Rechtsprechung
| BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74 |
Volltextveröffentlichungen
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Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die Richterwahl
Verfahrensgang
- VG Hannover, 21.02.1974 - VI A 4/73
- BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 41, 1
- NJW 1976, 273
- NJW 1976, 889
- DVBl 1976, 73
Wird zitiert von ... (58)
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
Ein Gebot strikter formaler Gleichheit besteht dabei nicht (vgl BVerfGE 41, 1, 12; 54, 363, 388 f mwN - dagegen strenger im Bereich parlamentarischer Repräsentation). - VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00
Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung - …
In anderen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen von Hochschulen bzw. zu Richtervertretungen wird ausgeführt, dass wegen der nicht allgemein-politischen sondern organisationsspezifischen und gruppenbedingten Aufgaben dieser Selbstverwaltungskörperschaften nicht dem streng formalen Wahlrechtsgleichheitssatz sondern lediglich diesem Grundsatz in seiner einfachen Ausprägung genügen werde müsste (…BVerfG, Urt. v. 28.03.1984 - BvL 2/82 -, BVerfGE 66, 270 = NVwZ 1984, 574 und Urt. v. 09.04.1975 - 1 BvL 6/74 -, BVerfGE 39, 247 bzw. Urt. v. 16.12.1975 - 2 BvL 7/74 -, BVerfGE 41, 1 = NJW 1976, 889).Die Vorschriften der Anlage C zur Handwerksordnung lassen sich nämlich in weiter Auslegung verfassungskonform dahin interpretieren, dass sie den vom Bundesverfassungsgericht im vorliegenden Fall unter Hinweis auf die Entscheidung BVerfGE 41, 1 aufgezeigten Weg eröffnen, eine nur unvollständige Wahlvorschlagsliste durch ergänzenden Verweis auf die Kandidaten einer anderen Wahlvorschlagsliste zu komplettieren, was die dargestellten Schwierigkeiten eines nur in seinem Bezirk und seiner Gewerbegruppe verwurzelten Wahlberechtigten bei der Einreichung eines eigenen Wahlvorschlags deutlich reduziert und abmildert.
Wie das Bundesverfassungsgericht nämlich in seiner oben erwähnten Entscheidung (BVerfGE 41, 1 ) insoweit deutlich ausgeführt hat, bedarf es einer nochmaligen schriftlichen Zustimmung eines Kandidaten einer Wahlvorschlagsliste nicht, auf den zwecks Vervollständigung in einer anderen Wahlvorschlagsliste verwiesen wird.
Der Wahlleiter kann bei Vorliegen eines solchen Wahlvorschlags die Beseitigung des Mangels unter Setzung einer angemessenen Frist ermöglichen (so auch BVerfGE 41, 1 ).
Auch diese Auslegung entspricht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 41, 1 ), das ausdrücklich ausführt, zum einen liege es ohnehin im Interesse einer jeden Organisation oder Gruppierung, einen eigenen Wahlvorschlag möglichst frühzeitig bekannt zu machen und einzureichen, zum anderen bestehe jedenfalls die Möglichkeit, dass der Wahlvorstand einen dem Vollständigkeitserfordernis nicht genügenden Wahlvorschlag gegebenenfalls unter Hinweis auf vorliegende andere Vorschlagslisten zwecks Verweis darauf zur Beseitigung des Vollständigkeitsmangels zurückgebe.
