Rechtsprechung
   BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,344
BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75 (https://dejure.org/1978,344)
BVerfG, Entscheidung vom 01.02.1978 - 1 BvR 411/75 (https://dejure.org/1978,344)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Februar 1978 - 1 BvR 411/75 (https://dejure.org/1978,344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    "Bisheriger Beruf" ist der letzte pflichtversicherungspflichtige Beruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklicheit der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit bei freiwillig Weiterversicherter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 47, 168
  • NJW 1978, 1309
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Altersruhegeld für Selbständige bei

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75
    Das angegriffene Urteil ist, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts folgend, bei der Auslegung der Vorschrift von ihrem Wortlaut ausgegangen und hat in einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Weise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Systematik und der gesetzgeberischen Zielsetzung ihren Sinn ermittelt (vgl. auch BVerfGE 36, 102 [113]; 11, 126 [130]).

    Die gesetzliche Regelung der freiwilligen Versicherung ergibt jedenfalls bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rentenreformgesetzes 1972 die Ausnahmestellung dieses Versicherungsverhältnisses im Rahmen des von der Pflichtversicherung geprägten Systems der sozialen Rentenversicherung (vgl. BVerfGE 36, 102 [113 f.]):.

    Diese Erschwerung betonte den Ausnahmecharakter dieser Versicherungsart, die nur darauf zielte, ehemals Pflichtversicherten ihren Besitzstand zu erhalten (vgl. BVerfGE 36, 102 [117]).

    So konnten sie auch durch Entrichtung der nach Höhe und Dichte jeweils geringsten Beiträge ohne Rücksicht auf ihr Einkommen die für die Anrechnung von Ausfallzeiten notwendige Halbbelegung erreichen (vgl. BVerfGE 36, 102 [114]).

    Bei einer derart großzügigen Ausgestaltung der Beitragsverpflichtungen für freiwillig Weiterversicherte ist es bei einer am Gerechtigkeitsgedanken ausgerichteten Betrachtungsweise (vgl. BVerfGE 9, 124 [129 f.]) nicht geboten, einen freiwillig Weiterversicherten hinsichtlich der Voraussetzungen für den Leistungsbezug einem Pflichtversicherten in jeder Hinsicht gleichzustellen (vgl. BVerfGE 36, 102 [117]).

    Jedenfalls ist die Rechtsprechung von Verfassungs wegen an einer solchen Auslegung nicht deshalb gehindert, weil sie eine unterschiedliche Behandlung von Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten zur Folge hat (vgl. BVerfGE 36, 102 [117]).

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 14/58

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Fortführung der nach dem 31. Dezember

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75
    Versicherte, welche durch Entrichtung eines Beitrags vor dem 1. Januar 1956 ihr Versichertenverhältnis begründet hatten, waren jedoch berechtigt, dieses Versicherungsverhältnis fortzusetzen (Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 AnVNG = Art. 2 § 4 Abs. 1 Satz 1 ArVNG - vgl. BVerfGE 14, 288 und 14, 306).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75
    Versicherte, welche durch Entrichtung eines Beitrags vor dem 1. Januar 1956 ihr Versichertenverhältnis begründet hatten, waren jedoch berechtigt, dieses Versicherungsverhältnis fortzusetzen (Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 AnVNG = Art. 2 § 4 Abs. 1 Satz 1 ArVNG - vgl. BVerfGE 14, 288 und 14, 306).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75
    Das angegriffene Urteil ist, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts folgend, bei der Auslegung der Vorschrift von ihrem Wortlaut ausgegangen und hat in einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Weise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Systematik und der gesetzgeberischen Zielsetzung ihren Sinn ermittelt (vgl. auch BVerfGE 36, 102 [113]; 11, 126 [130]).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75
    Das hätte die Unzulässigkeit wegen Fristüberschreitung der gegen die Sachentscheidung des Landessozialgerichts gerichteten Verfassungsbeschwerde aber nur dann zur Folge, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde offenbar aussichtslos gewesen wäre (BVerfGE 16, 1 [2f.]; 28, 314 [319f.]).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67

    Grundrechtsschutz des Personalrats

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75
    Das hätte die Unzulässigkeit wegen Fristüberschreitung der gegen die Sachentscheidung des Landessozialgerichts gerichteten Verfassungsbeschwerde aber nur dann zur Folge, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde offenbar aussichtslos gewesen wäre (BVerfGE 16, 1 [2f.]; 28, 314 [319f.]).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75
    Bei einer derart großzügigen Ausgestaltung der Beitragsverpflichtungen für freiwillig Weiterversicherte ist es bei einer am Gerechtigkeitsgedanken ausgerichteten Betrachtungsweise (vgl. BVerfGE 9, 124 [129 f.]) nicht geboten, einen freiwillig Weiterversicherten hinsichtlich der Voraussetzungen für den Leistungsbezug einem Pflichtversicherten in jeder Hinsicht gleichzustellen (vgl. BVerfGE 36, 102 [117]).
  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Da jedoch ein Beschwerdeführer wegen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch dann verpflichtet ist, von einem Rechtsbehelf Gebrauch zu machen, wenn dessen Zulässigkeit im konkreten Fall unterschiedlich beurteilt werden kann (vgl. BVerfGE 47, 168 ), können ihm keine Nachteile daraus erwachsen, wenn sich ein solcher Rechtsbehelf später als unzulässig erweist.
  • BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1661/23

