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   BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76   

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BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76 (https://dejure.org/1977,13)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.1977 - 1 BvR 799/76 (https://dejure.org/1977,13)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 1977 - 1 BvR 799/76 (https://dejure.org/1977,13)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Oberstufenreform

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gymnasiale Oberstufe - Neugestaltete gymnasiale Oberstufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 45, 400
  • NJW 1977, 1723
  • DVBl 1977, 713
  • DÖV 1976, 56
  • DÖV 1977, 721
 
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Wird zitiert von ... (219)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
    Im Förderstufenurteil (BVerfGE 34, 165 [185]) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt: "Das Grundgesetz gibt keinen Maßstab für die pädagogische Beurteilung von Schulsystemen.

    Die organisatorische Gliederung der Schule und die strukturellen Festlegungen des Ausbildungssystems, das inhaltliche und didaktische Programm der Lernvorgänge und das Setzen der Lernziele sowie die Entscheidung darüber, ob und wieweit diese Ziele von dem Schüler erreicht worden sind, gehören zu dem der elterlichen Bestimmung grundsätzlich entzogenen staatlichen Gestaltungsbereich (BVerfGE 34, 165 [182] - Förderstufe -).

    Das gilt insbesondere für die der staatlichen Gestaltung offenliegende Rechtssphäre im Bereich der Grundrechtsausübung (BVerfGE 34, 165 [192 f.]).

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
    Dieser Grundsatz fordert zwar, daß die von einer gesetzlichen Regelung Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einzurichten vermögen (BVerfGE 20, 150 [158 ff.]; 31, 255 [264]).

    Die Notwendigkeit der Auslegung einer gesetzlichen Vorschrift nimmt ihr jedoch noch nicht die Bestimmtheit, die das Rechtsstaatsprinzip von einem Gesetz fordert (BVerfGE 21, 245 [261]; 31, 255 [264]; 37, 132 [142]).

  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 12.74
    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
    Was das kindliche Entfaltungsrecht im einzelnen zum Inhalt hat (vgl. hierzu Oppermann, Gutachten C zum 51. Deutschen Juristentag, München 1976, S C 82 ff.; Ekkehart Stein, Das Recht des Kindes auf Selbstentfaltung in der Schule, Neuwied und Berlin, 1967), inwieweit es insbesondere Elemente eines "Rechts auf Bildung" enthält (vgl. BVerwGE 47, 201 [206]), braucht hier nicht näher untersucht zu werden.

    a) Das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verpflichten den Gesetzgeber, die wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen selbst zu treffen und nicht der Schulverwaltung zu überlassen (BVerfGE 41, 251 [260]; ebenso BVerwGE 47, 201).

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
    a) Das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verpflichten den Gesetzgeber, die wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen selbst zu treffen und nicht der Schulverwaltung zu überlassen (BVerfGE 41, 251 [260]; ebenso BVerwGE 47, 201).

    Angesichts der Übergangssituation, die im Hinblick auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bei bereits laufendem Schuljahr die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage in kürzester Frist forderte, und mit Rücksicht auf die allgemein übliche Einräumung einer gewissen "Karenz"frist, innerhalb der dem Gesetzgeber Gelegenheit zur rechtsförmigen Regelung zu geben ist (BVerfGE 41, 251 [266 f.]), kann ein solcher Mangel für eine beschränkte Zeit hingenommen werden.

  • BVerfG, 21.12.1976 - 1 BvR 799/76

    Keine einstweilige Anordnung bei Wechsel eines Schulsystems

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
    In Hessen beruhte die Ausführung dieser Vereinbarung zunächst im wesentlichen auf Erlassen des hessischen Kultusministers (vgl. BVerfGE 43, 198).

    Den Antrag einiger Beschwerdeführer auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung in dieser Sache hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 21. Dezember 1976 (BVerfGE 43, 198) abgelehnt.

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
    Dieser Grundsatz fordert zwar, daß die von einer gesetzlichen Regelung Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einzurichten vermögen (BVerfGE 20, 150 [158 ff.]; 31, 255 [264]).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
    Die Notwendigkeit der Auslegung einer gesetzlichen Vorschrift nimmt ihr jedoch noch nicht die Bestimmtheit, die das Rechtsstaatsprinzip von einem Gesetz fordert (BVerfGE 21, 245 [261]; 31, 255 [264]; 37, 132 [142]).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
    Die Notwendigkeit der Auslegung einer gesetzlichen Vorschrift nimmt ihr jedoch noch nicht die Bestimmtheit, die das Rechtsstaatsprinzip von einem Gesetz fordert (BVerfGE 21, 245 [261]; 31, 255 [264]; 37, 132 [142]).
  • BVerfG, 21.07.1970 - 2 BvR 255/69

    Steinkohle-Anpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
    Voraussetzung für die Zulässigkeit der unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerden ist die Darlegung, daß die Beschwerdeführer durch die angegriffenen Vorschriften selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem Grundrecht oder in einem anderen verfassungsmäßigen Recht im Sinne von § 90 Abs. 1 BVerfGG betroffen sind (BVerfGE 29, 83 [93]; 30, 1 [16]; 35, 79 [107] und ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
    Zwar kann im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden, ein die Handlungsfreiheit beschränkendes Gesetz gehöre nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung (Art. 2 Abs. 1 GG), weil es formell oder materiell gegen einzelne Verfassungsbestimmungen oder allgemeine Verfassungsgrundsätze verstoße (BVerfGE 6, 32 [41]; 21, 54 [59]; 23, 288 [300]).
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Diese Beschränkungen bedürfen nach Art. 2 Abs. 1 GG - wie in § 6 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes auch zutreffend anerkannt worden ist - einer (verfassungsmäßigen) gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (BVerfGE 45, 400 [420] m. w. N.).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Grundsätzlich fehlt es an der notwendigen Bestimmtheit nicht schon deshalb, weil eine Norm auslegungsbedürftig ist (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 117, 71 ; 128, 282 ; stRspr).

    a) Das Bundesverfassungsgericht kann einen verfassungswidrigen Rechtszustand vorübergehend hinnehmen, um eine Lage zu vermeiden, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch ferner stünde als der bisherige Zustand (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 33, 303 ; 41, 251 ; 45, 400 ; 48, 29 ; 85, 386 ).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Heute ist es ständige Rechtsprechung, daß der Gesetzgeber verpflichtet ist, - losgelöst vom Merkmal des "Eingriffs" - in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfGE 34, 165 (192f); 40, 237 (249); 41, 251 (260); 45, 400 (417f); 47, 46 (78ff); 48, 210 (221)).
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