizierung des Tatbestandes überlassen (BVerfGE 14, 174 (187); 14, 245 (251, 254); 22, 21 (25); 23, 265 (270); vgl. auch BVerfGE 32, 346 (363)).

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72
    Aber auch in diesem Falle müssen die Voraussetzungen der Strafbarkeit entweder im Blankettstrafgesetz selbst oder in einem anderen, in Bezug genommenen Gesetz hinreichend deutlich umschrieben sein (BVerfGE 14, 174 (185 f.); 14, 245 (252); 22, 1 (18); 22, 21 (25)); 23, 265 (269)).

    Der Gesetzgeber darf dem Verordnunggeber nur die nähere Spezifizierung des Tatbestandes überlassen (BVerfGE 14, 174 (187); 14, 245 (251, 254); 22, 21 (25); 23, 265 (270); vgl. auch BVerfGE 32, 346 (363)).

  • BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68

    Grober Unfug

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72
    b) Das in Art. 103 Abs. 2 GG enthaltene Gebot der Gesetzesbestimmtheit will gewährleisten, daß jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (BVerfGE 25, 269 (285); 26, 41 (42); 28, 175 (183); 33, 206 (219)).

    Das Strafrecht kann nicht darauf verzichten, allgemeine Begriffe zu verwenden, die in besonderem Maße richterlicher Auslegung bedürfen; andernfalls wäre der Gesetzgeber nicht in der Lage, der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (BVerfGE 11, 234 (237); 26, 41 (42)).

  • BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72
    Aber auch in diesem Falle müssen die Voraussetzungen der Strafbarkeit entweder im Blankettstrafgesetz selbst oder in einem anderen, in Bezug genommenen Gesetz hinreichend deutlich umschrieben sein (BVerfGE 14, 174 (185 f.); 14, 245 (252); 22, 1 (18); 22, 21 (25)); 23, 265 (269)).

    Der Gesetzgeber darf dem Verordnunggeber nur die nähere Spezifizierung des Tatbestandes überlassen (BVerfGE 14, 174 (187); 14, 245 (251, 254); 22, 21 (25); 23, 265 (270); vgl. auch BVerfGE 32, 346 (363)).

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72
    Mit Rücksicht darauf ist ihr auch die Befugnis zuzubilligen, eine gegen das Strafurteil gerichtete Verfassungsbeschwerde nach seinem Tode fortzuführen (vgl. BVerfGE 6, 389 (442)).
  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64

    Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72
    Ob eine solche Steuerschuld vorliegt, bestimmt sich nach den Vorschriften des materiellen Steuerrechts, auf die § 392 Abs. 1 Satz 1 AO zur Ergänzung des Straftatbestandes verweist; insoweit handelt es sich um ein Blankettstrafgesetz (vgl. BGHSt 20, 177 (180)).
  • BFH, 08.07.1969 - VII 54/65

    Fälligkeit der Mineralölsteuerschuld, wenn das Öl entgegen der Zweckbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72
    Die Steuerschuld wird daher sofort fällig, wenn Mineralöl, das zur Einlagerung im Steuerlager abgegeben worden ist, entgegen dieser Bestimmung unmittelbar weitergeliefert wird (vgl. BFH 96, 248 (251)).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72
    b) Das in Art. 103 Abs. 2 GG enthaltene Gebot der Gesetzesbestimmtheit will gewährleisten, daß jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (BVerfGE 25, 269 (285); 26, 41 (42); 28, 175 (183); 33, 206 (219)).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72
    Das Bundesverfassungsgericht kann dessen Entscheidung nicht darauf prüfen, ob er dabei im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Entscheidung des Gesetzgebers materiell im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Wertordnung steht und auch den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (BVerfGE 27, 18 (30)).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72
    Das Strafrecht kann nicht darauf verzichten, allgemeine Begriffe zu verwenden, die in besonderem Maße richterlicher Auslegung bedürfen; andernfalls wäre der Gesetzgeber nicht in der Lage, der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (BVerfGE 11, 234 (237); 26, 41 (42)).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

  • BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvO 1/69

    Waffengesetz

  • BVerfG, 03.05.1967 - 2 BvR 134/63

    Rechtsqualität der Arbeitszeitordnung

  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

  • BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvR 702/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung der Blankettnorm des § 366

  • RG, 22.04.1926 - II 139/26

    Enthält die bewußte Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung und Vorauszahlung

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Gründe, das Verfahren trotz des Ablebens des Beschwerdeführers fortzuführen, insbesondere ein bereits konkretisiertes Rehabilitationsinteresse (vgl. dazu BVerfGE 37, 201 ), bestehen nicht, zumal die Norm des § 217 StGB durch die übrigen Verfassungsbeschwerden in zulässiger Weise zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung gestellt ist (siehe dazu Rn. 192 ff.).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    Das Gericht prüft nicht, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es wacht aber darüber, dass die Entscheidung des Gesetzgebers materiell im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Wertordnung steht und auch den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18 ; 37, 201 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Ausnahmen sind im Hinblick auf solche Rügen zugelassen worden, die der Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 17, 86 ; 23, 288 ; 37, 201 ; 69, 188 ).
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