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 214 S 1238/00
Handwerkskammer, Vollversammlung, Handwerksinnung, Wahl, Wahlrecht, Wahlprüfung, …
In anderen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen von Hochschulen bzw. zu Richtervertretungen wird ausgeführt, dass wegen der nicht allgemein-politischen sondern organisationsspezifischen und gruppenbedingten Aufgaben dieser Selbstverwaltungskörperschaften nicht dem streng formalen Wahlrechtsgleichheitssatz sondern lediglich diesem Grundsatz in seiner einfachen Ausprägung genügen werde müsste (…BVerfG, Urt. v. 28.03.1984 - BvL 2/82 -, BVerfGE 66, 270 = NVwZ 1984, 574 und Urt. v. 09.04.1975 - 1 BvL 6/74 -, BVerfGE 39, 247 bzw. Urt. v. 16.12.1975 - 2 BvL 7/74 -, BVerfGE 41, 1 = NJW 1976, 889).Die Vorschriften der Anlage C zur Handwerksordnung lassen sich nämlich in weiter Auslegung verfassungskonform dahin interpretieren, dass sie den vom Bundesverfassungsgericht im vorliegenden Fall unter Hinweis auf die Entscheidung BVerfGE 41, 1 aufgezeigten Weg eröffnen, eine nur unvollständige Wahlvorschlagsliste durch ergänzenden Verweis auf die Kandidaten einer anderen Wahlvorschlagsliste zu komplettieren, was die dargestellten Schwierigkeiten eines nur in seinem Bezirk und seiner Gewerbegruppe verwurzelten Wahlberechtigten bei der Einreichung eines eigenen Wahlvorschlags deutlich reduziert und abmildert.
Wie das Bundesverfassungsgericht nämlich in seiner oben erwähnten Entscheidung (BVerfGE 41, 1 ) insoweit deutlich ausgeführt hat, bedarf es einer nochmaligen schriftlichen Zustimmung eines Kandidaten einer Wahlvorschlagsliste nicht, auf den zwecks Vervollständigung in einer anderen Wahlvorschlagsliste verwiesen wird.
Der Wahlleiter kann bei Vorliegen eines solchen Wahlvorschlags die Beseitigung des Mangels unter Setzung einer angemessenen Frist ermöglichen (so auch BVerfGE 41, 1 ).
Auch diese Auslegung entspricht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 41, 1 ), das ausdrücklich ausführt, zum einen liege es ohnehin im Interesse einer jeden Organisation oder Gruppierung, einen eigenen Wahlvorschlag möglichst frühzeitig bekannt zu machen und einzureichen, zum anderen bestehe jedenfalls die Möglichkeit, dass der Wahlvorstand einen dem Vollständigkeitserfordernis nicht genügenden Wahlvorschlag gegebenenfalls unter Hinweis auf vorliegende andere Vorschlagslisten zwecks Verweis darauf zur Beseitigung des Vollständigkeitsmangels zurückgebe.
- StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1141
Frauenquote für die Zusammensetzung der Personalvertretungen verfassungsgemäß - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 41, 1) könnten die für die allgemeinen politischen Wahlen zu den Parlamenten geltenden Grundsätze nicht unbesehen auf die Wahlen zu Personalvertretungen übertragen werden.Die Ausnahmen, die das Bundesverfassungsgericht bei den Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Hochschulen (BVerfGE 39, 247) und zum Präsidialrat des Richterrechts (BVerfGE 41, 1) zugelassen habe, seien aus der Natur der in Frage stehenden Sachbereiche gerechtfertigt: der Organisationsstruktur der Hochschule und der Wissenschaftsfreiheit sowie der besonderen Stellung des Präsidialrats und der Unabhängigkeit der Rechtspflege.
Es entspricht allgemeiner Rechtsauffassung, daß die fünf Wahlrechtsgrundsätze - ob geschrieben oder ungeschrieben - grundsätzlich nicht nur für Wahlen im politisch- parlamentarischen Bereich, sondern auch für alle anderen Wahlen zu öffentlich-rechtlichen Repräsentations- und Vertretungsorganen gelten (vgl BVerfG, Beschlüsse vom 09.04.1975, BVerfGE 39, 247 ; vom 16.12.1975, BVerfGE 41, 1 ; vom 23.03.1982, BVerfGE 60, 162 ).
Außerhalb des politisch-parlamentarischen Bereichs darf der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlsystems der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Vertretung entscheidende Bedeutung beimessen (BVerfGE 51, 237); die Wahlrechtsgrundsätze dürfen Einschränkungen erfahren, soweit dies durch den Zweck der Wahl (vgl BVerfG, Beschluß vom 16.12.1975, BVerfGE 41, 1 ), die Organisationsstruktur der Körperschaft (vgl BVerfG, Beschluß vom 09.04.1975, BVerfGE 39, 247 ) oder die Natur des in Frage stehenden Bereichs (vgl BVerfG, Beschluß vom 23.03.1982, BVerfGE 60, 162 ) gerechtfertigt ist.
