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   BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74   

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BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74 (https://dejure.org/1975,161)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.1975 - 1 BvL 6/74 (https://dejure.org/1975,161)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 1975 - 1 BvL 6/74 (https://dejure.org/1975,161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 2, Abs. 3 UOG in Bezug auf Hochschullehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 39, 247
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74
    Nach dem Hochschulurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 79 ) seien die entscheidenden Elemente des Wahlrechts an den Hochschulen nicht formale Gleichheit, sondern materiale Kriterien wie der Grad des Betroffenseins und des wissenschaftlichen Sachverstands.

    Den von diesen Gruppen gewählten Vertretern werden Stimmrechte in den kollegialen Beschlußorganen der Hochschulselbstverwaltung zugeteilt (BVerfGE 35, 79 (124f.) - Hochschulurteil -).

    Allerdings muß er das Homogenitätsprinzip beachten, d.h. er muß die Gruppen in sich homogen zusammensetzen und sich dabei an eindeutige konstitutive Merkmale halten, weil anderenfalls der Gruppenproporz willkürlich würde (BVerfGE 35, 79 (134)).

    Dabei repräsentieren normalerweise die oben bezeichneten vier Gruppen die vorgegebenen und in sich regelmäßig im wesentlichen homogenen Interessenlagen (vgl. BVerfGE 35, 79 (134f.)).

    Die Zulässigkeit solcher Differenzierungen ist schon im Hochschulurteil (BVerfGE 35, 79 (135, 138 und 140) grundsätzlich anerkannt worden.

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74
    Der Grundsatz der formalen Wahlgleichheit, der für Parlamentswahlen entwickelt worden und dort streng anzuwenden ist (BVerfGE 34, 81 (99 mit weiteren Nachweisen)), erfährt bei den Wahlen der Selbstverwaltungsorgane der Hochschule gewisse Einschränkungen, die in der Organisationsstruktur der Hochschule begründet sind und sich zudem aus der vorbehaltlosen Garantie der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG ergeben.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.02.1972 - II B 8/72
    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74
    Dabei beruft sich das Verwaltungsgericht auf die Rechtsauffassung des ihm im Instanzenzug übergeordneten Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (DVBl. 1972, S. 189).
  • BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12

    Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der

    Außerhalb demokratischer Wahlen politisch-parlamentarischer Art kann der Grundsatz, dass aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausgeübt werden können soll, Einschränkungen erfahren (vgl. BVerfGE 39, 247 für Selbstverwaltungsorgane der Hochschulen).
  • BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13

    Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise

    Bislang hat sich das Bundesverfassungsgericht nur mit der Zusammensetzung des akademischen Senats in einer Übergangszeit nach einer Neugründung befasst (vgl. BVerfGE 39, 247 ).

    Dieser funktionalen Verankerung der Mitwirkungsrechte entspricht es, dass der Erfolgswert der Einzelstimme je nach der Größe der Gruppe verschieden groß sein kann (vgl. BVerfGE 39, 247 ).

    Die Bestimmung und Abgrenzung der einzelnen Gruppen im System der Gruppenuniversität nach Maßgabe der verschiedenen Funktionen und Interessen ist grundsätzlich der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers anheimgegeben (vgl. BVerfGE 39, 247 ).

    Solche Differenzierungen sind grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 39, 247 ; 66, 270 ).

    Der Gesetzgeber darf bei der Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte in der Gruppenuniversität innerhalb der Gruppe der Hochschullehrerinnen und -lehrer sachgerecht differenzieren (vgl. BVerfGE 39, 247 ).

  • BVerfG, 12.10.2004 - 1 BvR 2130/98

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Unterschriftenquorum bei

    Bei Wahlen in anderen Bereichen kann der Grundsatz der formalen Wahlgleichheit gewissen Einschränkungen unterliegen (vgl. BVerfGE 39, 247 ; 54, 363 für die Wahlen der Selbstverwaltungsorgane der Hochschule; BVerfGE 41, 1 für die Wahlen der Richtervertretungen).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79

    5%-Sperrklausel III

    Das Gericht hat schließlich auch bei Wahlen außerhalb des politisch-parlamentarischen Bereichs der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Vertretung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung von Wahlvorschriften am Gleichheitssatz entscheidende Bedeutung zuerkannt (vgl. etwa BVerfGE 39, 247 [256] - Gruppenuniversität; 41, 1 [14] - Richterwahlen).
  • StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1141

    Frauenquote für die Zusammensetzung der Personalvertretungen verfassungsgemäß -

    Die Ausnahmen, die das Bundesverfassungsgericht bei den Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Hochschulen (BVerfGE 39, 247) und zum Präsidialrat des Richterrechts (BVerfGE 41, 1) zugelassen habe, seien aus der Natur der in Frage stehenden Sachbereiche gerechtfertigt: der Organisationsstruktur der Hochschule und der Wissenschaftsfreiheit sowie der besonderen Stellung des Präsidialrats und der Unabhängigkeit der Rechtspflege.

