Rechtsprechung
   BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 805/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,642
BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 805/72 (https://dejure.org/1974,642)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.1974 - 2 BvR 805/72 (https://dejure.org/1974,642)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 1974 - 2 BvR 805/72 (https://dejure.org/1974,642)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsuchung eines Rechtsanwalts bei Besuch seines Mandanten in der U-Haft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Durchsuchung eines Rechtsanwalts - Untersuchungsgefangener - Aufsuchen in der Haftanstalt - Grundrechte des Rechtsanwalts

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 38, 26
  • MDR 1975, 29
  • AnwBl 1974, 318
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 805/72
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, daß ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder zumindest für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben ist (BVerfGE 33, 247 [253] mit weiteren Nachweisen).

    Insbesondere ist zu beachten, daß es sich bei der Verfassungsbeschwerde um einen außerordentlichen Rechtsbehelf handelt, dessen Subsidiarität im Verhältnis zu anderen Rechtsbehelfen das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat (vgl. BVerfGE 33, 247 [258] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 805/72
    Daher kann der vorliegende Fall nicht dem Fall gleichgesetzt werden, in dem sich der Ausschluß des beschwerdeführenden Rechtsanwalts von der Verteidigung nicht durch die Aufhebung des angegriffenen Beschlusses, sondern nur durch den rechtskräftigen Abschluß des Strafverfahrens erledigt hatte und deshalb noch für die Zukunft eine Minderung des Ansehens und eine Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit des damaligen Beschwerdeführers zu befürchten war (vgl. BVerfGE 15, 226 [230]).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 805/72
    Die Durchsuchung betrifft den Beschwerdeführer in gleicher Weise wie jeden anderen Besucher der Untersuchungsgefangenen und hindert ihn nicht an der sachgemäßen Ausübung seines Berufes (vgl. BVerfGE 30, 1 [32]).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

    Insofern gehen von den beiden Beschlüssen Auswirkungen aus, die auch weiterhin zur Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers zu 1) führen können (vgl. BVerfGE 15, 226 [230]; 22, 114 [118]; 38, 26 [29]).
  • BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97

    Durchsuchung von Verteidigern vor Betreten des Sitzungssaals der Hauptverhandlung

    Dies gilt hinsichtlich des Schutzes der anwaltlichen Berufsausübung durch Art. 12 Abs. 1 GG auf dem Gebiet der Strafverteidigung (vgl. insoweit nur BVerfGE 30, 1 [32]; 38, 26 [30]) ebenso wie für den Maßstab, der bei der Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen von Verfassungs wegen anzulegen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79

    Bevollmächtigung - Informationsanspruch - Benachrichtigungspflicht - Rechtsanwalt

    Das ergibt sich schon daraus, daß Art. 104 Abs. 4 GG alternativ die Benachrichtigung eines Angehörigen des Festgehaltenen oder einer Person seines Vertrauens gebietet; die Benachrichtigung des Rechtsanwalts des Festgenommenen ist also, auch wenn man ihn als "Person seines Vertrauens" ansieht (dazu BVerfGE 16, 119 [BVerfG 14.05.1963 - 2 BvR 516/62]; 38, 32 [BVerfG 02.07.1974 - 2 BvR 805/72]), in Art. 104 Abs. 4 GG nicht zwingend vorgeschrieben.
  • BVerfG, 15.09.2014 - 2 BvR 2192/13

    Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme trotz Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Zwar ist damit eine Selbstkorrektur durch fachgerichtliche Entscheidung (vgl. zur Bedeutung für das Rechtsschutzbedürfnis BVerfGE 38, 26 ) nur seitens des Landgerichts erfolgt.
  • BVerfG, 16.03.2014 - 2 BvR 2381/13

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zu einem Beratungsgespräch unmittelbar vor

    Zwar ist dies nicht gleichbedeutend mit einer Gerichtsentscheidung, die den in einer früheren Gerichtsentscheidung liegenden Rechtsverstoß korrigiert - und damit zugleich das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde in Wegfall bringt (vgl. BVerfGE 38, 26 ).
  • OLG Nürnberg, 07.06.2001 - VAs 567/01

    Zulässigkeit von Kontrollen eines Rechtsanwalts bei Betreten einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 21.11.1995 - 3 Ws 451/95
    Ist ein Mißbrauch dagegen auch ohne Wissen und Wollen des Verteidigers möglich, so kann eine solche Gefahr nicht von vornherein unter Hinweis auf die Stellung des Verteidigers als Organ der Rechtspflege bzw. auf seine besondere Integrität verneint werden (BVerfGE 38, 26, 31).
  • BAG, 21.12.1987 - 4 AZR 540/87

    Anspruch auf Höhergruppierung - Darlegungslast für die ordnungsgmäße und

    Damit fehlt es klägerseitig an Vorbringen und an der zur Glaubhaftmachung nach § 294 ZPO erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerfGE 38, 26, 39 [BVerfG 02.07.1974 - 2 BvR 805/72]; BGHZ 93, 300, 306 [BGH 23.01.1985 - VIII ZB 18/84] und Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 46. Aufl., § 294 I A mit weiteren Nachweisen) dafür, daß der den Antrag auf Fristverlängerung enthaltende Schriftsatz, dessen Erstellung und Aufgabe zur Post die Klägervertreter behaupten, infolge eines Postverlustes oder eines Fehlverhaltens eines Bediensteten des Bundesarbeitsgerichts auf dessen zuständiger Geschäftsstelle niemals eingegangen ist.
  • BVerfG, 21.06.1982 - 2 BvR 900/81

    Durchsuchung des Verteidigers in der Justizvollzugsanstalt

    Eine derartige Maßnahme, der sich sämtliche Besucher zu unterwerfen haben, die den Warteraum aufsuchen, schränkt die Berufsausübungsfreiheit des beschwerdeführenden Verteidigers nicht ein (vgl. BVerfGE 38, 26 [30]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht