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   BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76   

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https://dejure.org/1976,11
BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76 (https://dejure.org/1976,11)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1976 - 2 BvR 294/76 (https://dejure.org/1976,11)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1976 - 2 BvR 294/76 (https://dejure.org/1976,11)
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Quick/Durchsuchungsbefehl

Art. 13 GG, § 105 StPO, Durchsuchungsbefehl muß Inhalt des Tatvorwurfs und Art und denkbaren Inhalt der zu suchenden Beweismittel angeben

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Quick/Durchsuchungsbefehl

  • openjur.de

    Quick/Durchsuchungsbefehl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2, Art. 13 Abs. 1; StPO § 102
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Durchsuchungsbefehl - Inhalt des Tatvorwurfs - Inhalt der Beweismittel - Rechtsstaatliche Anforderungen - Strafverfolgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 212
  • NJW 1976, 1735
  • MDR 1977, 113
  • DÖV 1982, 867
  • afp 1976, 121
 
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Wird zitiert von ... (322)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
    Im übrigen dürfte die Verfassungsbeschwerde, folge man den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im "Spiegel"-Urteil (BVerfGE 20, 162 ff.), begründet sein.

    Auch der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ist im "Spiegel"-Urteil davon ausgegangen, daß Durchsuchungsbeschlüsse mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (BVerfGE 20, 162 [173]).

    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht auch nicht die Tatsache entgegen, daß die Durchsuchung inzwischen abgeschlossen ist (BVerfGE 20, 162 [173]; vgl. auch BVerfGE 9, 89 [93 f.]).

    Juristische Person im Sinne dieser Bestimmung kann, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, auch eine Kommanditgesellschaft sein (BVerfGE 4, 7 [12]; 10, 89 [99]; 20, 162 [171]).

    Sie steht daher ebenso wie ihre Anordnung von vornherein unter dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 20, 162 [186 f.]).

    Welche zusätzlichen Anforderungen von Verfassungs wegen an die Zulässigkeit einer Durchsuchung deshalb gestellt werden müssen, weil sie sich gegen ein Presseunternehmen richtet und daher die Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 20 162 ff.), bedarf im vorliegenden Fall, da eine Durchsuchungsanordnung wie die hier angegriffene gegenüber keinem Grundrechtsträger hätte ergehen dürfen, keiner Erörterung.

    Der Senat setzt sich mit dieser Entscheidung nicht in Widerspruch zum Urteil des Ersten Senats vom 5. August 1966 (BVerfGE 20, 162 ff. - "Spiegel"-Fall).

  • BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56

    Haushaltsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
    Die Entscheidung beschränkt sich deshalb auf die Feststellung einer Verletzung des Grundgesetzes (vgl. dazu BVerfGE 6, 386 [388 f.]).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
    Das verleiht ihnen indessen nicht den Charakter unselbständiger, nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nicht angreifbarer Zwischenentscheidungen (vgl. dazu BVerfGE 24, 56 [60 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
    Juristische Person im Sinne dieser Bestimmung kann, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, auch eine Kommanditgesellschaft sein (BVerfGE 4, 7 [12]; 10, 89 [99]; 20, 162 [171]).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
    Hinzu kommt, wie im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1971 (BVerfGE 32, 54 [69 ff.]) geklärt worden ist, daß der Begriff "Wohnung" in Art. 13 Abs. 1 GG auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume umfaßt.
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
    Juristische Person im Sinne dieser Bestimmung kann, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, auch eine Kommanditgesellschaft sein (BVerfGE 4, 7 [12]; 10, 89 [99]; 20, 162 [171]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht auch nicht die Tatsache entgegen, daß die Durchsuchung inzwischen abgeschlossen ist (BVerfGE 20, 162 [173]; vgl. auch BVerfGE 9, 89 [93 f.]).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich deshalb auf die Feststellung einer Verletzung des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 42, 212 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Dieses Grundrecht verbürgt dem Einzelnen einen elementaren Lebensraum und gewährleistet das Recht, in ihm in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 51, 97 ).
  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Damit wird dem Einzelnen im Hinblick auf seine Menschenwürde und im Interesse der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet (vgl. BVerfGE 42, 212 ).
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