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   BVerfG, 11.05.1976 - 2 BvR 1027/75   

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https://dejure.org/1976,599
BVerfG, 11.05.1976 - 2 BvR 1027/75 (https://dejure.org/1976,599)
BVerfG, Entscheidung vom 11.05.1976 - 2 BvR 1027/75 (https://dejure.org/1976,599)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Mai 1976 - 2 BvR 1027/75 (https://dejure.org/1976,599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungenan die Ausgestaltung des Klageerzwingungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrecht auf rechtliches Gehör - Klageerzwingungsverfahren - Oberlandesgericht - Ungünstige Entscheidung - Geltung der Beweisanträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 172
  • NJW 1976, 1629
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1976 - 2 BvR 1027/75
    Der Antrag nach § 33a StPO ist Teil des Rechtsweges, den ein Beschwerdeführer zunächst zu erschöpfen hat (vgl BVerfGE 33, 192 [194 f.]).
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1976 - 2 BvR 1027/75
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies in seinem Beschluß vom 22. April 1964 näher dargelegt (BVerfGE 17, 356 [360 ff.); vgl auch BVerfGE 18, 399 [404]; 19, 32 [36]).
  • BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1976 - 2 BvR 1027/75
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies in seinem Beschluß vom 22. April 1964 näher dargelegt (BVerfGE 17, 356 [360 ff.); vgl auch BVerfGE 18, 399 [404]; 19, 32 [36]).
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 405/16

    Versorgungsausgleichssache: Geltung der Beschwerdefristen für einen nicht als

    Demgegenüber ist der Verweis auf ein ordnungsgemäß geführtes späteres Verfahren, mit dem der Gehörsverstoß "geheilt" werde, jedenfalls dann unzulässig, wenn bereits das erste Verfahren Rechtsfolgen auslöst, die in dem sich anschließenden Verfahren prozessual nicht mehr beseitigt werden können (vgl. BVerfGE 42, 172, 175 f.).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Der Grundrechtsverstoß ist hier oftmals nur eine bloße "Panne": eine Frist wird übersehen, eine Zustellung ist nicht in Ordnung, ein Schriftsatz gerät in die falsche Akte (BVerfGE 40, 101 ) oder sonst in Verlust (BVerfGE 36, 85 ), oder die notwendige Anhörung eines Beteiligten wird schlicht vergessen (Beschluß vom 11. Mai 1976 - 2 BvR 1027/75 -); die Beispiele ließen sich vermehren.
  • BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 152/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör hinsichtlich der Anordnung von Verfall gem §§

    Will ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde rügen, ihm sei bei Erlass eines Beschlusses im Strafverfahren rechtliches Gehör nicht gewährt worden, fordert das Gebot der Rechtswegerschöpfung, dass er zuvor von der durch § 33a StPO eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich durch einen entsprechenden Antrag nachträglich Gehör vor Gericht zu verschaffen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 42, 172 ; 42, 243 ; 42, 252 ).
  • BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Macht der Beschwerdeführer eine Gehörsverletzung geltend, zählt hierzu auch der Rechtsbehelf des § 356 a StPO (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 42, 172 zu § 33 a StPO a.F.), dessen sich der Beschwerdeführer hier nicht bedient hat.
  • BVerfG, 26.03.2002 - 2 BvR 357/02

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Will ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde rügen, ihm sei bei Erlass eines Beschlusses im Strafverfahren rechtliches Gehör nicht gewährt worden, so fordert das Gebot der Rechtswegerschöpfung, dass er zuvor von der durch § 33a StPO eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich durch einen entsprechenden Antrag nachträglich Gehör vor Gericht zu verschaffen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 42, 172 ; 42, 243 ; 42, 252 ).
  • OLG Köln, 29.01.2013 - 26 UF 109/12

    Tenorierung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

    Die mit Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG dem Rechtsmittelgericht innerhalb des einfach-rechtlichen Rahmens obliegende Heilung vorangegangener Verfassungsverstöße setzt indessen eine Gewährung des rechtlichen Gehörs und des effektivem Rechtsschutzes noch in demselben Verfahren voraus; der Verweis auf ein ordnungsgemäß geführtes anderes Verfahren ist unzulässig (vgl. BVerfGE 42, 172 ).
  • BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04

    Erschöpfung des Rechtswegs; Anforderungen an den einer Wohnungsdurchsuchung

    Soweit der Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde rügt, dass ihm bei Erlass des Beschlusses des Landgerichts Ingolstadt rechtliches Gehör nicht gewährt worden sei, hat er den Rechtsweg nicht erschöpft (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), weil er keinen Antrag nach § 33a StPO im fachgerichtlichen Verfahren gestellt hat, um sich nachträglich Gehör vor Gericht zu verschaffen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 42, 172 ; 42, 243 ; 42, 252 ).
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