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   BVerfG, 21.12.1976 - 1 BvR 799/76   

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https://dejure.org/1976,202
BVerfG, 21.12.1976 - 1 BvR 799/76 (https://dejure.org/1976,202)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.1976 - 1 BvR 799/76 (https://dejure.org/1976,202)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 1976 - 1 BvR 799/76 (https://dejure.org/1976,202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung bei Wechsel eines Schulsystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 43, 198
  • NJW 1977, 430
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 18.08.1976 - VI TG 368/76

    Dem Bund mehr Kompetenz - Der "Kooperative Föderalismus" reicht nicht mehr aus

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1976 - 1 BvR 799/76
    In einem von Gegnern dieser Reform angestrengten Verwaltungsstreitverfahren kam der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu dem Ergebnis, daß es in Hessen an einer ausreichenden gesetzlichen Festlegung für die Umgestaltung der gymnasialen Oberstufe in der hier vorgesehen Art und Weise fehle (Beschluß vom 18. August 1976 - VI TG 368/76; ebenso weitere inhaltsgleiche Beschlüsse in Parallelverfahren).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1976 - 1 BvR 799/76
    Hierbei haben die Gesichtspunkte, welche die Beschwerdeführer für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung anführen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, da im Verfahren über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung die Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Regelung nicht Gegenstand der Prüfung ist (BVerfGE 40, 7 (9); 34, 341 (342) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 27.05.1975 - 1 BvR 147/75

    Keine einstweilige Anordnung gegen Sexualkunde in Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1976 - 1 BvR 799/76
    Hierbei haben die Gesichtspunkte, welche die Beschwerdeführer für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung anführen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, da im Verfahren über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung die Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Regelung nicht Gegenstand der Prüfung ist (BVerfGE 40, 7 (9); 34, 341 (342) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    In Hessen beruhte die Ausführung dieser Vereinbarung zunächst im wesentlichen auf Erlassen des hessischen Kultusministers (vgl. BVerfGE 43, 198).

    Den Antrag einiger Beschwerdeführer auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung in dieser Sache hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 21. Dezember 1976 (BVerfGE 43, 198) abgelehnt.

  • BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81

    Agent

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (BVerfGE 3, 41 [44]; 43, 198 [200]).
  • VerfGH Bayern, 26.08.2021 - 43-VIII-21

    Keine Außervollzugsetzung der Einführung Islamischen Unterrichts in Bayern

    Der Ethikunterricht sowie der Islamische Unterricht als alternative Formen des Unterrichts über die allgemein anerkannten Grundsätze der Sittlichkeit im Sinn des Art. 137 Abs. 2 BV decken sich in weiten Teilen und sind gegenseitig anschlussfähig, sodass auch im Fall einer Stattgabe im Hauptsacheverfahren Schülerinnen und Schüler, die sich für eine Teilnahme am Islamischen Unterricht entschieden haben, ohne größere Schwierigkeiten, wenn auch möglicherweise nicht völlig reibungslos, wieder in den Ethikunterricht als der gewohnten Unterrichtsform zurückwechseln könnten (vgl. BVerfG vom 21.12.1976 BVerfGE 43, 198/201 f.).
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