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   BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74   

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BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74 (https://dejure.org/1976,215)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.1976 - 1 BvL 9/74 (https://dejure.org/1976,215)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 1976 - 1 BvL 9/74 (https://dejure.org/1976,215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 43, 13
  • NJW 1977, 1333
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
    Die Fürsorge für Hilfsbedürftige gehört zu den selbstverständlichen Verpflichtungen eines Sozialstaates (vgl BVerfGE 35, 202 (236); 40, 121 (133)).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält der allgemeine Gleichheitssatz kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungsbereichen mit anderen systematischen und sozial-geschichtlichen Zusammenhängen gleich zu regeln (vgl BVerfGE 40, 121 (139f) mit weiteren Nachweisen).

    Die nach der Rentenversicherung und der Unfallversicherung geleisteten Waisenrenten, aber auch die entsprechenden Renten der Kriegsopferversorgung (vgl BVerfGE 17, 38 (45f); 29, 57 (66); 40, 121 (139)) haben als Ersatz von Unterhalt für die bezugsberechtigten Waisen jeweils die gleiche Funktion.

    Die verschiedene Behandlung einer Waise eines Sozialversicherten und eines Beamten ist zwar noch verfassungsrechtlich hingenommen worden, weil beide Regelungen wegen der besonderen Zweckbestimmung und Grundlage der beamtenrechtlichen Versorgung nicht vergleichbar sind (vgl BVerfGE 21, 329 (349, 352f); 39, 169 (185); 40, 121 (139)).

    Soweit sich aus derartigen Überlegungen die sozialpolitische Zielsetzung ergibt, ähnlichen Zwecken dienende soziale Leistungen zu vereinheitlichen, ist es angesichts der Verzweigtheit und Vielgestaltigkeit der historisch ohne einheitlichen Plan gewachsenen Regelungen grundsätzlich dem Gesetzgeber überlassen, in welcher Zeitfolge er die gebotenen Änderungen auf den verschiedenen Einzelgebieten vornehmen will (vgl BVerfGE 40, 121 (140)).

    Dies verdeutlicht, daß es insoweit von vornherein an der Vergleichbarkeit fehlt (vgl BVerfGE 40, 121 (141)).

    Es liegt dabei im Ermessen des Gesetzgebers, ob er der ihm gegenüber der Vollwaise obliegenden Schutzpflicht durch einen weiteren Ausbau abgeleiteter Ansprüche aus der Sozialversicherung Rechnung trägt oder anderen sozialen Leistungen den Vorzug gibt (vgl BVerfGE 40, 121 (138)).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
    Davon abgesehen beruht das System der sozialen Rentenversicherung nicht nur auf dem versicherungsrechtlichen, sondern deutlich auch auf dem fürsorgerischen Prinzip (vgl BVerfGE 17, 1 (8f)).

    In den Fällen, in denen ein Kind einen Elternteil durch den Tod verliert, kann der Gesetzgeber in der ihm bei der Regelung von Massenerscheinungen erlaubten Typisierung (vgl BVerfGE 13, 230 (236); 17, 1 (11)) davon ausgehen, daß hierdurch die bisherigen Lebensverhältnisse der Halbwaise nicht grundlegend verändert werden.

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
    In den Fällen, in denen ein Kind einen Elternteil durch den Tod verliert, kann der Gesetzgeber in der ihm bei der Regelung von Massenerscheinungen erlaubten Typisierung (vgl BVerfGE 13, 230 (236); 17, 1 (11)) davon ausgehen, daß hierdurch die bisherigen Lebensverhältnisse der Halbwaise nicht grundlegend verändert werden.
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
    Die verschiedene Behandlung einer Waise eines Sozialversicherten und eines Beamten ist zwar noch verfassungsrechtlich hingenommen worden, weil beide Regelungen wegen der besonderen Zweckbestimmung und Grundlage der beamtenrechtlichen Versorgung nicht vergleichbar sind (vgl BVerfGE 21, 329 (349, 352f); 39, 169 (185); 40, 121 (139)).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58

