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   BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69, 1 BvL 23/69, 1 BvL 25/69   

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https://dejure.org/1974,106
BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69, 1 BvL 23/69, 1 BvL 25/69 (https://dejure.org/1974,106)
BVerfG, Entscheidung vom 25.06.1974 - 1 BvL 13/69, 1 BvL 23/69, 1 BvL 25/69 (https://dejure.org/1974,106)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juni 1974 - 1 BvL 13/69, 1 BvL 23/69, 1 BvL 25/69 (https://dejure.org/1974,106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Gasöl-Verwendungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeitsanforderungen an Richtervorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 37, 328
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.12.1970 - 1 BvL 7/66

    Deutsch-Niederländischer Finanzvertrag

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69
    Bei dieser Schlußfolgerung ist nicht erkennbar, ob das vorlegende Gericht die jahrzehntelange Entwicklung der Mineralölsteuer und die Regelung der Vergünstigung für bestimmte Verbrauchergruppen ausreichend berücksichtigt und in seine Würdigung einbezogen hat (vgl. BVerfGE 29, 348 (360); Stellungnahme des Bundesministers der Finanzen).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69
    Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 35, 303 (306); 36, 258 (263) jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 15.10.1963 - 1 BvL 29/56

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels substantiierter Darstellung der

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69
    Daher hat das vorlegende Gericht in den Gründen des Vorlagebeschlusses den Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darzulegen (BVerfGE 17, 135 (138 f.); 18, 186 (191 f.); 34, 257 (259) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69
    Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 35, 303 (306); 36, 258 (263) jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 25.11.1966 - VI R 111/66
    Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69
    Dann haben sie jedoch grundsätzlich nicht den Charakter von landwirtschaftlichen Einkünften, auch wenn die Organisation selbst Landwirtschaft betreibt (vgl. §§ 20, 22 EStG ; BFH BStBl. 1967 III S. 178).
  • BVerfG, 13.02.1973 - 1 BvL 21/71

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69
    Daher hat das vorlegende Gericht in den Gründen des Vorlagebeschlusses den Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darzulegen (BVerfGE 17, 135 (138 f.); 18, 186 (191 f.); 34, 257 (259) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvL 12/60

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69
    Daher hat das vorlegende Gericht in den Gründen des Vorlagebeschlusses den Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darzulegen (BVerfGE 17, 135 (138 f.); 18, 186 (191 f.); 34, 257 (259) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Die Begründung, die das Bundesverfassungsgericht entlasten soll (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 65, 265 ), muss daher mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und weshalb das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 79, 240 ; 105, 61 ; 121, 108 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 -, LKV 2015, S. 23 ).
  • BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17

    Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen

    Die Begründung, die das Bundesverfassungsgericht entlasten soll (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 65, 265 ), muss daher mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und weshalb das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 79, 240 ; 105, 61 ; 121, 108 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ; 138, 1 ).
  • BVerfG, 06.05.2016 - 1 BvL 7/15

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld

    Es bedarf vielmehr hinreichender Feststellungen, die seine fach- und verfassungsrechtliche Beurteilung tragen können (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ).
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