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   BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75   

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BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75 (https://dejure.org/1977,6)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.1977 - 2 BvR 988/75 (https://dejure.org/1977,6)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 1977 - 2 BvR 988/75 (https://dejure.org/1977,6)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • hartzkampagne.de

    Sozialstaatsprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrige Durchsuchung einer Drogenberatungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrecht - Suchtkrankenberatungsstelle - Klienten - Beschlagnahme von Klientenakten - Gesundheitsfürsorge - Schaden - Erreichbarer Erfolg - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Besitz von Betäubungsmitteln

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Beschlagnahme, Klientenakten, Suchtberatungsstelle, Verhältnismäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 44, 353
  • NJW 1977, 1489
  • NJW 1977, 2119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (305)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
    In der Sache machen sie geltend, der Durchsuchungsbefehl verstoße gegen Art. 13 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, da sein Inhalt nicht hinreichend bestimmt sei (BVerfGE 42, 212 ).

    Was die Begründetheit der Verfassungsbeschwerden angehe, so verstoße der Durchsuchungsbefehl gegen Art. 13 GG , weil sein Inhalt rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genüge (BVerfGE 42, 212 ).

    Für ihn gilt insoweit nichts anderes als für eine Kommanditgesellschaft (vgl. BVerfGE 42, 212 (219)).

    Die Räume der Beratungsstelle haben teil am Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG ; der dort verwendete Begriff der "Wohnung" umfaßt auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (BVerfGE 32, 54 (69 ff.); 42, 212 (219)).

    Ein auf § 102 StPO gestützter schriftlicher Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem weder die Art noch den denkbaren Inhalt der Beweismittel, denen die Durchsuchung gilt, erkennen läßt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfGE 42, 212 (220)).

    Sonstige, außerhalb des Durchsuchungsbefehls liegende Umstände, die ausnahmsweise geeignet sein könnten, die rechtsstaatlichen Funktionen zu übernehmen, die der Inhalt einer solchen Anordnung in der Regel zu erfüllen hat (vgl. BVerfGE 20, 162 (227 f.); 42, 212 (222)), sind hier nicht ersichtlich.

    Dies gilt zunächst für den Durchsuchungsbefehl, weil die Durchsuchung abgeschlossen ist und deshalb für die Aufhebung ihrer Anordnung kein Raum bleibt (BVerfGE 42, 212 (222)).

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
    Die Fürsorge für Hilfsbedürftige gehört zu den selbstverständlichen Pflichten eines Sozialstaats (BVerfGE 40, 121 (133); 43, 13 (19)).

    Die staatliche Gemeinschaft muß ihnen jedenfalls die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein sichern und sich darüber hinaus bemühen, sie - soweit möglich - in die Gesellschaft einzugliedern, ihre angemessene Betreuung zu fördern sowie die notwendigen Pflegeeinrichtungen zu schaffen (BVerfGE 40, 121 (133)).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
    Sie nehmen damit - ähnlich wie ärztliche Karteikarten (Krankenblätter) - teil an dem Schutz, den das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG dem einzelnen vor dem Zugriff der öffentlichen Gewalt gewährt (vgl. BVerfGE 32, 373 (379)).

    Er zieht sowohl im Bereich der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG ) als auch im spezielleren Bereich der Privatsphäre des Einzelnen (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ) den staatlichen Eingriffen Grenzen und bestimmt damit zugleich die Reichweite der genannten Grundrechte (BVerfGE 32, 373 (379); 34, 238 (246)).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
    Sonstige, außerhalb des Durchsuchungsbefehls liegende Umstände, die ausnahmsweise geeignet sein könnten, die rechtsstaatlichen Funktionen zu übernehmen, die der Inhalt einer solchen Anordnung in der Regel zu erfüllen hat (vgl. BVerfGE 20, 162 (227 f.); 42, 212 (222)), sind hier nicht ersichtlich.

    Diese sind entweder dem Beschwerdeführer zu 1) zu übergeben oder zu vernichten (vgl. BVerfGE 20, 162 (174)).

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
    Art. 1 und 2 GG verbürgten zwar den Schutz der Intimsphäre; jedoch müsse jedermann als gemeinschaftsgebundener Bürger solche staatlichen Maßnahmen hinnehmen, die - unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots - im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit getroffen würden (BVerfGE 33, 367 (377)).

    Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht deshalb die Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung anerkannt, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß betont und die Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (BVerfGE 33, 367 (383); 38, 105 (115 f.); 38, 312 (321); 39, 156 (163); 41, 246 (250)).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
    Ob ihnen im Hinblick auf den Beschluß des Landgerichts vom 7. November 1975, der auf die Beschwerde des Caritasverbandes ergangen ist, die Einlegung eigener Rechtsmittel gegen die Beschlagnahmeanordnung noch zumutbar war (vgl. BVerfGE 38, 105 (110)), kann dahinstehen.

    Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht deshalb die Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung anerkannt, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß betont und die Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (BVerfGE 33, 367 (383); 38, 105 (115 f.); 38, 312 (321); 39, 156 (163); 41, 246 (250)).

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 306/68

    Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Jahresarbeitsverdienstgrenze in der

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
    a) Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet dem Beschwerdeführer zu 1) als eingetragenem Verein den Schutz seiner allgemeinen Handlungsfreiheit (vgl. BVerfGE 29, 260 (265 f.)).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
    Er zieht sowohl im Bereich der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG ) als auch im spezielleren Bereich der Privatsphäre des Einzelnen (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ) den staatlichen Eingriffen Grenzen und bestimmt damit zugleich die Reichweite der genannten Grundrechte (BVerfGE 32, 373 (379); 34, 238 (246)).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
    Da jedoch eine Sachentscheidung im Ausgangsverfahren nicht mehr zu treffen ist, kann sich die Zurückverweisung nur auf die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens beziehen (vgl. BVerfGE 35, 202 (244 f.)).
  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74

    Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
    Die Fürsorge für Hilfsbedürftige gehört zu den selbstverständlichen Pflichten eines Sozialstaats (BVerfGE 40, 121 (133); 43, 13 (19)).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem

  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 26.72

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Aufnahme eines Lichtbildes als

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Es umfaßt - wie bereits in der Entscheidung BVerfGE 54, 148 [155] unter Fortführung früherer Entscheidungen (BVerfGE 27, 1 [6] - Mikrozensus; 27, 344 [350 f.] - Scheidungsakten; 32, 373 [379] - Arztkartei; 35, 202 [220] - Lebach; 44, 353 [372 f.] - Suchtkrankenberatungsstelle) angedeutet worden ist - auch die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. ferner BVerfGE 56, 37 [41 ff.] - Selbstbezichtigung; 63, 131 [142 f.] - Gegendarstellung).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Die Beschwerdeführer zu II. und III. 2. können sich als Suizidhilfe anbietende juristische Personen des Privatrechts mit Sitz im Inland gemäß Art. 19 Abs. 3 GG zumindest auf den Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG berufen (stRspr, vgl. BVerfGE 10, 89 ; 23, 208 ; 29, 260 ; 44, 353 ).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Neben Privatwohnungen fallen auch Betriebs- und Geschäftsräume in den Schutzbereich des Art. 13 GG (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 44, 353 ; 76, 83 ; 96, 44 ).

    (1) In seiner Ausprägung als Schutz der Privatsphäre gewährleistet das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Einzelnen einen räumlich und thematisch bestimmten Bereich, der grundsätzlich frei von unerwünschter Einsichtnahme bleiben soll (vgl. BVerfGE 27, 344 ; 44, 353 ; 90, 255 ; 101, 361 ).

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