Rechtsprechung
BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvR 719/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen im Beschwerderechtszug und Anspruch auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nachgeschobener Wiedereinsetzungsgrund - Fristgerecht vorgebrachte Umstände - Glaubhaftmachung im Beschwerderechtszug - Vereinbarkeit mit GG
Verfahrensgang
- AG München, 26.06.1975 - 442 Cs 134 Js 917/74
- LG München I, 05.08.1975 - 21 Qs 56/75
- BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvR 719/75
Papierfundstellen
- BVerfGE 43, 95
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvR 719/75
In Anwendung dieses in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit langem gefestigten Grundsatzes (vgl. BVerfGE 40, 42 [44] m.w.N.; 41, 23 [26]) ist ferner entschieden worden, daß die Vorschrift des § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO in der seit dem 1. Januar 1975 geltenden Fassung, wonach die Tatsachen zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags bei der Antragstellung oder "im Verfahren über den Antrag" glaubhaft zu machen sind, es bei verfassungskonformer Auslegung zuläßt, die Glaubhaftmachung bis zum rechtskräftigen Abschluß des Wiedereinsetzungsverfahrens vorzunehmen oder zu ergänzen (vgl. BVerfGE 41, 332 [338]; NJW 1976, 1537 ; EuGRZ 1976, 109 ). - BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvR 719/75
In Anwendung dieses in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit langem gefestigten Grundsatzes (vgl. BVerfGE 40, 42 [44] m.w.N.; 41, 23 [26]) ist ferner entschieden worden, daß die Vorschrift des § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO in der seit dem 1. Januar 1975 geltenden Fassung, wonach die Tatsachen zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags bei der Antragstellung oder "im Verfahren über den Antrag" glaubhaft zu machen sind, es bei verfassungskonformer Auslegung zuläßt, die Glaubhaftmachung bis zum rechtskräftigen Abschluß des Wiedereinsetzungsverfahrens vorzunehmen oder zu ergänzen (vgl. BVerfGE 41, 332 [338]; NJW 1976, 1537 ; EuGRZ 1976, 109 ). - BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten
Auszug aus BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvR 719/75
In Anwendung dieses in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit langem gefestigten Grundsatzes (vgl. BVerfGE 40, 42 [44] m.w.N.; 41, 23 [26]) ist ferner entschieden worden, daß die Vorschrift des § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO in der seit dem 1. Januar 1975 geltenden Fassung, wonach die Tatsachen zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags bei der Antragstellung oder "im Verfahren über den Antrag" glaubhaft zu machen sind, es bei verfassungskonformer Auslegung zuläßt, die Glaubhaftmachung bis zum rechtskräftigen Abschluß des Wiedereinsetzungsverfahrens vorzunehmen oder zu ergänzen (vgl. BVerfGE 41, 332 [338]; NJW 1976, 1537 ; EuGRZ 1976, 109 ).
- BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
Das gilt etwa, wenn Normen, die zu Eingriffen in ein Grundrecht ermächtigen, mit ihren abstrakten Voraussetzungen zwar einen Eingriff rechtfertigen können, das betroffene Grundrecht es aber gebietet, daß die Richter diese Voraussetzungen im Einzelfall nicht überspannen (vgl. BVerfGE 41, 332 ; 43, 95 ). - BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren …
Um den Zugang zum Gericht (Art. 19 Abs. 4 GG) und damit den Weg zur Erlangung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht unzumutbar zu erschweren, dürfen zudem bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung die Anforderungen an die dem Betroffenen zuzumutenden Sorgfaltspflichten nicht überspannt werden, wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt BVerfGE 41, 341 [343 f.]; 42, 364 [372]; 43, 95 [98]) hervorgehoben hat (…vgl. das Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - [a.a.O.]). - BGH, 24.10.1979 - VIII ZB 20/79
Wirksame Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts als Voraussetzung für einen …
Es kann dahingestellt bleiben, ob nach der Neufassung des § 236 ZPO auch im Zivilprozeß die in der Beschwerdeinstanz nachgeholte Glaubhaftmachung in jedem Fall ausreicht, wie es das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 45 StPO für das Strafverfahren entschieden hat (BVerfGE 41, 334 ff [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75] = NJW 1976, 1537 [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75]; BVerfGE 43, 95, 98). - FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 30.03.2006 - 15 K 405/05
Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen auch noch im Klageverfahren …
Vielmehr gebietet die verfassungsrechtliche Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz eine umfassende Überprüfung des Vorliegens der Wiedereinsetzungsgründe bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens, wie das BVerfG zur Wiedereinsetzungsvorschrift des § 45 Abs. 2 Satz 1 Strafprozessordnung entschieden hat (BVerfG-Beschlüsse vom 9. November 1976, 2 BvR 719/75, BVerfGE 43, 95 und vom 2. April 1974, 2 BvR 444/73, BVerfGE 37, 93 ).