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   BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvL 14/72   

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https://dejure.org/1974,697
BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvL 14/72 (https://dejure.org/1974,697)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.1974 - 2 BvL 14/72 (https://dejure.org/1974,697)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 1974 - 2 BvL 14/72 (https://dejure.org/1974,697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlagnahmeverbot nach Hamburger Presserecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlagnahmeverbot - Zeugnisverweigerungsrecht - Bundesverfassungsgericht

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 38, 103
  • MDR 1975, 294
  • afp 1974, 701
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvL 14/72
    Davon unberührt bleibt, daß sich ein über § 97 StPO hinausgehendes Beschlagnahmeverbot nach fallbezogener Abwägung der widerstreitenden Interessen ausnahmsweise unmittelbar aus dem Grundgesetz ergeben kann (vgl. BVerfGE 25, 296 (305); 36, 193 (211).
  • BVerfG, 11.03.1969 - 1 BvR 665/62

    Geib/Stern

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvL 14/72
    Davon unberührt bleibt, daß sich ein über § 97 StPO hinausgehendes Beschlagnahmeverbot nach fallbezogener Abwägung der widerstreitenden Interessen ausnahmsweise unmittelbar aus dem Grundgesetz ergeben kann (vgl. BVerfGE 25, 296 (305); 36, 193 (211).
  • BVerfG, 13.02.1974 - 2 BvL 11/73

    Hamburgisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvL 14/72
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 13. Februar 1974 (BVerfGE 36, 314 ) entschieden, daß § 22 Abs. 1 HambPresseG mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig ist, soweit er sich auf Angehörige der Presse und das Verfahren in Strafsachen bezieht.
  • BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht

    Ein Verzicht auf das Beweismittel kann unter anderem geboten sein, wenn durch seine Herbeiziehung der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt (vgl. 32, 373 ; 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ) oder wegen der Eigenart des Beweisthemas in grundrechtlich geschützte Bereiche unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingegriffen würde (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00 -, NStZ-RR 2004, S. 83 ; BGHSt 43, 300 ; speziell zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vgl. BVerfGE 20, 162; 25, 296; 36, 193; 38, 103; 77, 65; 107, 299; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1982 - 2 BvR 1112/81 -, NStZ 1982, S. 253; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NStZ 2001, S. 43).
  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die

    Über den Wortlaut des § 97 Abs. 1 StPO hinaus unterliegt die Beschlagnahme von Gegenständen jedoch weiteren Grenzen, die sich aus dem in der Verfassung normierten Rechtsstaatsprinzip und dem allgemeinen Freiheitsrecht ergeben (vgl. BVerfGE 38, 103, 105; 63, 380, 390; BGHSt 19, 325, 326; BGHR GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht 2).
  • BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vesagung der Zeugnisverweigergung für

    Allerdings kann sich im Einzelfall wegen der Eigenart des Beweisthemas eine Begrenzung des Zeugniszwangs ausnahmsweise auch außerhalb der verfahrensrechtlichen Normen des einfachen Rechts unmittelbar aus der Verfassung ergeben (BVerfGE 33, 367 (374 f.); vgl. auch BVerfGE 38, 103 (105) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82

    Chiffreanzeigen

    Eine hiernach mögliche Begrenzung des Aussagezwangs, die über § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO hinausgeht, kann sich nach fallbezogener Abwägung der widerstreitenden Interessen ausnahmsweise aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ergeben (BVerfGE 36, 193 [211] m. w. N.; vgl. auch BVerfGE 38, 103 [105] für ein aus den Grundrechten abzuleitendes, über § 97 StPO hinausgehendes Beschlagnahmeverbot).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 10 S 2187/96

    Befugnis der Landesanstalt für Kommunikation, sich im Rahmen der Aufsicht von

    Die Existenz von strafprozessualen Aussageverweigerungsrechten oder Zeugnisverweigerungsrechten, welche gemäß Art. 74 Nr. 1 iV mit Art. 72 Abs. 1 GG bundesgesetzlich abschließend normiert sind (vgl BVerfG, Beschl v 28.11.1973, 13.11.1974 und 08.10.1974, BVerfGE 36, 193; 36, 315 und 38, 103), steht den in § 38 Abs. 1 S 1 LMedienG landesrechtlich in zulässiger Weise geregelten Auskunftspflichten und Vorlagepflichten nicht entgegen.
  • OLG Celle, 13.10.1987 - 3 Ws 399/87

    Ausgestaltung der Verpflichtung eines bei der Bekämpfung des Terrorismus

    Denn auch Zeugen haben im Rechtsstaat Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 103 [BVerfG 08.10.1974 - 2 BvL 14/72] ).
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