Rechtsprechung
BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Beamtenpension
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit de § 141 LBG Nordrhein-Westfalen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Münster, 19.04.1974 - 4 O 212/72
- BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74
Papierfundstellen
- BVerfGE 39, 196
Wird zitiert von ... (78) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
Auszug aus BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74
Das Berufungsverfahren endete mit der Einstellung des Verfahrens, nachdem die Parteien übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten, weil das nordrhein-westfälische Dritte Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 5. Mai 1970 (GVBl. S. 316) in Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1967 (BVerfGE 21, 329) § 141 - im folgenden: § 141 BG n.F. - wie folgt geändert hatte:.Das Gericht geht zunächst erkennbar davon aus, das Bundesverfassungsgericht werde auf die Vorlage hin sich nicht auf die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschrift beschränken, sondern die Nichtigkeit des den Kläger benachteiligenden Teils des § 141 BG a.F. aussprechen, wie es das auch im Beschluß betreffend die parallele Vorschrift des Hamburger Beamtengesetzes getan hat (BVerfGE 21, 329).
Das Bundesverfassungsgericht hält an seiner Rechtsauffassung in der Begründung zum Beschluß vom 11. April 1967 (BVerfGE 21, 329) fest.
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74
Für die Versorgung der Hinterbliebenen gilt nichts anderes (BVerfGE 3, 58 [153, 160]).Für die Versorgungsbezüge der Witwen und Waisen sind deshalb auch seit jeher die gleichen Gesichtspunkte bestimmend, die auch bei der Besoldung und Versorgung des Beamten selbst zu beachten sind (BVerfGE 3, 58 [160]; 8, 1 [14 f.]; 11, 203 [209, 214 f.]).
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60
Beförderungsschnitt
Auszug aus BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74
Dienstbezüge, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung bilden also einerseits die Voraussetzung dafür, daß sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und in rechtlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern, beitragen kann (§ 35 BRRG; BVerfGE 8, 1 [14, 16]; 11, 203 [210, 216 f.]).
- BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60
Wehrmachtspensionäre
Auszug aus BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74
Sie sind zwar kein Entgelt im Sinne einer Entlohnung für konkrete Dienste; dem Beamten steht aber, "wenn auch nicht hinsichtlich der ziffernmäßigen Höhe und der sonstigen Modalitäten, so doch hinsichtlich des Kernbestandes seines Anspruchs auf standesgemäßen Unterhalt ein durch seine Dienstleistung erworbenes Recht" zu, das durch Art. 33 Abs. 5 GG ebenso gesichert ist wie das Eigentum durch Art. 14 GG (BVerfGE 16, 94 [112 f., 115]). - BGH, 12.07.1956 - III ZR 273/54
Ruhegehaltskürzung. Standesgemäßer Unterhalt
Auszug aus BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74
Eine Verknüpfung dieser "amtsgemäßen" Versorgung mit dem bürgerlichen Unterhaltsrecht war in der Vergangenheit ebensowenig vorgesehen wie eine Bemessung der Besoldung und des Ruhegehalts nach den Bedürfnissen und Vermögensverhältnissen des Beamten und seiner Familie, die die privatrechtliche Unterhaltsverpflichtung beeinflussen (BGH in NDBZ 1956, 153; BGHZ 21, 248 [250]). - BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
Auszug aus BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74
Dienstbezüge, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung bilden also einerseits die Voraussetzung dafür, daß sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und in rechtlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern, beitragen kann (§ 35 BRRG; BVerfGE 8, 1 [14, 16]; 11, 203 [210, 216 f.]). - RG, 13.06.1882 - II 256/82
Berufung des königlich preußischen Kriegsministeriums in das Eigentum des Reichs …
Auszug aus BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74
Für die Versorgungsbezüge der Witwen und Waisen sind deshalb auch seit jeher die gleichen Gesichtspunkte bestimmend, die auch bei der Besoldung und Versorgung des Beamten selbst zu beachten sind (BVerfGE 3, 58 [160]; 8, 1 [14 f.]; 11, 203 [209, 214 f.]). - RG, 24.05.1943 - III 19/43
Tritt der Forderungsübergang nach § 139 DBG. auch dann ein, wenn …
Auszug aus BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74
Diese öffentlich-rechtliche Unterhaltspflicht des Dienstherrn erstreckt sich über den Tod des Beamten hinaus auf die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen, denen insoweit aus dem gleichen Rechtsgrund, nicht etwa kraft eines Erb- oder privaten Unterhaltsrechts, ein eigener selbständiger Anspruch erwächst (RG in JW 1937 S. 2531 Nr. 27; RGZ 171, 193).
- BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12
Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß
Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und die ihm im Staatsleben zufallende Funktion, eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften zu bilden, erfüllen kann (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 21, 329 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 117, 372 ; stRspr). - BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18
Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in …
Sie ist vielmehr ein "Korrelat" des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Richter- und Beamtenverhältnis verbundene Pflicht, unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit - grundsätzlich auf Lebenszeit - die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und gemäß den jeweiligen Anforderungen die Dienstpflichten nach Kräften zu erfüllen (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 121, 241 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 145, 1 ; 150, 169 ).Richter und Staatsanwälte haben ihre Altersversorgung und die ihrer Hinterbliebenen nicht selbst zu veranlassen (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 114, 258 ); stattdessen sind die Bruttobezüge der aktiven Richter und Staatsanwälte von vornherein - unter Berücksichtigung der künftigen Pensionsansprüche - niedriger festgesetzt (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09
Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 …
Beides ist vielmehr "Gegenleistung" des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte ihm mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 121, 241 ; vgl. zur passenden Bezeichnung als "Korrelat" des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht des Beamten, unter Einsatz seiner ganzen Persönlichkeit diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen BVerfGE 37, 167 , 70, 69 ; 119, 247 ).Der Beamte hat seine Altersversorgung und die seiner Hinterbliebenen nicht selbst zu veranlassen (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 114, 258 ); stattdessen sind die Bruttobezüge der aktiven Beamten von vornherein - unter Berücksichtigung der künftigen Pensionsansprüche - niedriger festgesetzt (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …
Die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts - zu der auch die Versorgung des Beamten nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zählt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ) - ist deshalb ein besonders wesentlicher Grundsatz, zu dessen Beachtung der Gesetzgeber verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 61, 43 ; 117, 372 ; stRspr). - BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09
R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig
Beides ist vielmehr "Gegenleistung" des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte mit seiner ganzen Persönlichkeit dem Dienstherrn zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 121, 241 ; vgl. zur passenden Bezeichnung als "Korrelat" des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht des Beamten, unter Einsatz seiner ganzen Persönlichkeit diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen BVerfGE 37, 167 , 70, 69 ; 119, 247 ).Der Beamte hat seine Altersversorgung und die seiner Hinterbliebenen nicht selbst zu veranlassen (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 114, 258 ); stattdessen sind die Bruttobezüge der aktiven Beamten von vornherein - unter Berücksichtigung der künftigen Pensionsansprüche - niedriger festgesetzt (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 6/17
Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von …
Sie ist vielmehr ein "Korrelat" des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Richter- und Beamtenverhältnis verbundene Pflicht, unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit - grundsätzlich auf Lebenszeit - die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und gemäß den jeweiligen Anforderungen die Dienstpflichten nach Kräften zu erfüllen (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 121, 241 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 145, 1 ; 150, 169 ). - BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig
Beides ist vielmehr Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte mit seiner ganzen Persönlichkeit dem Dienstherrn zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (vgl. BVerfGE 39, 196 [200 f.]; - 114, 258 [298]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 -, Absatz-Nr. 10). - BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
Die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts - zu der auch die Versorgung des Beamten nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zählt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ) - ist deshalb ein besonders wesentlicher Grundsatz, zu dessen Beachtung der Gesetzgeber verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 61, 43 ).Dem Beamten steht, wenn auch nicht hinsichtlich der Höhe und der sonstigen Modalitäten, so doch hinsichtlich des Kernbestands seines Anspruchs auf standesgemäßen Unterhalt ein durch seine Dienstleistung erworbenes Recht zu, das durch Art. 33 Abs. 5 GG ebenso gesichert ist wie das Eigentum durch Art. 14 GG (vgl. BVerfGE 16, 94 ; 39, 196 ).