    Witwerrente

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
    Die nach der Rentenversicherung und der Unfallversicherung geleisteten Waisenrenten, aber auch die entsprechenden Renten der Kriegsopferversorgung (vgl BVerfGE 17, 38 (45f); 29, 57 (66); 40, 121 (139)) haben als Ersatz von Unterhalt für die bezugsberechtigten Waisen jeweils die gleiche Funktion.
  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Renten- und Versorgungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
    Die nach der Rentenversicherung und der Unfallversicherung geleisteten Waisenrenten, aber auch die entsprechenden Renten der Kriegsopferversorgung (vgl BVerfGE 17, 38 (45f); 29, 57 (66); 40, 121 (139)) haben als Ersatz von Unterhalt für die bezugsberechtigten Waisen jeweils die gleiche Funktion.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
    Die Fürsorge für Hilfsbedürftige gehört zu den selbstverständlichen Verpflichtungen eines Sozialstaates (vgl BVerfGE 35, 202 (236); 40, 121 (133)).
  • Drs-Bund, 05.06.1956 - BT-Drs II/2437
    Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
    Diese Abkehr vom Versicherungsgedanken ist vom Gesetzgeber im Jahre 1957 gewollt gewesen und hatte im ursprünglichen Entwurf zu § 1273 RVO (dem späteren § 1269 RVO ) noch deutlicher Ausdruck gefunden: Es war beabsichtigt, die Waisenrenten in einheitlicher Höhe festzusetzen (vgl Bundestagsdrucksache II/2437 S 18 und 77).
  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
    Die verschiedene Behandlung einer Waise eines Sozialversicherten und eines Beamten ist zwar noch verfassungsrechtlich hingenommen worden, weil beide Regelungen wegen der besonderen Zweckbestimmung und Grundlage der beamtenrechtlichen Versorgung nicht vergleichbar sind (vgl BVerfGE 21, 329 (349, 352f); 39, 169 (185); 40, 121 (139)).
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    Die sich aus Art. 1 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip ergebende Pflicht des Staates zur Fürsorge für Hilfsbedürftige erfordert von Verfassungs wegen zwingend nur eine Hilfe, die die Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins sicherstellt (vgl BVerfGE 40, 121, 133 = SozR 2400 § 44 Nr. 1; 43, 13, 19 = SozR 2200 § 1280 Nr. 1; 45, 187, 228; 82, 60, 80 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; BVerfG, Beschluss vom 12.6.1991 - 1 BvR 540/91 - juris RdNr 4; näher dazu unten, 7.).

    Der Staat ist nach diesen Verfassungsnormen verpflichtet, dem mittellosen Bürger die Existenz sozialrechtlich durch staatliche Fürsorge zu sichern (vgl BVerfGE 40, 121, 133 = SozR 2400 § 44 Nr. 1; 43, 13, 19 = SozR 2200 § 1280 Nr. 1; 45, 187, 228; 82, 60, 80 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1).

    Die sich aus diesen Bestimmungen ergebende Pflicht des Staates zur Fürsorge für Hilfsbedürftige erfordere von Verfassungs wegen zwingend nur eine Hilfe, die die Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins sicherstellt (vgl BVerfGE 40, 121, 133 = SozR 2400 § 44 Nr. 1; 43, 13, 19 = SozR 2200 § 1280 Nr. 1; 45, 187, 228; 82, 60, 80 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1).

  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9

    Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für

    Die Fürsorge für Bedürftige gehört zu den selbstverständlichen Verpflichtungen des Sozialstaates (vgl. BVerfGE 5, 85 [198]; 35, 202 [236]; 40, 121 [133]; 43, 13 [19]; 45, 376 [387]); sie besteht gegenüber deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gleichermaßen (vgl. BVerfGE 132, 134 [159] Rn. 63) und ist vom Antragsgegner auch im Rahmen der Gebührenbemessung nach Art. 21 Abs. 3 Satz 1 KG zu berücksichtigen.

    d) Die Fürsorge für Hilfsbedürftige gehört - wie bereits mehrfach hervorgehoben - zu den selbstverständlichen Verpflichtungen des Sozialstaats (vgl. BVerfGE 5, 85 [198]; 35, 202 [236]; 40, 121 [133]; 43, 13 [19]; 45, 376 [387]).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Die Fürsorge für Hilfsbedürftige gehört zu den selbstverständlichen Pflichten eines Sozialstaats (BVerfGE 40, 121 (133); 43, 13 (19)).
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