Im Bereich der Wahlen zu den Präsidialräten könnten Einschränkungen der Wahlrechtsgrundsätze nur dann nicht hingenommen werden, wenn sie zu einer Verzerrung des Wahlwettbewerbs führten, für die sich ein vernünftiger und sachlich einleuchtender Grund nicht finden lasse (vgl BVerfG, Beschluß vom 16.12.1975, BVerfGE 41, 1 ; vgl dazu auch BayVerfGH, Entscheidung vom 29.04.1975, BayVBl 1975, S 390).
- BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes
Die auf diese Weise gewonnenen Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl gelten danach als ungeschriebenes Verfassungsrecht auch über den Anwendungsbereich der Art. 28 Abs. 1 Satz 2, 38 Abs. 1 GG hinaus (vgl. BVerfGE 1, 208 [247]; 6, 84 [91]; 30, 227 [246]; 41, 1 [12]; 51, 222 [234 f.] m. w. Nachw.).Ob und in welchem Ausmaß dem Gesetzgeber solche Differenzierungen erlaubt sind, richtet sich vielmehr auch hier nach der Natur des jeweils in Frage stehenden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 6, 84 [91]; 11, 266 [272]; 39, 247 [254]; 41, 1 [11 ff.]).
Lediglich bei den Wahlen zu Selbstverwaltungsorganen der Hochschulen (BVerfGE 39, 247 (254]) und zu den in § 74 Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes vorgesehenen richterlichen Präsidialräten (BVerfGE 41, 1 [12 ff.]) hat das Gericht bisher Veranlassung gesehen, den Grundsatz der formalen Wahlgleichheit über das bei Wahlen politisch-parlamentarischer Art zugestandene Maß hinaus einzuschränken und unmittelbar auf den allgemeinen Gleichheitssatz zurückzugreifen.
- BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79
5%-Sperrklausel III
Die durch das Grundgesetz errichtete demokratische Ordnung trägt insoweit einen formalen Charakter, als sie unbeschadet der bestehenden sozialen Unterschiede im Bereich der politischen Willensbildung alle Staatsbürger grundsätzlich gleich bewertet (BVerfGE 8, 51 [69]; 14, 121 [132]; 41, 1 [12]).Der Grundsatz der formalen Wahlgleichheit gilt deshalb nicht nur für das Bundestagswahlrecht und für das Wahlrecht in den Ländern, Kreisen und Gemeinden, sondern darüber hinaus als ungeschriebenes Verfassungsrecht auch für sonstige politische Abstimmungen (BVerfGE 41, 1 [12]; vlg ferner BVerfGE 13, 54 [91f]; 28 220 [224]; 47, 253 [276f]); er gilt auch für die Wahl der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments.
Das Gericht hat schließlich auch bei Wahlen außerhalb des politisch-parlamentarischen Bereichs der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Vertretung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung von Wahlvorschriften am Gleichheitssatz entscheidende Bedeutung zuerkannt [vgl. etwa BVerfGE 39, 247 [256] - Gruppenuniversität; 41, 1 [14] - Richterwahlen].
- BVerfG, 12.10.2004 - 1 BvR 2130/98
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Unterschriftenquorum bei …
Für den Bereich allgemeinpolitischer Wahlen hat das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen des Gleichheitssatzes durch die Formalisierung des Gebots der Gleichheit der Wahl verschärft (vgl. BVerfGE 14, 121 ; 34, 81 ; 41, 1 ; 71, 81 m.w.N.).Bei Wahlen in anderen Bereichen kann der Grundsatz der formalen Wahlgleichheit gewissen Einschränkungen unterliegen (vgl. BVerfGE 39, 247 ; 54, 363 für die Wahlen der Selbstverwaltungsorgane der Hochschule; BVerfGE 41, 1 für die Wahlen der Richtervertretungen).
