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   BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 25/76   

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https://dejure.org/1977,481
BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 25/76 (https://dejure.org/1977,481)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.1977 - 1 BvL 25/76 (https://dejure.org/1977,481)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 1977 - 1 BvL 25/76 (https://dejure.org/1977,481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlage nach Art. 100 GG - Unzulässigkeit - Entscheidungserhebliche Frage - Fachgerichtliche Auslegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 44, 297
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 25/76
    Das Bundesverfassungsgericht hat daher gerichtliche Vorlagen gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausnahmsweise zugelassen, auch wenn nicht - wie in der Regel zu fordern ist - die Entscheidungsformel selbst von der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm abhängt (vgl. BVerfGE 13, 97 [103]; 18, 353 [360]).

    Ahnlich lag es im Falle der Entscheidung BVerfGE 18, 353 [360].

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 25/76
    Das Bundesverfassungsgericht hat daher gerichtliche Vorlagen gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausnahmsweise zugelassen, auch wenn nicht - wie in der Regel zu fordern ist - die Entscheidungsformel selbst von der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm abhängt (vgl. BVerfGE 13, 97 [103]; 18, 353 [360]).

    Die Entscheidung BVerfGE 13, 97 [103] zum handwerklichen Befähigungsnachweis, auf die das Amtsgericht hinweist, ist nicht einschlägig.

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 25/76
    Denn eine solche Auslegung obläge den Fachgerichten in eigener Zuständigkeit (vgl. BVerfGE 22, 373 [377 f.]).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 25/76
    Dabei kann offenbleiben, ob das Bundesverfassungsgericht sich bei Bejahung eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG auf die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der gegenwärtigen Regelung des § 170b StGB zu beschränken und es dem Gesetzgeber zu überlassen hätte, auf welchem Wege er den Verfassungsverstoß beseitigen will (vgl. BVerfGE 18, 288 [302]; 22, 349 [360] und st.Rspr.) oder ob es mit Hinblick auf die besondere Rechts- und Sachlage hier § 170b StGB für nichtig zu erklären hätte.
  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 25/76
    Das Bundesverfassungsgericht kann jedenfalls eine tatbestandliche Erweiterung des § 170b StGB weder selbst vornehmen noch in seiner Entscheidung anordnen (vgl. BVerfGE 15, 46 [75 f.]).
  • BGH, 30.03.1976 - 1 StR 20/75

    Innerer Zusammenhang zwischen Unterhaltsverweigerung und Unterstützung aus

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 25/76
    Dennoch könne sie nicht verurteilt werden, da eine Strafbarkeit gemäß § 170b StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich das vorlegende Gericht anschließt, nur in Betracht komme, wenn die Heimunterbringung Folge einer Unterhaltsverweigerung sei, nicht hingegen, wenn sie aus anderen Gründen (z. B. wegen drohender Verwahrlosung) angeordnet worden sei (vgl. im einzelnen BGH NJW 1976, 1273 und die Anmerkung hierzu von Forster, NJW 1976, 1645).
  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 25/76
    Dabei kann offenbleiben, ob das Bundesverfassungsgericht sich bei Bejahung eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG auf die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der gegenwärtigen Regelung des § 170b StGB zu beschränken und es dem Gesetzgeber zu überlassen hätte, auf welchem Wege er den Verfassungsverstoß beseitigen will (vgl. BVerfGE 18, 288 [302]; 22, 349 [360] und st.Rspr.) oder ob es mit Hinblick auf die besondere Rechts- und Sachlage hier § 170b StGB für nichtig zu erklären hätte.
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Nachdem die Straflosigkeit der Eltern, die nicht nur keinen Unterhalt bezahlen, sondern ihre Kinder auch in die Gefahr der Verwahrlosung bringen, vom Gericht hingenommen werden müsse (vgl.BVerfGE 44, 297), müßten dann auch diejenigen Unterhaltspflichtverletzer straflos sein, die "nur" keinen Unterhalt bezahlten; denn deren Bestrafung sei mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar.
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist jedoch die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, es sei denn, dass sie offensichtlich unhaltbar oder nicht nachvollziehbar ist (BVerfGE 44, 297 ; 79, 245 ; vgl. BVerfGE 94, 315 ).
  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09

    Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog.

    Zur Begründung der Entscheidungserheblichkeit hat der Bundesfinanzhof unter Berücksichtigung seiner Ausführungen im Ergänzungsbeschluss vom 14. März 2011 einen Verlust der wirtschaftlichen Identität bereits nach Maßgabe des § 8 Abs. 4 Satz 1 KStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 nachvollziehbar (vgl. BVerfGE 44, 297 ; 79, 245 ; 94, 315 ; 108, 186 ) verneint, indem er die fehlende Vergleichbarkeit des vorliegenden Sachverhalts mit dem früheren Regelbeispiel des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 näher erläutert hat.
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Seine Auffassung, daß die behördlichen Bescheide vom 31. Oktober 1979 als anfechtbare Verwaltungsakte zu behandeln seien, ist nicht offensichtlich unhaltbar und demgemäß für die Prüfung der Zulässigkeit der Vorlagen maßgeblich (vgl. BVerfGE 44, 297 [299]).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Im übrigen ist für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 44, 297 [299]; stRspr).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Unabhängig vom Wortlaut der Entscheidungsformel käme der Begründung für Inhalt und Wirkung der Entscheidung rechtliche Bedeutung jedenfalls deshalb zu (vgl. BVerfGE 44, 297 (300 f.) m. w. N.), weil eine auf die Verfassungswidrigkeit der Norm gestützte Abweisung der Klage als unzulässig eine andere Zuordnung der Fischereirechte in der Gemeinde Nümbrecht erfordern würde als eine wie immer lautende Sachentscheidung in Anwendung der gültigen Norm (vgl. BVerfGE 47, 146 (165 f.)).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, daß die Entscheidung im Ausgangsverfahren anders ausfallen müsse, wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Ermächtigungsnorm feststellen sollte, ist nicht offensichtlich unhaltbar (vgl. BVerfGE 44, 297 [299]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 10 VG 6/07

    Arzthaftung - Patientin klagte Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz

    Grundsätzlich ist der Tenor der Entscheidung dafür maßgeblich, ob eine andere Entscheidung vorliegt (BVerfGE 44, 297, 300).
  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79

    Konkursfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach

    Dies genügt für die Zulässigkeit der Vorlage (vgl. BVerfGE 44, 297 (299); st. Rspr.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 10 V 9/05

    Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtmäßigkeit der Eingliederung

    Grundsätzlich ist der Tenor der Entscheidung dafür maßgeblich, ob eine andere Entscheidung vorliegt (BVerfGE 44, 297, 300).
  • BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97

    Unzulässige Vorlage zur Frage "Frauen im Truppendienst der Bundeswehr"

  • VG Stuttgart, 04.06.1981 - A 14 K 865/80

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren zur Anerkennung als Asylberechtigter;

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