    Erfolgreicher Eilantrag eines inhaftierten Beschwerdeführers betreffend die

    Das gilt auch, wenn - wie hier - zweifelhaft ist, ob ein entsprechender Rechtsbehelf statthaft ist und im konkreten Fall in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 47, 168 ; 128, 90 ; 158, 170 - IT-Sicherheitslücken).
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    a) Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verpflichtet den Beschwerdeführer auch dazu, von einem Rechtsbehelf Gebrauch zu machen, dessen Zulässigkeit im konkreten Fall unterschiedlich beurteilt werden kann (vgl. BVerfGE 47, 168 ).
  • BVerfG, 05.04.2006 - 1 BvR 2780/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der Finanzportfolioverwaltung

    Eine solche Grundrechtsverletzung liegt nicht nur dann vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 40, 65 ; 47, 168 ; 58, 369 ).
  • BVerfG, 19.03.2019 - 2 BvR 2638/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Anordnung einer

    Danach gehört ein Rechtsbehelf auch dann zum Rechtsweg, wenn dessen Erfolgsaussicht zweifelhaft ist, etwa weil dessen Statthaftigkeit innerhalb der Rechtsprechung oder von Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt wird (vgl. BVerfGE 47, 168 ; 128, 90 ).
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Es hat vielmehr durchgehend eine Schlechterstellung der in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig Versicherten gegenüber den Pflichtversicherten als verfassungsgemäß angesehen (s BVerfG vom 17.10.1973, BVerfGE 36, 102 = SozR Nr. 97 zu Art. 3 GG: für Selbstständige mit freiwilligen Beiträgen zur Angestelltenversicherung kein Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld und auf Anrechnung von Ausfallzeiten; BVerfG vom 1.2.1978, BVerfGE 47, 168 = SozR 2200 § 1246 Nr. 28: Ermittlung des "bisherigen Berufs" für die Rente wegen Berufsunfähigkeit bei freiwillig Weiterversicherten nur aus deren pflichtversicherter Tätigkeit; BVerfG vom 27.1.1982, BVerfGE 59, 287 = SozR 2200 § 1255 Nr. 14: Rentenminderung durch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in bestimmten Fallkonstellationen; BVerfG Kammerbeschluss vom 28.8.1988, SozR 2200 § 1246 Nr. 156: erneut zum "bisherigen Beruf" freiwillig Versicherter; BVerfG Kammerbeschluss vom 6.7.1989, SozR 5755 Art. 2 § 7a Nr. 2: keine Gleichstellung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge mit Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung; BVerfG Kammerbeschluss vom 24.1.1994, NZS 1994, 226: Ausschluss von freiwillig Versicherten beim Arbeitslosenruhegeld; BVerfG Kammerbeschluss vom 18.4.2002, SozR 3-2200 § 1255a Nr. 6: Nichtberücksichtigung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung für die Bewertung der Zurechnungszeit bei der Rente wegen Berufsunfähigkeit; BVerfG Kammerbeschluss vom 28.2.2005, BVerfGK 5, 125 = SozR 4-2200 § 1248 Nr. 1: Beschränkung des Anspruchs auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf rentenversicherungspflichtige Beschäftigte; zuletzt, soweit ersichtlich, BVerfG vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 ua, Juris-RdNr 72: Bevorzugung der Zeiten mit Pflichtbeiträgen bei der Vertrauensschutzregelung hinsichtlich der Rentenabschläge).
  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82

    Verweisungstätigkeit - Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit - Bisheriger Beruf

    Nur sie bestimmt das Versicherungsrisiko (vgl. den Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes - BVerfG - vom 1. Februar 1978 = BVerfGE 47, 168 = SozR 2200 § 1246 Nr. 28 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BSG).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umschließt der Anspruch auf rechtliches Gehör die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 411/75]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 58, 353 [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78]).
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Eine solche Grundrechtsverletzung liegt nicht nur dann vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern ebenfalls dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 40, 65 [81]; 47, 168 [177]).
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 13/17 C

    Anhörungsrüge; Anspruch auf rechtliches Gehör; Bescheidung von Vorbringen;

    Auch haben sie nicht jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, sondern nur das Wesentliche der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen zu würdigen (stRspr des BVerfG, zB BVerfG [Kammer] Beschluss vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - BVerfGK 13, 303, 305 unter Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 1.2.1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182, 189 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 411/75] ).
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79

    Bisheriger Beruf - Versicherungsfreie Beschäftigung

  • LSG Hessen, 13.09.1996 - L 13 J 381/92

    Berufsschutz von Selbstversicherten - bisheriger Beruf

  • VerfGH Saarland, 15.06.2022 - Lv 21/21
  • BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 2.92

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei Regelung des Besoldungsrechts und

  • BVerfG, 07.04.1992 - 2 BvR 293/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 01.04.1993 - 2 BvR 818/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Zweifelhaftigkeit der Zulässigkeit

  • BVerwG, 05.11.1986 - 4 B 236.86

    Einordnung eines Vertrages als privatrechtlich - Eröffnung des

  • LSG Hessen, 25.07.2003 - L 13 RJ 1212/99

    Erwerbsminderungsrente für selbständigen Handwerksmeister - Beschäftigung von

  • BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 203.94

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge der Verletzung des

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvR 799/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

  • BSG, 27.06.2013 - B 5 R 136/13 B
  • BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 204.94

    Einkommensbegriff - Absetzung für Abnutzung - Selbstnutzung durch

  • BVerwG, 09.07.1987 - 4 B 119.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Errichtung einer

  • BVerwG, 06.02.1987 - 5 B 43.85

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.11.1987 - 5 B 46.86

    Rechtmäßige Einbeziehung eines arrondierten Betriebes in ein

  • BSG, 13.03.1986 - 5b RJ 14/85

    Bisheriger Beruf - Handwerkerversicherung - Bäckermeister -

  • BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 78/79
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht