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   BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75   

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https://dejure.org/1976,112
BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75 (https://dejure.org/1976,112)
BVerfG, Entscheidung vom 29.06.1976 - 2 BvR 948/75 (https://dejure.org/1976,112)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juni 1976 - 2 BvR 948/75 (https://dejure.org/1976,112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; GVG § 121 Abs. 2
    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei abweichender Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Recht auf gesetzlichen Richter - Oberlandesgericht - Verletzung der Vorlagepflicht - Bundesgerichtshof - Abweichung von Entscheidung - Vorlagepflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 237
  • NJW 1976, 2128
  • MDR 1977, 116
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75
    101 Abs. 1 Satz 2 GG ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht läßt (BVerfGE 3, 359 [363]: 9, 213 [215 f.]; 13, 132 [143]; 17 99 [104]; 18, 441 [447]; 19, 38 [43]; 22, 254 [266]; 23, 288 [319]; 29, 166 [172 f.]; 29, 198 [207]; 31, 145 [169, 171 f.]).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75
    b) Die Außerachtlassung der Vorlagepflicht war im vorliegenden Fall objektiv unter keinem Gesichtspunkt vertretbar (vgl. BVerfGE 2, 266 [281]; 4, 144 [155]; Beschluß vom 24. März 1976 - 2 BvR 804/75); es gab keinen Grund, von der Vorlage Abstand zu nehmen.
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75
    b) Die Außerachtlassung der Vorlagepflicht war im vorliegenden Fall objektiv unter keinem Gesichtspunkt vertretbar (vgl. BVerfGE 2, 266 [281]; 4, 144 [155]; Beschluß vom 24. März 1976 - 2 BvR 804/75); es gab keinen Grund, von der Vorlage Abstand zu nehmen.
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75
    101 Abs. 1 Satz 2 GG ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht läßt (BVerfGE 3, 359 [363]: 9, 213 [215 f.]; 13, 132 [143]; 17 99 [104]; 18, 441 [447]; 19, 38 [43]; 22, 254 [266]; 23, 288 [319]; 29, 166 [172 f.]; 29, 198 [207]; 31, 145 [169, 171 f.]).
  • BGH, 10.01.1973 - 2 StR 343/72

    Strafschärfende Wertung von Vorstrafen - Berücksichtigung von nicht in das

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75
    Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 10. Januar 1973 - 2 StR 343/72 - entschieden, daß § 60 Abs. 3 Nr. 1 BZRG nicht eingreift, wenn sich eine Strafzeit von mehr als neun Monaten erst aus der Zusammenrechnung geringerer Freiheitsstrafen ergibt (BGHSt 25, 97 = NJW 1973, 528 = MDR 1973, 424 = LM Nr. 7 zum BZRG ).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75
    b) Die Außerachtlassung der Vorlagepflicht war im vorliegenden Fall objektiv unter keinem Gesichtspunkt vertretbar (vgl. BVerfGE 2, 266 [281]; 4, 144 [155]; Beschluß vom 24. März 1976 - 2 BvR 804/75); es gab keinen Grund, von der Vorlage Abstand zu nehmen.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Demnach ist die Gewährleistung des gesetzlichen Richters dann verletzt, wenn ein Gericht die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 1976 - 2 BvR 948/75 -, BVerfGE 42, 237 [241]; Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 BvR 1113/86 -, BVerfGE 76, 93 [96], zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt aber in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ) oder wenn die maßgeblichen Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewandt wurden (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 76, 93 ; 79, 292 ).
  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

    a) Wird in einem Urteil von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Zulassung der Revision kein Gebrauch gemacht, so verstößt dies grundsätzlich dann gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sich die Entscheidung insoweit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; zu einer Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG durch die Nichtzulassung eines Rechtsmittels: BVerfGE 125, 104 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506).
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