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   BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76   

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https://dejure.org/1976,289
BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76 (https://dejure.org/1976,289)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.1976 - 2 BvR 435/76 (https://dejure.org/1976,289)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 435/76 (https://dejure.org/1976,289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 2
    Schwerer und unabwendbarer Nachteil bei Geldbußen bis zu 40,00 DM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil - Geldbußen - Überschreitung von 40 DM

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 261
  • NJW 1976, 1883
  • MDR 1977, 203
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß Art. 103 Abs. 2 GG sich nicht nur auf Kriminalstrafen bezieht, sondern auch für staatliche Maßnahmen gilt, die eine mißbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten enthalten (vgl BVerfGE 26, 186 (203f) für ehrengerichtliche und Disziplinarstrafen) und ein "Übel" wegen eines rechtswidrigen Verhaltens verhängen (BVerfGE 9, 137 (144) für Kriminalstrafen und "Verwaltungsstrafen", dh Geldbußen; vgl auch BVerfGE 38, 348 (371f)).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76
    Geklärt ist ferner, daß Art. 103 Abs. 2 GG auch die Strafbegründung - hier also die Begründung einer Geldbuße - im Wege der Analogie verbietet (vgl BVerfGE 25, 269 (285); 26, 41 (42); 29, 183 (196)).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68

    Grober Unfug

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76
    Geklärt ist ferner, daß Art. 103 Abs. 2 GG auch die Strafbegründung - hier also die Begründung einer Geldbuße - im Wege der Analogie verbietet (vgl BVerfGE 25, 269 (285); 26, 41 (42); 29, 183 (196)).
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß Art. 103 Abs. 2 GG sich nicht nur auf Kriminalstrafen bezieht, sondern auch für staatliche Maßnahmen gilt, die eine mißbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten enthalten (vgl BVerfGE 26, 186 (203f) für ehrengerichtliche und Disziplinarstrafen) und ein "Übel" wegen eines rechtswidrigen Verhaltens verhängen (BVerfGE 9, 137 (144) für Kriminalstrafen und "Verwaltungsstrafen", dh Geldbußen; vgl auch BVerfGE 38, 348 (371f)).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß Art. 103 Abs. 2 GG sich nicht nur auf Kriminalstrafen bezieht, sondern auch für staatliche Maßnahmen gilt, die eine mißbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten enthalten (vgl BVerfGE 26, 186 (203f) für ehrengerichtliche und Disziplinarstrafen) und ein "Übel" wegen eines rechtswidrigen Verhaltens verhängen (BVerfGE 9, 137 (144) für Kriminalstrafen und "Verwaltungsstrafen", dh Geldbußen; vgl auch BVerfGE 38, 348 (371f)).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76
    Geklärt ist ferner, daß Art. 103 Abs. 2 GG auch die Strafbegründung - hier also die Begründung einer Geldbuße - im Wege der Analogie verbietet (vgl BVerfGE 25, 269 (285); 26, 41 (42); 29, 183 (196)).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Mit Strafe im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur der Vorwurf irgendeiner Rechtsverletzung gemeint, sondern die Verletzung eines Teils des Rechts, das eine tiefere, nämlich eine sozial-ethische Fundierung besitzt (vgl. BVerfGE 25, 269 ; 90, 145 ; 95, 96 ; 96, 10 ; 96, 245 ; 109, 133 ; 109, 190 ; 120, 224 ; 123, 267 ; siehe im Vergleich hierzu die Bewertung von Geldbußen in BVerfGE 42, 261 ; aus der Literatur siehe nur Weigend, in: Leipziger Kommentar, Band 1, 12. Aufl. 2007, Einleitung Rn. 1; Radtke, in: MüKo, StGB, 2. Aufl. 2012, Vorbem. zu §§ 38 ff., Rn. 14; ders., GA 2011, S. 636 ; Roxin, Strafrecht AT, Band 1, 4. Aufl. 2006, § 3 Rn. 46, S. 89).
  • LG Berlin, 18.02.2021 - (526 OWi LG) 212 JsOWi 1/20

    Bußgeldbewehrter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung: Verhängung einer

    Wobei jede Strafe, nicht nur die Strafe für kriminelles, sondern auch die strafähnliche Sanktion für sonstiges Unrecht, die Elemente von Repression und Vergeltung beinhaltet, die ein Übel wegen eines rechtswidrigen Verhaltens verhängt, dem Schuldprinzip unterliegt (BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1966 - 2 BvR 506/63, NJW 1967, 195; Urteil vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 435/76, NJW 1976, 1883; Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 BvR 575/80).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Denn sein Anwendungsbereich beschränkt sich auf staatliche Maßnahmen, die eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten darstellen (vgl. BVerfGE 26, 186 ; 42, 261 ; 105, 135 ; 109, 133 ).
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