    Es entspricht allgemeiner Rechtsauffassung, daß die fünf Wahlrechtsgrundsätze - ob geschrieben oder ungeschrieben - grundsätzlich nicht nur für Wahlen im politisch- parlamentarischen Bereich, sondern auch für alle anderen Wahlen zu öffentlich-rechtlichen Repräsentations- und Vertretungsorganen gelten (vgl BVerfG, Beschlüsse vom 09.04.1975, BVerfGE 39, 247 ; vom 16.12.1975, BVerfGE 41, 1 ; vom 23.03.1982, BVerfGE 60, 162 ).

    Außerhalb des politisch-parlamentarischen Bereichs darf der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlsystems der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Vertretung entscheidende Bedeutung beimessen (BVerfGE 51, 237); die Wahlrechtsgrundsätze dürfen Einschränkungen erfahren, soweit dies durch den Zweck der Wahl (vgl BVerfG, Beschluß vom 16.12.1975, BVerfGE 41, 1 ), die Organisationsstruktur der Körperschaft (vgl BVerfG, Beschluß vom 09.04.1975, BVerfGE 39, 247 ) oder die Natur des in Frage stehenden Bereichs (vgl BVerfG, Beschluß vom 23.03.1982, BVerfGE 60, 162 ) gerechtfertigt ist.

    Unter Hinweis auf sein Urteil zur Hochschulorganisation vom 29. Mai 1973 (BVerfGE 35, 79) hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 9. April 1975 (BVerfGE 39, 247 ) ausgeführt, daß sachgemäße Differenzierungen im Hinblick auf die Zusammensetzung der Gremien zulässig sind und die sich für den Einzelnen daraus ergebende Änderung des Erfolgswerts seiner Stimme hingenommen werden muß.

  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81

    Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes

    Ob und in welchem Ausmaß dem Gesetzgeber solche Differenzierungen erlaubt sind, richtet sich vielmehr auch hier nach der Natur des jeweils in Frage stehenden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 6, 84 [91]; 11, 266 [272]; 39, 247 [254]; 41, 1 [11 ff.]).

    Lediglich bei den Wahlen zu Selbstverwaltungsorganen der Hochschulen (BVerfGE 39, 247 (254]) und zu den in § 74 Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes vorgesehenen richterlichen Präsidialräten (BVerfGE 41, 1 [12 ff.]) hat das Gericht bisher Veranlassung gesehen, den Grundsatz der formalen Wahlgleichheit über das bei Wahlen politisch-parlamentarischer Art zugestandene Maß hinaus einzuschränken und unmittelbar auf den allgemeinen Gleichheitssatz zurückzugreifen.

  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

    Der allgemeine Gleichheitssatz und erst recht das aus Art. 5 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG hergeleitete Homogenitätsgebot schließen für die Gruppen der Hochschullehrer in der Gruppenuniversität sachgemäße Differenzierungen innerhalb dieser Gruppe nicht aus (BVerfGE 39, 247 [255 f.]).
  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des

    Das Bundesverfassungsgericht hat für Übergangsregelungen im mitgliedschaftsrechtlichen Bereich großzügigere Maßstäbe gelten lassen, soweit der Gesetzgeber seinen Gestaltungsraum nicht dahin ausnutzt, daß der neugebildeten Gruppe der Hochschullehrer auf eine nicht absehbare Zeit Personen zugeordnet werden, welche die für den Begriff des Hochschullehrers entscheidenden Merkmale nicht erfüllen (BVerfGE 43, 242 (272 f.); vgl. auch BVerfGE 39, 247 (257)).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00

    Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung -

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für funktionale Selbstverwaltungskörperschaften, wie hier die Handwerkskammer, anerkannt, dass die mit einer vorgegebenen Sitzverteilung verbundene Unterschiedlichkeit der jeweiligen Erfolgswerte der für die verschiedenen Gruppen und Gliederungen abgegebenen Wählerstimmen eine Einschränkung des Gebots der Erfolgswertgleichheit der bei demokratischen Wahlen abgegebenen Stimmen darstellt, die verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfGE 35, 79 ; E 39, 247 ; E 66, 270; siehe insoweit auch Frentzel/Jäkel/Junge, aaO, 3 c, S. 241 bis 244, zu § 5 IHK-Gesetz und Tettinger, Kammerrecht, 1997, S. 109 und 113).

    In anderen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen von Hochschulen bzw. zu Richtervertretungen wird ausgeführt, dass wegen der nicht allgemein-politischen sondern organisationsspezifischen und gruppenbedingten Aufgaben dieser Selbstverwaltungskörperschaften nicht dem streng formalen Wahlrechtsgleichheitssatz sondern lediglich diesem Grundsatz in seiner einfachen Ausprägung genügen werde müsste (BVerfG, Urt. v. 28.03.1984 - BvL 2/82 -, BVerfGE 66, 270 = NVwZ 1984, 574 und Urt. v. 09.04.1975 - 1 BvL 6/74 -, BVerfGE 39, 247 bzw. Urt. v. 16.12.1975 - 2 BvL 7/74 -, BVerfGE 41, 1 = NJW 1976, 889).

