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   BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77   

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https://dejure.org/1977,832
BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77 (https://dejure.org/1977,832)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.1977 - 2 BvR 598/77 (https://dejure.org/1977,832)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 1977 - 2 BvR 598/77 (https://dejure.org/1977,832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verspätung - Briefbeförderung - Deutsche Bundespost - Beschwerdeführer - Nichtschuld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 404
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvR 813/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 99/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 930/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
  • BVerfG, 27.10.1976 - 2 BvR 511/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 284/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen (BVerfGE 45, 360 [362]; 46, 404 [406] m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 05.02.1980 - 2 BvR 914/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG es verbieten, dem Bürger im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 40, 42; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151; 44, 302; 45, 360; 46, 404; ständige Rechtsprechung).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 6385/04

    Berücksichtigung von Mietzahlungen für eine eigengenutzte Wohnung als

    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl. den Beschluss des BVerfG vom 05.02.1980 2 BvR 914/79, BStBl II 1980, 544; vom 04.05.1977 2 BvR 616/75, BVerfGE 44, 302 und vom 13.12.1977 2 BvR 598/77, BVerfGE 46, 404) können Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder -zustellung, die die Steuerpflichtigen nicht zu vertreten haben, nicht als deren Verschulden gewertet werden.
  • BFH, 12.03.1980 - I R 148/76

    Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aufhebung eines

    Der angegriffene Beschluß vom 6. Juni 1979 verletze die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), welche es nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG verböten, dem Bürger im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten habe, als Verschulden anzurechnen (vgl. zuletzt BVerfGE 46, 404).
  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 872/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung oder

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 41, 341 ; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 46, 404).
  • LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV); Pflichtverletzung im

    Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder - Austeilung durch die Bundespost dem Bürger nicht als Verschulden zugerechnet werden können (NJW 1980, 769; BVerfGE 45, 360; 46, 404) [BVerfG 13.12.1977 - 2 BvM 1/76] .
  • BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 191/82

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Versäumung einer Beschwerdefrist und

    Danach dürfen einer Partei im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden (BVerfGE 45, 360; 46, 404); das gilt auch im Zivilprozeß und für Schreiben, durch die der Zugang zu einer weiteren Instanz eröffnet werden soll (BVerfGE 44, 302 und 50, 1).
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