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   BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72   

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https://dejure.org/1974,108
BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72 (https://dejure.org/1974,108)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.1974 - 1 BvL 3/72 (https://dejure.org/1974,108)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 1974 - 1 BvL 3/72 (https://dejure.org/1974,108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bei Haushaltsgesetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 38, 121
  • NJW 1975, 254
  • DVBl 1975, 103
  • DÖV 1975, 132
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72
    Das sei aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 (BVerfGE 20, 56 ) zu entnehmen und gewährleiste allein eine rasche und wirksame verfassungsgerichtliche Kontrolle des Subventionswesens.

    Der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ist der Auffassung, es könne im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 (BVerfGE 20, 56 (92)) wohl nicht bezweifelt werden, daß Haushaltsgesetze der Vorlagepflicht nach Art. 100 GG unterlägen.

    Haushaltsgesetz und Haushaltsplan bilden aber eine Einheit (BVerfGE 20, 56 (92/93)).

    Das vorlegende Gericht und der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts stützen ihre Auffassung von der Vorlagefähigkeit eines Haushaltsgesetzes im Rahmen der konkreten Normenkontrolle auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 (BVerfGE 20, 56 ).

    Diese Frage wurde bejaht, weil hierfür die Wahl der Gesetzesform als entscheidend angesehen wurde; es blieb offen, ob das Haushaltsgesetz materielle Rechtssätze im Sinne des überkommenen Rechtssatzbegriffes enthalte (BVerfGE 20, 56 (89, 90, 92)).

  • BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63

    EWG-Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72
    Zunächst kann ein rechtspolitisches Bedürfnis allein eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts nicht begründen (BVerfGE 22, 293 (298)).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Dafür reicht das Haushaltsgesetz nicht aus, weil der Bürger aus ihm keine unmittelbaren Ansprüche herleiten kann (vgl. BVerfGE 38, 121 ).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Aus ihm kann deshalb kein Anspruch auf die Gewährung einer Subvention hergeleitet werden (vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 22. Oktober 1974 - 1 BvL 3/72 - BVerfGE 38, 121 (126) [BVerfG 22.10.1974 - 1 BvL 3/72]).
  • BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20

    Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

    Prüfungsgegenstand kann somit von vornherein nur ein Rechtssatz sein, dessen Gültigkeit bei der Entscheidung des Ausgangsverfahrens relevant ist (vgl. BVerfGE 38, 121 ; 46, 66 ; 107, 218 ; 153, 310 ).

    Ihr Gegenstand können nur Vorschriften sein, deren Gültigkeit für die von dem vorlegenden Gericht zu treffende Entscheidung von Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 38, 121 ; 46, 66 ; 107, 218 ; 153, 310 ; BVerfGK 3, 285 ).

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