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96
Grundmandatsklausel
Dabei muß der Gesetzgeber jedoch auch die Funktion der Wahl als eines Vorgangs der Integration politischer Kräfte sicherstellen und zu verhindern suchen, daß gewichtige Anliegen im Volke von der Volksvertretung ausgeschlossen bleiben (vgl. BVerfGE 6, 84 [92 f.]; 14, 121 [135 f.]; 24, 300 [341]; 41, 1 [13 f.]; 41, 399 [421]; 51, 222 [236]; 71, 81 [97]). - BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95
Überhangmandate II
(vgl. BVerfGE 1, 208 [248 f.], dort ist der Begriff des "zwingenden Grundes" aus der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 18. März 1952, BayVGHE n. F. Bd. 5 Teil II, S. 66 [75] übernommen worden; vgl. weiter BVerfGE 14, 121 [133]; 24, 300 [341]; 28, 220 [225]; 34, 160 [163]; 36, 139 [141]; 41, 1 [12]; 44, 125 [146]; 71, 81 [95, 96]; 78, 350 [358]; 82, 322 [338]; 82, 353 [364]; 89, 266 Z270]; 93, 373 [377]). - BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
Gemeindeparlamente
Das Wahlverfahren wird indes den in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG umschriebenen Wahlrechtsgrundsätzen nicht gerecht, die als allgemeine Rechtsprinzipien für Wahlen zu allen Volksvertretungen im staatlichen und kommunalen Bereich gelten (…vgl. Seifert, Bundeswahlrecht, 3. Aufl., S. 40;… Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, Bd. 1, § 1 Rdnr. 4 BWahlG; Maunz in: Maunz-Dürig-Herzog-Scholz, Grundgesetz, Art. 38 vor Rdnr. 33 sowie in bezug auf den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit bei sonstigen politischen Abstimmungen und Volksentscheiden BVerfGE 41, 1 [12] unter Hinweis auf BVerfGE 13, 54 [91 f.]). - BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1975/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
- BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77
Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82
Spenden an kommunale Wählergruppen
- BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung; …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 29/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 50/02 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 73/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 71/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 28/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 83/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 36/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 13/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 30/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 12/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 9/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 38/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 4/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 39/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- VGH Bayern, 30.07.2012 - 22 ZB 11.1509
Beitragserhebung durch eine Industrie- und Handelskammer
- BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82
Schleswig-Holsteinisches Hochschulgesetz
- BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 5/97
Aufsichtsratswahl bei der Deutschen Bahn AG verfassungsgemäß
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 96/07
Rechtssatzverfassungsbeschwerde: Neuregelung der Inkompatibilität der …
- VGH Bayern, 30.07.2012 - 22 ZB 11.1462
Beitragserhebung durch eine Industrie- und Handelskammer
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- VGH Bayern, 30.07.2012 - 22 ZB 11.1518
Beitragserhebung durch eine Industrie- und Handelskammer
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03
- BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 635/95
Verfassungsrechtliche Prüfung der Verteilung der Sitze im Europäischen Parlament
- BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 73.04
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2006 - 5 A 11469/05
Personalvertretungsrecht, Personalrat, Personalratswahl, Grundsicherung für …
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.1991 - 2 B 10005/91
- BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 123/76
Volksentscheid Oldenburg
- VGH Hessen, 20.12.1989 - 1 UE 2123/87
Entscheidung des Richterwahlausschusses; gerichtliche Kontrolle
- BVerwG, 29.03.1993 - 6 P 19.91
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1996 - 10 B 13738/95
- BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95
- BVerfG, 13.11.2000 - 1 BvL 33/97
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2011 - 2 B 10681/11
Fernsehrecht
- OVG Niedersachsen, 20.02.2001 - 10 L 2705/99
Rechtsschutz gegen einen negativen Bürgerentscheid; Feststellungsklage wegen …
- BVerwG, 04.06.1981 - 7 B 172.79
- VGH Hessen, 21.12.1992 - 1 TG 1634/92
Zum Ausschluß von Mitgliedern des Präsidialrats bei persönlicher Betroffenheit …
- BVerwG, 03.02.1997 - 5 B 51.95
- VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 952/09
Ärztekammerwahl nach der Wahlordnung des Saarländischen …
- VG Mainz, 27.04.2012 - 4 K 153/11
Innungsrechts
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1989 - 12 B 736/98
- VG Frankfurt/Main, 29.08.2000 - 9 G 2391/90 2
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