Besoldung und Versorgung sind die einheitliche, schon bei Begründung des Beamtenverhältnisses garantierte Gegenleistung des Dienstherrn (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 37, 167 ; 39, 196 ); sie sind Teilelemente des einheitlichen Tatbestands der Alimentation.
Der Beamte hat seine Altersversorgung und die seiner Hinterbliebenen nicht selbst zu veranlassen (vgl. BVerfGE 39, 196 ); stattdessen sind die Bruttobezüge der aktiven Beamten von vornherein - unter Berücksichtigung der künftigen Pensionsansprüche - niedriger festgesetzt (…vgl. BRDrucks 562/51, S. 60; BVerfGE 54, 11 ; 105, 73 ).
- SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?
Führt hingegen die beantragte vorläufige Zustandsregelung dazu, dass die endgültige Entscheidung weitgehend vorweggenommen würde, gebietet Art. 100 Abs. 1 GG auch in gerichtlichen Eilverfahren die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1977, 2 BvL 10/74, juris, Rdnr. 35). - BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Zur Wahrung des Leistungsgrundsatzes bedeutet amtsgemäße Versorgung demzufolge im System der Beamtenversorgung, daß Beförderungen sich in der Höhe der Altersversorgung niederschlagen müssen und die Versorgung grundsätzlich nach dem zuletzt innegehabten Amt zu bemessen ist (vgl. zum Gesamten BVerfGE 11, 203 [210 ff.]; 39, 196 [200 f.]; 44, 249 [265 f.]; 56, 146 [163 ff.]; 61, 43 [57 f.]).Auch bei ihnen wird das Leistungsprinzip durch die Bemessung der Versorgungsbezüge nach dem in Betracht kommenden Ruhegehalt berücksichtigt, dessen Höhe wiederum vom letzten tatsächlich bekleideten Amt (und im übrigen von der ruhegehaltfähigen Dienstzeit) abhängig ist (vgl. BVerfGE 21, 329 [345]; 39, 196 [201]).
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11
Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren …
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
- BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04
Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld …
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
- BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82
Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG
- BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82
Schulleiter
- BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99
Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
- BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03
Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von; …
- VerfGH Bayern, 11.02.2015 - 1-VII-13
Anrechnung privater Rentenversicherung auf Versorgungsbezüge der Beamten
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
- VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010, …
- BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg
- BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76
Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue …
- BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG
- BVerfG, 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04
Verfassungsmäßigkeit der Berechnung der Ruhebezüge eines nach der sog. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 281/07
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 17.06
Auslandsdienstbezüge; Mietzuschuss; Teilzeitbeschäftigung; Altersteilzeit; …
- BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1564/94
Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Einbeziehung von …
- BVerfG, 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05
Versagung von Versorgungsbezügen nach Ausscheiden eines Beamten aus dem …
- BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87
Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von …
- BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 45/01 R
Waisenrentenanspruch eines Behinderten in der gesetzlichen Rentenversicherung …
- VG Schleswig, 20.09.2018 - 12 A 69/18
Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein aufgrund der Kürzung 2007 teilweise …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3531/06
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- BGH, 21.03.1979 - IV ZB 136/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Versorgungsanwartschaften aus …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3530/06
