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   BVerfG, 27.05.1975 - 1 BvR 147/75   

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https://dejure.org/1975,737
BVerfG, 27.05.1975 - 1 BvR 147/75 (https://dejure.org/1975,737)
BVerfG, Entscheidung vom 27.05.1975 - 1 BvR 147/75 (https://dejure.org/1975,737)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 1975 - 1 BvR 147/75 (https://dejure.org/1975,737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32
    Keine einstweilige Anordnung gegen Sexualkunde in Baden-Württemberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 7
  • NJW 1975, 1879
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1975 - 1 BvR 147/75
    Hierbei haben die Gesichtspunkte, die der Beschwerdeführer für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 34, 341 (342) mit weiteren Nachweisen).

    Danach muß das Bundesverfassungsgericht allein die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 34, 341 (342 f.)).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Verpflichtung des Gesetzgebers zur Vornahme wesentlicher Entscheidungen im

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1975 - 1 BvR 147/75
    Über die Vorlage hat das Bundesverfassungsgericht (1 BvL 1/75) noch nicht entschieden.
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 8.73
    Auszug aus BVerfG, 27.05.1975 - 1 BvR 147/75
    Außerdem berufen sich die Beschwerdeführer auf die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Vorlagebeschluß vom 15. November 1974 (BVerwG VII C 8.73) vertretene Ansicht, für den Sexualkundeunterricht sei eine besondere gesetzliche Grundlage erforderlich.
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Die Beschwerdeführer zu 1) und 2) in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 147/75 sind die Eltern der minderjährigen Beschwerdeführerin zu 3), die am 27. August 1974 als damals Zehnjährige in das Gymnasium Weinheim aufgenommen wurde.

    Der damit verbundene Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden (BVerfGE 40, 7 ).

  • BVerfG, 21.12.1976 - 1 BvR 799/76

    Keine einstweilige Anordnung bei Wechsel eines Schulsystems

    Hierbei haben die Gesichtspunkte, welche die Beschwerdeführer für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung anführen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, da im Verfahren über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung die Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Regelung nicht Gegenstand der Prüfung ist (BVerfGE 40, 7 (9); 34, 341 (342) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.06.1997 - 8 B 92.97

    Voraussetzungen für die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Die entscheidungstragende Annahme des angefochtenen Urteils, im kommunalen Wahlprüfungsverfahren führe ein rechtzeitig geltend gemachter und festgestellter Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften (nur) dann zur Üngültigkeit der Wahl, wenn er deren Ergebnis, beeinflußt haben könne, deckt sich mit der vom Bundesverfassungsgericht für den Bereich der Bundestagswahl in ständiger Rechtsprechung vertretenen Ansicht (vgl. etwa BVerfGE 29, 154 [BVerfG 06.10.1970 - 2 BvR 225/70]; 40, 11 [BVerfG 27.05.1975 - 1 BvR 147/75]; 79, 173 f. [BVerfG 24.11.1988 - 2 BvC 6/88]).
  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 7 NE 09.1378

    Eilverfahren gegen die Gewinnspielsatzung

    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens sind dabei zu berücksichtigen, wenn sie sich bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit übersehen lassen, insbesondere wenn ein Normenkontrollantrag offensichtlich erfolgreich ist oder erkennbar ohne Erfolg bleiben muss (vgl. BVerfG vom 27.5.1975 BVerfGE 40, 7/9; VerfGH vom 22.6.1972 VerfGH 25, 83/89; BayVGH vom 29.8.2007 Az. 7 NE 07.1753).
  • VerfGH Saarland, 21.02.1980 - Lv 1/80

    Beteiligtenfähigkeit einer Partei im Organstreitverfahren; Nachweis der wirksamen

    Ob daher die Vor- aussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung vorliegen, hat der Verfassungsgerichtshof nach einem strengen Maßstab zu prüfen (so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: vgl. z.B. BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (56); 31, 381 (386); 40, 7 (9)).
  • VGH Bayern, 17.06.1997 - 7 NE 97.1696

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im

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  • VGH Bayern, 26.07.1989 - 14 NE 89.1946
    Bei der Prüfung, ob sie vorliegen, werden die Gründe, die ein Antragsteller für die Ungültigkeit der angegriffenen Norm anführt, im Regelfall außer Betracht zu bleiben haben, denn die Frage der Rechtmäßigkeit der Norm ist in diesem Verfahren nicht Gegenstand der Entscheidung (BVerfGE 40, 7, 9; 43, 198, 202).
  • VGH Bayern, 12.08.1977 - 88 VIII 77

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung im

    Demgemäß ist es möglich, die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heranzuziehen, nach der bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl BVerfGE 40, 7/9; 34, 341/342 mit weiteren Nachweisen; B vom 21.12.1976 - 1 BvR 799/76, JZ 1977, 227 ).
  • VGH Bayern, 29.02.2008 - 7 NE 07.2980

    Berufsschule; Änderung von Fachsprengeln; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung;

    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens sind dabei zu berücksichtigen, wenn sie sich bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit übersehen lassen, insbesondere wenn ein Normenkontrollantrag offensichtlich erfolgreich ist oder erkennbar ohne Erfolg bleiben muss (vgl. BVerfG vom 27.5.1975 BVerfGE 40, 7/9; VerfGH vom 22.6.1972 VerfGH 25, 83/89; BayVGH vom 29.8.2007 Az. 7 NE 07.1753).
  • VGH Bayern, 20.12.1993 - 7 NE 93.2456
    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens sind insbesondere dann zu berücksichtigen, wenn sie sich bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit übersehen lassen, vor allem wenn ein Normenkontrollantrag offensichtlich erfolgreich ist oder erkennbar ohne Erfolg bleiben muß (vgl. BVerfGE 40, 7/9; VerfGH 25, 83/89).
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