  • BVerfG, 08.07.1980 - 1 BvR 1472/78

    Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Unviversitätsgesetzes

    Dies bedeutet andererseits nicht, daß eine Differenzierung innerhalb der Gruppe der Professoren unzulässig wäre, auch wenn diese sämtlich dem materiellen Hochschullehrerbegriff des Hochschulurteils entsprechen (vgl. BVerfGE 39, 247 [255]).

    Dieser Grundsatz ist im Bereich der Hochschulgremien eingeschränkt (BVerfGE 39, 247 [254]).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Organisationsnormen im LHG (

  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen

  • StGH Hessen, 01.12.2023 - P.St. 2891

    Normernkontrollantrag der SPD und der FDP gegen Landesrechtliche Bestimmungen

  • BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 5/97

    Aufsichtsratswahl bei der Deutschen Bahn AG verfassungsgemäß

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18

    Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen das Landeswahlrecht zu

  • BSG, 13.10.2022 - B 2 U 6/22 R

    Sozialwahlen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ungültig?

  • BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04

    Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung;

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die

  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82

    Schleswig-Holsteinisches Hochschulgesetz

  • BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1975/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel

  • BSG, 13.10.2022 - B 2 U 5/22 R

    Wahlanfechtungsklage - Gültigkeit der im Jahr 2017 in der Gruppe der

  • BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 41/21

    Ungültigerklärung der Wahl eines Rechtsanwalts zum Vorstand der

  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvR 290/79

    Auflösungsgesetz

  • BVerwG, 23.02.2012 - 6 BN 2.11

    Wahlgleichheit; universitäre Selbstverwaltung; Sachsen

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 8 LC 23/14

    Zulässigkeit einer nicht tarifgebundenen Mitgliedschaft in der Satzung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 15/91

    Inkompatibilität von Personalratsmandat und Selbstverwaltungsorgan

  • BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Elektronische Wahl der Mitglieder der

  • OVG Sachsen, 08.08.2011 - 2 C 1/10

    Rechtmäßigkeit der universitären Regelungen im Bundesland Sachsen zur Wahl des

  • OVG Thüringen, 25.03.2021 - 4 KO 395/19

    Rechtliche Anforderungen an hochschulrechtliche Satzungen zur Einführung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1994 - 25 A 2074/91

    Korporationsrechtliche Einordnung

  • BAG, 11.12.1991 - 5 AZR 84/91

    Streit über die Rechtsstellung eines Dozenten an der Musikhochschule -

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 3228/89

    Inkompatibilität von Personalratsmandat und Mitgliedschaft in

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 896/91

    Auslegung einer Klageänderung - unzulässiges Teilurteil - Inkompatibilität von

  • VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188

    Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit,

  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2003 - 4 L 928/03

    Verfassungsrechtlicher Verstoß bei Ausgestaltung eines Wahlverfahrens durch

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2011 - 2 B 10681/11

    Eilantrag gegen Intendantenwahl beim ZDF bleibt ohne Erfolg

  • BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 73.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • VG Karlsruhe, 08.05.2018 - 11 K 5637/15

    Anspruch auf Rückzahlung von Semesterbeiträgen

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 16/91

    Inkompatibilität von Personalratsmandat und Mitgliedschaft in

  • VG Schwerin, 22.06.2016 - 7 A 1773/14

    Wahl der Kammerversammlung der Zahnärztekammer; Zuschnitt von Wahlkreisen

  • BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76

    Voraussetzungen einer Überleitung in den Status eines Universitätsprofessors auf

  • VG Münster, 23.03.2023 - 1 L 871/22

    Anordnungsanspruch; Autonomie; Betroffenheit; Bundestagswahl; Deklaratorischer

  • BVerwG, 20.05.1994 - 6 B 75.93

    Anfechtung der Feststellung des Verbleibs in einem Dienstverhältnis als

  • OVG Sachsen, 22.07.2003 - 2 BS 176/03
  • BVerwG, 07.06.1994 - 6 B 78.93

    Anfechtung der Feststellung des Verbleibs in einem Dienstverhältnis als

  • BVerwG, 04.06.1981 - 7 B 172.79

    Differenzierung des Erfolgswerts der einzelnen Stimme durch unterschiedliche

  • VGH Hessen, 11.11.1986 - 6 UE 2237/86
  • BVerwG, 07.06.1994 - 6 B 79.93

    Übernahme in ein Dienstverhältnis als beamteter Professor - Maßgeblicher

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.10.1975 - VII A 149/75

    Untersagung der Fortführung eines Autohandelsgeschäftes und einer

  • VG Freiburg, 21.03.2012 - 1 K 1938/11

    Wahl der Studentischen Mitglieder des Senats der Universität Freiburg;

  • VG Kassel, 06.03.2014 - 3 K 418/13

    Wahl zum Senat der Universität

  • AGH Hamburg, 22.06.2011 - II ZU 5/10
  • VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 952/09

    Ärztekammerwahl nach der Wahlordnung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes

  • OVG Saarland, 20.01.1977 - I R 104/76

    Ungültigkeit von Gruppen-Urwahlen zum Konzil; Statthaftigkeit einer

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