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BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71, 2 BvP 2/71 |
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Wahlgrundsätze bei Volksentscheiden
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- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+7Weitere Dokumente mit demselben BezugBVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71
Wahlgrundsätze bei Volksentscheiden
BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70Heimatbund Badenerland
BGBl. I 1970 S. 201Gesetz über den Volksentscheid im Gebietsteil Baden des Landes Baden-Württemberg
BVerfG, 30.05.1956 - 2 BvP 5/56Neugliederungsvolksbegehren - Baden
BVerfG, 30.05.1956 - 2 BvP 1/56Baden-Abstimmung
BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51Südweststaat
BVerfG, 09.09.1951 - 2 BvQ 1/51Länderneugliederung durch einstweilige Anordnung ausgesetzt
BGBl. I 1951 S. 284Zweites Gesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und
Baden-Württemberg: Der Weg zum Südweststaat
Papierfundstellen
- BVerfGE 37, 84
- DÖV 1974, 487
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 21.12.1955 - 1 BvC 2/54
Mandatsrelevanz
Auszug aus BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71
Das normale Wahlprüfungsverfahren nach Art. 41 GG dient dem "Schutz des objektiven Wahlrechts, d. h. der Erzielung der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Bundestages" (BVerfGE 1, 430 (433); 4, 370 (372 f.); 22, 277 (281)).Dies zeigt, daß hier nur ganz schwerwiegende Verstöße einen im Sinne des Wahlprüfungsrechtes erheblichen Abstimmungsfehler darstellen könnten (BVerfGE 4, 370 (373); 21, 196 (199); 22, 277 (280); 28, 214 (219 f.)).
- BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode
Auszug aus BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71
Das normale Wahlprüfungsverfahren nach Art. 41 GG dient dem "Schutz des objektiven Wahlrechts, d. h. der Erzielung der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Bundestages" (BVerfGE 1, 430 (433); 4, 370 (372 f.); 22, 277 (281)).Dies zeigt, daß hier nur ganz schwerwiegende Verstöße einen im Sinne des Wahlprüfungsrechtes erheblichen Abstimmungsfehler darstellen könnten (BVerfGE 4, 370 (373); 21, 196 (199); 22, 277 (280); 28, 214 (219 f.)).
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
Auszug aus BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71
Hier gelten dieselben Grundsätze, wie sie das Bundesverfassungsgericht für den Wahlwettbewerb der politischen Parteien aufgestellt hat (BVerfGE 14, 121 (134)).
- BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52
Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde
- BVerfG, 30.05.1956 - 2 BvP 1/56
Baden-Abstimmung
Auszug aus BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71
b) Das Abstimmungsergebnis sei auch dadurch nachteilig beeinflußt worden, daß der Volksentscheid jahrelang, nämlich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1956 (BVerfGE 5, 34 ff.) bis Juni 1970 verschleppt worden sei. - BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70
Heimatbund Badenerland
Auszug aus BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71
b) Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl ist nicht dadurch verletzt, daß diejenigen Bürger, die im Gebietsteil Baden geboren sind, dort aber am Abstimmungstag keinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hatten, von der Teilnahme am Volksentscheid ausgeschlossen waren; das hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfGE 28, 220 (225 f.)). - BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 1/66
Wahlprüfung bei kleinen Geschenksendungen durch den Wahlkreiskandidaten
Auszug aus BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71
Dies zeigt, daß hier nur ganz schwerwiegende Verstöße einen im Sinne des Wahlprüfungsrechtes erheblichen Abstimmungsfehler darstellen könnten (BVerfGE 4, 370 (373); 21, 196 (199); 22, 277 (280); 28, 214 (219 f.)). - BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68
Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl
Auszug aus BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71
Dies zeigt, daß hier nur ganz schwerwiegende Verstöße einen im Sinne des Wahlprüfungsrechtes erheblichen Abstimmungsfehler darstellen könnten (BVerfGE 4, 370 (373); 21, 196 (199); 22, 277 (280); 28, 214 (219 f.)).
