Rechtsprechung
BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verspätung - Briefbeförderung - Deutsche Bundespost - Beschwerdeführer - Nichtschuld
Verfahrensgang
- AG Schweinfurt, 05.05.1977 - 6 OWi 5 Js 3204/77
- LG Schweinfurt, 14.06.1977 - Qs 248/77
- BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
Papierfundstellen
- BVerfGE 46, 404
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvR 813/75
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten
Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151). - BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 99/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151). - BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 930/75
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten
Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151). - BVerfG, 27.10.1976 - 2 BvR 511/76
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verzögerung der Postlaufzeiten
Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151). - BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 284/76
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten
Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151). - BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten
Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
- BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen (BVerfGE 45, 360 [362]; 46, 404 [406] m.w.Nachw.). - BVerfG, 05.02.1980 - 2 BvR 914/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Der Senat hat mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG es verbieten, dem Bürger im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 40, 42; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151; 44, 302; 45, 360; 46, 404; ständige Rechtsprechung). - FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 6385/04
Berücksichtigung von Mietzahlungen für eine eigengenutzte Wohnung als …
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl. den Beschluss des BVerfG vom 05.02.1980 2 BvR 914/79, BStBl II 1980, 544; vom 04.05.1977 2 BvR 616/75, BVerfGE 44, 302 und vom 13.12.1977 2 BvR 598/77, BVerfGE 46, 404) können Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder -zustellung, die die Steuerpflichtigen nicht zu vertreten haben, nicht als deren Verschulden gewertet werden.
- BFH, 12.03.1980 - I R 148/76
Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aufhebung eines …
Der angegriffene Beschluß vom 6. Juni 1979 verletze die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), welche es nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG verböten, dem Bürger im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten habe, als Verschulden anzurechnen (vgl. zuletzt BVerfGE 46, 404). - BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 872/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung oder …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 41, 341 ; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 46, 404). - LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV); Pflichtverletzung im …
Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder - Austeilung durch die Bundespost dem Bürger nicht als Verschulden zugerechnet werden können (NJW 1980, 769; BVerfGE 45, 360; 46, 404) [BVerfG 13.12.1977 - 2 BvM 1/76] . - BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 191/82
Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Versäumung einer Beschwerdefrist und …
Danach dürfen einer Partei im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden (BVerfGE 45, 360; 46, 404); das gilt auch im Zivilprozeß und für Schreiben, durch die der Zugang zu einer weiteren Instanz eröffnet werden soll (BVerfGE 44, 302 und 50, 1).