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   BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75   

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https://dejure.org/1977,45
BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75 (https://dejure.org/1977,45)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.1977 - 2 BvR 616/75 (https://dejure.org/1977,45)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 1977 - 2 BvR 616/75 (https://dejure.org/1977,45)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Vertrauen in Postlaufzeiten - Wiedereinsetzung und rechtliches Gehör

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 19 IV; GG Art. 103 I; FGO § 56 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bürger - Verzögerungen - Briefzustellung - Deutsche Bundespost - Verschulden - Erster Zugang zu Gericht - Fristversäumnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 44, 302
  • NJW 1977, 1233
  • VersR 1977, 1044
  • DÖV 1977, 571
  • Rpfleger 1977, 245
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
    »Der vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG entwickelte Grundsatz, daß im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden zugerechnet werden dürfen, gilt sowohl für Fälle des ersten Zugangs zu Gericht wie für Fälle des Zugangs zu einer weiteren, von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz (Ergänzung zu BVerfGE 41, 23 ff.).

    Der Bundesminister der Justiz hat namens der Bundesregierung im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1975 (BVerfGE 41, 23 ) von einer Stellungnahme abgesehen, weil das Verfahren grundsätzliche Fragen des Verfassungsrechts nicht mehr aufwerfe.

    Versagen diese Vorkehrungen, so darf ihm das, da er darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (BVerfGE 41, 23 (26 ff.)).

    Das verlangen Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG aus Gründen der Rechtssicherheit und Gleichbehandlung aller Fälle, in denen sich Bürger zur Durchsetzung ihrer Rechte den Diensten der Deutschen Bundespost anvertrauen (vgl. BVerfGE 41, 23 (27)).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
    Dies gilt auch dann, wenn die Fristversäumnis auf Verzögerungen bei der Entgegennahme durch das Gericht beruht, die der Bürger nicht zu vertreten hat (vgl. BVerfGE 41, 323 [327 f.]).«.

    Dies gilt auch dann, wenn die Fristversäumnis auf Verzögerungen bei der Entgegennahme der Sendung durch das Gericht beruht, die er nicht zu vertreten hat (vgl. BVerfGE 41, 323 (327 f.)).

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
    Das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG garantiert dem Bürger einen effektiven Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt; der Bürger hat Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 42, 128 (130)).

    Die Fachgerichte haben diese einander ergänzenden verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien, unbeschadet ihrer grundsätzlichen Kompetenz zur Auslegung und Anwendung des einfachen Verfahrensrechts, bei ihren Entscheidungen zu beachten (BVerfGE 42, 128 (130 f.)).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
    Das gilt für den ersten Zugang zum Gericht und auch für die Wahrnehmung aller Instanzen, die eine Prozeßordnung jeweils vorsieht (BVerfGE 40, 272 (274 f.)).
  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    bb) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes zur ausnahmsweisen Wirksamkeit nicht unterzeichneter Rechtsmittelbegründungsschriften trägt dem Anspruch der Prozeßbeteiligten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) sowie ihren Rechten aus Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG Rechnung, die es verbieten, den Zugang zur jeweiligen nächsten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 40, 272, 274 f.; 41, 23, 26; 41, 323, 326 f.; 44, 302, 305 f.; 74, 228, 234; 77, 275, 284; 110, 339, 342).
  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Damit ist verbürgt, dass der Zugang zu einer gerichtlichen Entscheidung in der Sache - vorbehaltlich verfassungsunmittelbarer Schranken - in keinem Fall ausgeschlossen, faktisch unmöglich gemacht oder in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 30, 1 ; 44, 302 ; 143, 216 ).
  • BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht

    Insbesondere dürfen sie den Zugang zu den Rechtsuchenden eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 44, 302 ; 69, 381 ; 77, 275 ; 134, 106 ).
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