Rechtsprechung
   BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,9
BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73 (https://dejure.org/1975,9)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1975 - 2 BvR 630/73 (https://dejure.org/1975,9)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 1975 - 2 BvR 630/73 (https://dejure.org/1975,9)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,9) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Effektivität des Rechtsschutzes - Substantieller Anspruch des Bürgers - Gerichtliche Kontrolle aller Instanzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem Hintergrund der Effektivität des Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 272
  • NJW 1976, 141
  • MDR 1976, 118
  • DB 1976, 132
  • BStBl II 1976, 271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (445)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
    Art. 19 Abs. 4 GG überläßt zwar die nähere Ausgestaltung dieses Rechtswegs den jeweils geltenden Prozeßordnungen (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267 f.]; 27, 297 [310]) und gewährleistet nicht, daß diese einen Instanzenzug zur Verfügung stellen (BVerfGE 11, 232 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60] [233] mit Nachweisen; 28, 21 [36]. Jedoch darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 [81 f.]1); 27, 297 [310]) und er darf auch nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [268]; ständige Rechtsprechung).

    1) BStBl III 1967, 443.

  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
    Ob die Revision aus anderen Gründen als unzulässig oder unbegründet angesehen werden könnte, ist ohne Belang (vgl. BVerfGE 7, 275 [281 f.]).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
    Art. 19 Abs. 4 GG überläßt zwar die nähere Ausgestaltung dieses Rechtswegs den jeweils geltenden Prozeßordnungen (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267 f.]; 27, 297 [310]) und gewährleistet nicht, daß diese einen Instanzenzug zur Verfügung stellen (BVerfGE 11, 232 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60] [233] mit Nachweisen; 28, 21 [36]. Jedoch darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 [81 f.]1); 27, 297 [310]) und er darf auch nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [268]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
    Diese, dem Beschwerdeführer günstige Auslegung lag, wie der Gesamtvortrag im Ausgangsverfahren erkennen ließ, im vorliegenden Fall nicht nur nahe, sie war, sollte der Zugang zur Revisionsinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden, auch geboten, Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozeßordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
    Art. 19 Abs. 4 GG überläßt zwar die nähere Ausgestaltung dieses Rechtswegs den jeweils geltenden Prozeßordnungen (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267 f.]; 27, 297 [310]) und gewährleistet nicht, daß diese einen Instanzenzug zur Verfügung stellen (BVerfGE 11, 232 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60] [233] mit Nachweisen; 28, 21 [36]. Jedoch darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 [81 f.]1); 27, 297 [310]) und er darf auch nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [268]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
    Art. 19 Abs. 4 GG überläßt zwar die nähere Ausgestaltung dieses Rechtswegs den jeweils geltenden Prozeßordnungen (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267 f.]; 27, 297 [310]) und gewährleistet nicht, daß diese einen Instanzenzug zur Verfügung stellen (BVerfGE 11, 232 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60] [233] mit Nachweisen; 28, 21 [36]. Jedoch darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 [81 f.]1); 27, 297 [310]) und er darf auch nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [268]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
    Art. 19 Abs. 4 GG überläßt zwar die nähere Ausgestaltung dieses Rechtswegs den jeweils geltenden Prozeßordnungen (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267 f.]; 27, 297 [310]) und gewährleistet nicht, daß diese einen Instanzenzug zur Verfügung stellen (BVerfGE 11, 232 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60] [233] mit Nachweisen; 28, 21 [36]. Jedoch darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 [81 f.]1); 27, 297 [310]) und er darf auch nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [268]; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 03.05.1968 - III B 38/67

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision bei Abweichen eines Urteils des

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
    2) BStBl II 1968, 685.
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Diese Vorschrift gewährleistet nicht allein den Rechtsweg in dem Sinne, daß ein Rechtsschutzbegehren wegen behaupteter Verletzung seiner Rechte durch die öffentliche Gewalt von dem Betroffenen einem Richter muß unterbreitet werden können; sie verbürgt auch die Wirksamkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes (BVerfGE 40, 272 [275], st. Rspr.).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet dem Bürger die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht