Rechtsprechung
| BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74 |
Volltextveröffentlichungen
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Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 2, Abs. 3 UOG in Bezug auf Hochschullehrer
Verfahrensgang
- VG Hannover, 19.04.1974 - III A 7/74
- BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 39, 247
Wird zitiert von ... (34)
- StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1141
Frauenquote für die Zusammensetzung der Personalvertretungen verfassungsgemäß - …
Die Ausnahmen, die das Bundesverfassungsgericht bei den Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Hochschulen (BVerfGE 39, 247) und zum Präsidialrat des Richterrechts (BVerfGE 41, 1) zugelassen habe, seien aus der Natur der in Frage stehenden Sachbereiche gerechtfertigt: der Organisationsstruktur der Hochschule und der Wissenschaftsfreiheit sowie der besonderen Stellung des Präsidialrats und der Unabhängigkeit der Rechtspflege.Es entspricht allgemeiner Rechtsauffassung, daß die fünf Wahlrechtsgrundsätze - ob geschrieben oder ungeschrieben - grundsätzlich nicht nur für Wahlen im politisch- parlamentarischen Bereich, sondern auch für alle anderen Wahlen zu öffentlich-rechtlichen Repräsentations- und Vertretungsorganen gelten (vgl BVerfG, Beschlüsse vom 09.04.1975, BVerfGE 39, 247 ; vom 16.12.1975, BVerfGE 41, 1 ; vom 23.03.1982, BVerfGE 60, 162 ).
Außerhalb des politisch-parlamentarischen Bereichs darf der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlsystems der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Vertretung entscheidende Bedeutung beimessen (BVerfGE 51, 237); die Wahlrechtsgrundsätze dürfen Einschränkungen erfahren, soweit dies durch den Zweck der Wahl (vgl BVerfG, Beschluß vom 16.12.1975, BVerfGE 41, 1 ), die Organisationsstruktur der Körperschaft (vgl BVerfG, Beschluß vom 09.04.1975, BVerfGE 39, 247 ) oder die Natur des in Frage stehenden Bereichs (vgl BVerfG, Beschluß vom 23.03.1982, BVerfGE 60, 162 ) gerechtfertigt ist.
Unter Hinweis auf sein Urteil zur Hochschulorganisation vom 29. Mai 1973 (BVerfGE 35, 79) hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 9. April 1975 (BVerfGE 39, 247 ) ausgeführt, daß sachgemäße Differenzierungen im Hinblick auf die Zusammensetzung der Gremien zulässig sind und die sich für den Einzelnen daraus ergebende Änderung des Erfolgswerts seiner Stimme hingenommen werden muß.
- BVerfG, 08.07.1980 - 1 BvR 1472/78
Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Unviversitätsgesetzes
Dies bedeutet andererseits nicht, daß eine Differenzierung innerhalb der Gruppe der Professoren unzulässig wäre, auch wenn diese sämtlich dem materiellen Hochschullehrerbegriff des Hochschulurteils entsprechen (vgl. BVerfGE 39, 247 [255]).Dieser Grundsatz ist im Bereich der Hochschulgremien eingeschränkt (BVerfGE 39, 247 [254]).
- BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes
Ob und in welchem Ausmaß dem Gesetzgeber solche Differenzierungen erlaubt sind, richtet sich vielmehr auch hier nach der Natur des jeweils in Frage stehenden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 6, 84 [91]; 11, 266 [272]; 39, 247 [254]; 41, 1 [11 ff.]).Lediglich bei den Wahlen zu Selbstverwaltungsorganen der Hochschulen (BVerfGE 39, 247 (254]) und zu den in § 74 Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes vorgesehenen richterlichen Präsidialräten (BVerfGE 41, 1 [12 ff.]) hat das Gericht bisher Veranlassung gesehen, den Grundsatz der formalen Wahlgleichheit über das bei Wahlen politisch-parlamentarischer Art zugestandene Maß hinaus einzuschränken und unmittelbar auf den allgemeinen Gleichheitssatz zurückzugreifen.