- VerfGH Bayern, 19.01.1994 - 92-III-92
Gültigkeit eines Volksentscheides über Abfallrecht in Bayern; Bei Wahlen geltende …
Daraus ergibt sich, daß in einem solchen Verfahren die gesamten Abstimmungsvorgänge Gegenstand der Prüfung sind; diese beschränkt sich grundsätzlich nicht auf die erhobenen Rügen (vgl. BVerfGE 37, 84/89 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvP 2/71] zu Art. 29 Abs. 3 GG ).Werden Rechtsverstöße bei der Abstimmung festgestellt, kommt es für die Entscheidung darauf an, ob ohne sie das Abstimmungsergebnis anders hätte ausfallen können (vgl. BVerfGE 37, 84/89 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvP 2/71] zu Art. 29 Abs. 3 GG ).
Das Neutralitätsgebot wendet sich nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. April 1974 (BVerfGE 37, 84/91 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvP 2/71] ) jedenfalls bei einem Volksentscheid über die Neugliederung von Ländern der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Art. 29 Abs. 3 GG auch an Gemeinden und Gemeindeverbände.
In bezug auf einen Volksentscheid im ehemaligen Land Baden hat es ein legitimes Interesse der Verfassungsorgane des Landes, insbesondere der Landesregierung, anerkannt, ihre Auffassung über die Vor- und Nachteile der einen oder der anderen Lösung in angemessener Weise zu äußern, ihre Politik darzustellen und die bisherigen Leistungen des Landes zu würdigen (BVerfGE 37, 84/90 f. [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvP 2/71] ).
In bezug auf den Volksentscheid im ehemaligen Land Baden hat es ausgeführt, daß diese Grenze überschritten werde, wenn die Regierung gleichsam neben den beteiligten Gruppen wie eine von ihnen in den Abstimmungskampf eingreife (BVerfGE 37, 84/91 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvP 2/71] ).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 37, 84/91 f. [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvP 2/71] ) sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet, den Trägern des Abstimmungskampfs grundsätzlich gleiche Möglichkeiten zur Werbung für ihren Standpunkt zu bieten.
Ausgangspunkt ist das vom Bundesverfassungsgericht festgelegte Neutralitätsgebot für Staatsorgane (BVerfGE 44, 125 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvE 1/76] ; 63, 230), das grundsätzlich auch für Volksentscheide gilt (BVerfGE 37, 84 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvP 2/71] ) und das seine konkrete Ausprägung in Art. 74 Abs. 7 BV in der Gestalt des Sachlichkeitsgebots gefunden hat.
Die Mehrheitsmeinung übersieht auch, daß sich im Abstimmungskampf zwar vor allem auf der einen Seite die Organisationen beteiligen, die anläßlich des Volksbegehrens gegründet worden sind, daß diesen aber die anderen Akteure der öffentlichen Meinungsbildung, darunter vor allem die politischen Parteien, gegenüberstehen (vgl. BVerfGE 37, 84, 90 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvP 2/71] ).
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvC 4/23
Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin …
Das Wahlprüfungsverfahren soll die richtige Zusammensetzung des Parlaments gewährleisten (vgl. BVerfGE 1, 430 ; 37, 84 ; 85, 148 ; 122, 304 ) und dient zugleich der Feststellung der Verletzung subjektiver Rechte bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl (§ 1 Abs. 1 WahlPrüfG, § 48 Abs. 1 BVerfGG).So entschied der Zweite Senat mit Beschluss vom 2. April 1974 (BVerfGE 37, 84), dass die geltend gemachten Wahlfehler angesichts des deutlichen Abstimmungsergebnisses (rund 1, 3 Millionen Stimmen für die Erhaltung des Landes Baden-Württemberg, rund 0, 3 Millionen Stimmen für eine Wiederherstellung des Landes Baden) nicht erheblich seien, weil eine Mehrheit der Abstimmenden für die Wiederherstellung des Landes Baden ausgeschlossen werden könne (vgl. BVerfGE 37, 84 ).
