Rechtsprechung
BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 99/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1; StPO § 44
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerter Briefbeförderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einspruch gegen einen Strafbefehl - Verzögerungen der Briefbeförderung - Deutsche Bundespost - Verantwortung der Verzögerung
Verfahrensgang
- AG Neumarkt/Oberpfalz, 28.11.1975 - Cs 76 Js 11505/75
- LG Nürnberg-Fürth, 22.12.1975 - 7 Qs 201/75
- BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 99/76
Papierfundstellen
- BVerfGE 43, 151
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvR 813/75
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten
Auszug aus BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 99/76
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356), daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG es verbieten, § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes "Verschulden" zugerechnet werden.Die Auskunft des Postamts in Hamburg bestätigt, daß der Einspruch bei einem den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Bundespost entsprechenden Regelablauf, auf den der Bürger vertrauen darf (vgl. BVerfGE 41, 23 [27]; 41, 356 [359]), noch rechtzeitig hätte eingehen müssen.
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 99/76
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356), daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG es verbieten, § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes "Verschulden" zugerechnet werden.Die Auskunft des Postamts in Hamburg bestätigt, daß der Einspruch bei einem den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Bundespost entsprechenden Regelablauf, auf den der Bürger vertrauen darf (vgl. BVerfGE 41, 23 [27]; 41, 356 [359]), noch rechtzeitig hätte eingehen müssen.
- BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 930/75
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten
Auszug aus BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 99/76
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356), daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG es verbieten, § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes "Verschulden" zugerechnet werden. - BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten
Auszug aus BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 99/76
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356), daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG es verbieten, § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes "Verschulden" zugerechnet werden.
- BVerfG, 05.02.1980 - 2 BvR 914/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Der Senat hat mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG es verbieten, dem Bürger im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 40, 42; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151; 44, 302; 45, 360; 46, 404; ständige Rechtsprechung). - BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151). - FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2007 - 6 K 1685/05
Einreihung von Werkzeugkoffern in die Unterposition 4202 1219 KN; Behältnisse wie …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbieten es die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG, den Bürgern Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost, die sie nicht zu vertreten haben, als ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes Verschulden zuzurechnen (BVerfG-Beschluss vom 14. Dezember 1976 - 2 BvR 99/76, BVerfGE 43, 151).