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   BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76   

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https://dejure.org/1977,476
BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76 (https://dejure.org/1977,476)
BVerfG, Entscheidung vom 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76 (https://dejure.org/1977,476)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juni 1977 - 2 BvR 1122/76 (https://dejure.org/1977,476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1; StPO § 102
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Durchsuchungsbefehl - Keine Angaben - Inhalt des Tatvorwurfs - Inhalt der Beweismittel - Rechtsstaatliche Anforderungen - Bestimmte Voraussetzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 45, 82
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß ein auf § 102 StPO gestützter schriftlicher Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem weder die Art noch den denkbaren Inhalt der Beweismittel, denen die Durchsuchung gilt, erkennen läßt, rechtsstaatlichen Anforderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen gerecht wird (BVerfGE 42, 212 ).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Die verfahrensbezogene Konkretisierung hat von Verfassungs wegen der Richter nach Möglichkeit im jeweiligen Durchsuchungs- oder Beschlagnahmebeschluss zu leisten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keine tatsächlichen Angaben über den Inhalt des Vorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird daher rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14

    Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme von Cannabispflanzen bei einem

    Dazu muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf und die konkret gesuchten Beweismittel so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 984/04

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, Abs 2 iVm Art 19 Abs 4 durch unzureichend

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und 2 iVm GG Art 19 Abs 4 durch eine den

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05

    Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 984/04 u.a. -, NStZ-RR 2005, S. 203 ).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1821/03

    Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: inhaltliche Anforderungen an den

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvR 1028/02

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 durch formularmäßig gefassten

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 03.04.2007 - 2 BvR 1797/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 380/01

    Anforderungen an Durchsuchungsanordnung bei Verdacht auf Verletzung von

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 260/03

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05

    Anforderungen an Stärke des eine Wohnungsdurchsuchung rechtfertigenden

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 1872/05

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Durchsuchung von Wohnungen; Anforderungen

  • AG Offenbach, 25.06.2021 - 20 Gs 1300 Js 81663/21

    Inhaltliche Konkretisierung von Datenträgern bei Durchsuchungsanordnungen

  • BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 947/03

    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen in einem

  • BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85

    Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 1697/02

    Zu den Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses bei

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