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83
Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf …
Sie sind dazu bestimmt, die richtige Zusammensetzung des Bundestages zu gewährleisten (BVerfGE 37, 84 (89); 40, 11 (29); beide m. w. N.).
- BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06
Nachwahl
Faktische Auswirkungen auf die Stimmabgabe können beispielsweise von der Öffentlichkeitsarbeit der Regierung (vgl. BVerfGE 44, 125 ff.), von der Wahlwerbung (vgl. BVerfGE 21, 196 ff.; 48, 271 ff.) und dem werbenden Auftreten der freien Presse (vgl. BVerfGE 37, 84 [91]) oder von Privatpersonen und Unternehmen (vgl. BVerfGE 66, 369 ff.) ausgehen. - BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81
Briefwahl II
Das Wahlprüfungsverfahren nach Art. 41 GG dient dem Schutz des objektiven Wahlrechts, d. h. der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Deutschen Bundestages (BVerfGE 37, 84 [89] m.w.N.; 48, 271 [280]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 15 B 2455/03
Äußerung von Gemeindeorganen zu kassatorischen Bürgerbegehren
Ungeachtet der obigen Feststellung, dass es bei Bürgerbegehren im Gegensatz zur Wahl ein Neutralitätsgebot nicht gibt, vgl. zur Unterscheidung von Wahl- und Abstimmungsrechtsgrundsätzen: Sachs, Grundgesetz, 3. Aufl., Art. 20 Rn. 18, 34; insoweit nicht näher unterscheidend aber BVerfG, Beschluss vom 17.11.1994 - 2 BvB 1/93 -, BVerfGE 91, 262 (267); zu Abstimmungen im Rahmen von Volksentscheiden über die Neugliederung des Bundesgebietes Beschluss vom 2.4.1974 - 2 BvP 1, 2/71 -, BVerfGE 37, 84 (90 f.), handelt es sich beim Bürgerbegehren und Bürgerentscheid jedoch um ein Abstimmungsverfahren zur staatlichen Willensbildung, das demokratische Legitimation nur verleihen kann, wenn es frei ist. - VerfGH Bayern, 25.05.2007 - 15-VII-04
Rundfunkwerbung für Volksbegehren und Volksentscheide
Es gelten dieselben Regeln, die auch die Wahlwerbung der politischen Parteien prägen (vgl. BVerfG vom 2.4.1974 = BVerfGE 37, 84/91).Nicht nur der Beauftragte des Volksbegehrens, sondern auch die "Gegner" müssen in einem angemessenen Verhältnis zu Wort kommen (vgl. BVerfGE 37, 84/92).
- VerfG Hamburg, 14.12.2011 - HVerfG 3/10
Anfechtungsverfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen den …
Als Staatsorgan darf sie in den Meinungs- und Abstimmungskampf nicht wie interessierte Private eingreifen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.4.1974, 2 BvP 1/71, 2 BvP 2/71, BVerfGE 37, 84, 91). - StGH Bremen, 29.07.1996 - St 3/95
Zu den den staatlichen Organen bei Volksentscheiden obliegenden Pflichten sowie …
Während Schutzgut des eigentlichen Wahlprüfungsverfahrens die gesetzmäßige Zusammensetzung der gewählten Gremien (Parlamente, Räte) ist (vgl. BVerfGE 85, 148/158 f.), ist Schutzgut des Prüfungsverfahrens im vorliegenden Fall die Ordnungsgemäßheit des Volksentscheids, die daran zu messen ist, ob bei der Abstimmung die oben genannten Rechtsnormen eingehalten worden sind oder im Fall ihrer Verletzung nicht ausgeschlossen werden kann, daß es ohne diese Fehler zu einem anderen Abstimmungsergebnis gekommen wäre (vgl. BVerfGE 37, 84/89).Danach bestehen selbst dann keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn die Wahlprüfung - zunächst - ausschließlich von Abgeordneten durchgeführt wird (BVerfGE 37, 84/90 f.).
