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   BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77   

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https://dejure.org/1978,768
BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77 (https://dejure.org/1978,768)
BVerfG, Entscheidung vom 02.01.1978 - 2 BvR 33/77 (https://dejure.org/1978,768)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Januar 1978 - 2 BvR 33/77 (https://dejure.org/1978,768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 18 Abs. 1 Nr. 2
    Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Ernst Träger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 47, 105
  • MDR 1978, 552
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77
    Hierüber hat im Verfahren gemäß § 93 a Abs. 2 und 3 BVerfGG der zuständige Vorprüfungsausschuß des Bundesverfassungsgerichts unter Ausschluß des Richters, dessen Berechtigung zur Mitwirkung geprüft werden soll, von Amts wegen zu befinden (§ 39 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts; BVerfG EuGRZ 1977 S. 452 f.; vgl. auch BVerfGE 11, 1 [31).
  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ).
  • BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10

    "Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand

    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. März 2013 - 1 BvR 2635/12 -, NJW 2013, S. 1587 ).
  • BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Das Tatbestandsmerkmal "in derselben Sache" in § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG ist - in Übereinstimmung mit den Ausschlussregelungen anderer fachgerichtlicher Verfahrensordnungen - stets in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinne auszulegen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; 148, 1 ).

    Zu seinem Ausschluss nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG kann regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst - dazu gehören auch Tätigkeiten vorbereitender Art - oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren (Ausgangsverfahren) führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; 148, 1 ).

    b) Offenbleiben kann auch die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht abschließend beantwortete Frage, ob in Ausnahmefällen die Tätigkeit eines Richters in einem anderen Verfahren als dem Ausgangsverfahren den Ausschluss rechtfertigen kann, wenn sie sich unmittelbar gegen einen Beteiligten des Ausgangsverfahrens richtet und zwischen beiden Verfahren ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; s.a. Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 18 Rn. 9).

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