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- VG Hannover, 24.04.2001 - 13 A 4224/00
- BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01
Versetzung des Direktors bei der Bremischen Bürgerschaft in den einstweiligen …
- BVerwG, 08.09.1983 - 2 B 148.82
Aufwandsentschädigung - Arbeitszimmer und -mittel - Fahrtkosten - Gymnasiallehrer
- StGH Hessen, 28.06.1988 - P.St. 1071
Zur verfassungsmäßigen Überprüfung einer die Stellenbesetzung eines Schulleiters …
- BVerfG, 14.10.2003 - 2 BvL 19/02
Unzulässige, den Begründungsanforderungen nicht genügende Richtervorlage zu …
- BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Aberkennung des Ruhegehalts
- BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 4.03
Anrechnung von Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 2560/07
Abhängigkeit der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge von …
- VG Arnsberg, 14.08.2020 - 13 K 2223/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 3 A 1167/09
Grundsätze zur Ruhegehaltfähigkeit und Anrechenbarkeit von sog. Vordienstzeiten …
- VG Arnsberg, 12.06.2002 - 2 K 3974/00
Erfordernis des Einverständnisses eines Beamten zu einerTeilzeitbeschäftigung; …
- VG Köln, 26.03.2002 - 3 K 2709/01
Ausgestaltung des Anspruchs einer in das Beamtenverhältnis auf Probe benannten …
- VG Arnsberg, 12.06.2002 - 2 K 3903/00
"Zwangs-Teilzeitbeschäftigung" von Lehrern im Beamtenverhältnis rechtswidrig
- BSG, 20.11.1996 - 14 REg 6/96
Verfassungsmäßigkeit der Einkommensanrechnung beim Erziehungsgeld mit Hilfe einer …
- VG Sigmaringen, 26.01.2022 - 4 K 187/21
Kinderbezogener Familienzuschlag; Verfassungswidrigkeit
- VG Gelsenkirchen, 07.01.2002 - 1 K 5443/00
Einstellung, Teilzeit, Lehrer
- VGH Baden-Württemberg, 08.09.2009 - 4 S 1704/07
Beamtenversorgung - Kürzung der Sonderzahlung nach § 4a BSZG - "Abzug für …
- OVG Thüringen, 12.12.2006 - 2 KO 379/06
Recht der Landesbeamten; Unzulässigkeit der ("unfreiwilligen") …
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 4 S 2217/08
Sonderzahlung - Ernennung eines Beamten vor dem 31.12.2004 - Beurlaubung ohne …
- VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10
Der Kindererziehungszuschlag ist auch auf das Mindestruhegehalt zu gewähren
- BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 39.96
Keine Hinterbliebenenversorgung eines Witwers wegen eines vor der Eheschließung …
- BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79
Beiträge zur Angestelltenversicherung; Versicherungspflicht in der …
- BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 4.98
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 14.10.1994 - 2 NB 2.94
Beamtenrecht - Landesrechtliche Arbeitszeitverlängerung - Vereinbarkeit mit …
- VG Bayreuth, 29.07.2011 - B 5 K 10.558
Anwendung der Ruhensregelung des § 53 BeamtVG auf die Hinterbliebenenversorgung …
- DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09
Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach …
- BSG, 25.08.1983 - 8 RK 39/82
Überleitungszulage - Erhöhung der Dienstbezüge - Dienstaltersstufe
- VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06
Bemessung des Anteilssatzes der Hinterbliebenenversorgung
- SG Gelsenkirchen, 06.09.2004 - S 8 RA 13/04
Rentenversicherung
- VG Münster, 16.03.2004 - 4 K 3158/02
- VG Düsseldorf, 21.10.2003 - 2 K 8116/02
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Berufung in das Beamtenverhältnis auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - 1 A 2547/07
- VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 1376/14
Besondere Eingangsbesoldung; Absenkung der Besoldung
- BSG, 25.08.1983 - 8 RK 6/83
- VG Cottbus, 13.09.2022 - 9 K 2091/16
- VG Koblenz, 03.11.2009 - 2 K 180/09
Ruhestandsbeamter; finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch …
- VG Bremen, 18.01.2005 - 6 K 1634/02
Rückforderung von Ausbildungskosten
- OVG Berlin, 05.08.1975 - IV B 54.73
Anrechnung des Ruhegeldes der Berliner Verkehrs-Betriebe auf Versorgungsbezüge …
- VG Oldenburg, 12.03.2003 - 6 A 3255/01
Alimentation; Altersermäßigung; Arbeitszeit; Fürsorge für ältere Beamte; …
- BVerwG, 17.01.1984 - 2 ER 210.83
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- VG Augsburg, 13.08.2015 - Au 2 K 15.49
Recht der Landesbeamten; Hochschulausbildung; ruhegehaltsfähige Dienstzeit; …