Von seiten der Staatsorgane betrachtet, bedeutet das, daß es diesen nicht verwehrt sein kann, auf mögliche Konsequenzen der zu treffenden Entscheidung hinzuweisen - was auch eine Pro- und Contra-Wertung miteinschließt - und für die eigene Überzeugung werbend einzutreten (vgl. BayVerfGH, BayVBl. 1994, 203/206; auch BVerfGE 37, 84/90 f. geht offenkundig von einem rechtlich erheblichen Unterschied zwischen Wahlen und Abstimmungen aus; restriktiver BayVGH, NVwZ 1991, 699/700 f.).
- VerfGH Bayern, 17.09.1999 - 12-VIII-98
Abschaffung des Bayerischen Senats
Nach den hier übertragbaren Grundsätzen des Wahlprüfungsverfahrens können bei der Überprüfung einer Stimmrechtsordnung nur solche Fehler bedeutsam sein, die für die Ergebnisfeststellung des konkreten Abstimmungsvorgangs von Einfluß sind oder sein können (vgl. VerfGH 47, 1/12; BVerfGE 37, 84/89). - BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
- BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvP 1/75
Volksentscheid über die Angliederung des Regierungsbezirks Montabaur an Hessen
- BSG, 09.05.2017 - B 13 R 240/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …
- OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2021 - 3 MB 6/21
Eilrechtsschutzbegehren gegen Bürgerentscheide in Strande erfolglos
- VerfGH Thüringen, 09.07.2015 - VerfGH 9/15
Wahlprüfungsbeschwerde teilweise erfolgreich - aber Landtagswahl bleibt gültig
- OVG Niedersachsen, 20.02.2001 - 10 L 2705/99
Klage gegen negativen Bürgerentscheid - Klagebefugnis
- VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188
Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit, …
- LSG Saarland, 23.06.2016 - L 1 R 104/14
Sozialversicherungswahl - Wahlausschreibung - wirksame Einreichung einer …
- VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
Keine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit politischer Parteien durch …
- VG Bremen, 20.05.2019 - 1 V 971/19
Kommunalwahlrecht - Bürgerentscheid; Öffentlichkeitsarbeit; Volksbegehren; …
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 5/11
- BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80
Quorum bei Wahlanfechtungen - Rechtsmittel - Beschwerdeberechtigung - …
- StGH Bremen, 13.08.2020 - St 3/19
- VG Minden, 24.02.2010 - 3 K 3343/09
Keine Wahl im Kalletal
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 3/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 15 B 1427/11
Vorläufige Vorwegnahme des Ergebnisses einer bestandskräftigen …
- SG Kassel, 09.08.2018 - S 11 R 250/17
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 7/12
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 6/11
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 1/12
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 1/77
Unzulässigkeit der Ablehnung von Bundestagsabgeordneten im Wahlprüfungsverfahren …
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 5/12
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2018 - VerfGH 13/17
Wahlprüfungsentscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 13. September 2017
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 6/12
- VerfGH Thüringen, 28.11.1996 - VerfGH 1/95
Wahlprüfung; Wahlprüfungsbeschwerde; Beschwerdezugehörigkeit; Statt-Partei; …
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 4/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 15 B 1795/10
Rechtsbehelf des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Fällen von …
- VerfGH Berlin, 15.03.1995 - VerfGH 12 A/95
Ablehnung des Erlasses einer eA gegen werbende Öffentlichkeitsarbeit des Senats …
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 9/11
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 4/11
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 8/11
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 2/12
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 3/11