- BVerfG, 12.10.2004 - 1 BvR 2130/98
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Unterschriftenquorum bei …
Bei Wahlen in anderen Bereichen kann der Grundsatz der formalen Wahlgleichheit gewissen Einschränkungen unterliegen (vgl. BVerfGE 39, 247 ; 54, 363 für die Wahlen der Selbstverwaltungsorgane der Hochschule; BVerfGE 41, 1 für die Wahlen der Richtervertretungen). - BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79
5%-Sperrklausel III
Das Gericht hat schließlich auch bei Wahlen außerhalb des politisch-parlamentarischen Bereichs der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Vertretung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung von Wahlvorschriften am Gleichheitssatz entscheidende Bedeutung zuerkannt [vgl. etwa BVerfGE 39, 247 [256] - Gruppenuniversität; 41, 1 [14] - Richterwahlen]. - BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82
Schleswig-Holsteinisches Hochschulgesetz
Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, sind die Bestimmung und Abgrenzung der einzelnen Gruppen im System der Gruppenuniversität nach "Maßgabe der verschiedenen Funktionen und Interessen grundsätzlich der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers anheimgegeben" (BVerfGE 39, 247 [255 f.]).Die sich daraus ergebende Änderung des Erfolgswertes seiner Stimmen muß der Einzelne hinnehmen (BVerfGE 39, 247 [255 f.]).
- BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung; …
Der maßgeblichen Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, das sich - wie ausgeführt - ausdrücklich zur Beteiligung der von der Verbandstätigkeit Betroffenen und zur Aktivierung verwaltungsexternen Sachverstandes im Rahmen der funktionalen Selbstverwaltung bekannt hat, entspricht die von der Klägerin erhobene Forderung nicht (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. April 1975 - 1 BvL 6/74 - BVerfGE 39, 247 ; Beschluss vom 16. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 - BVerfGE 41, 1 ). - BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die …
Außerhalb demokratischer Wahlen politisch-parlamentarischer Art kann der Grundsatz, daß jeder sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise soll ausüben können, Einschränkungen erfahren (vgl. BVerfGE 39, 247 (254) für die Wahlen der Selbstverwaltungsorgane der Hochschulen). - BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes
- BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen …
Der neugebildeten Gruppe dürfen aber nicht auf unabsehbare Zeit Personen zugeordnet werden, die nicht die entscheidenden Merkmale des Hochschullehrerbegriffs erfüllen (BVerfGE 43, 242 (272 f.); vgl. auch BVerfGE 39, 247 (255)). - BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1975/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel …
- BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvR 290/79
Auflösungsgesetz
- BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des …
- BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 5/97
Aufsichtsratswahl bei der Deutschen Bahn AG verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2012 - 6 BN 2.11
Klärungsbedürftigkeit von Fragen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1994 - 25 A 2074/91
Korporationsrechtliche Einordnung
- OVG Sachsen, 08.08.2011 - 2 C 1/10
Rechtmäßigkeit der universitären Regelungen im Bundesland Sachsen zur Wahl des …
- VG Gelsenkirchen, 08.05.2003 - 4 L 928/03
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 214 S 1238/00
Handwerkskammer, Vollversammlung, Handwerksinnung, Wahl, Wahlrecht, Wahlprüfung, …
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00
Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung - …
- BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 73.04
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 15/91
Inkompatibilität von Personalratsmandat und Selbstverwaltungsorgan …
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 896/91
Auslegung einer Klageänderung - unzulässiges Teilurteil - Inkompatibilität von …
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 3228/89
Inkompatibilität von Personalratsmandat und Mitgliedschaft in …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2011 - 2 B 10681/11
Fernsehrecht
- BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 16/91
Inkompatibilität von Personalratsmandat und Mitgliedschaft in …
- BVerwG, 20.05.1994 - 6 B 75.93
- BVerwG, 07.06.1994 - 6 B 79.93
- BVerwG, 07.06.1994 - 6 B 78.93
- BVerwG, 04.06.1981 - 7 B 172.79
- VGH Hessen, 11.11.1986 - 6 UE 2237/86
- VG Freiburg, 21.03.2012 - 1 K 1938/11
Wahl der Studentischen Mitglieder des Senats der Universität Freiburg; …
- VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 952/09
Ärztekammerwahl nach der Wahlordnung des Saarländischen …
