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   BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77   

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https://dejure.org/1978,28
BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77 (https://dejure.org/1978,28)
BVerfG, Entscheidung vom 01.02.1978 - 1 BvR 426/77 (https://dejure.org/1978,28)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 (https://dejure.org/1978,28)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • saarheim.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung erheblichen Sachvortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 47, 182
  • NJW 1978, 989
 
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Wird zitiert von ... (805)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
    Der Anspruch der Prozeßbeteiligten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [367 f.] m. w. N.).

    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 [149]; 42, 364 [368]).

    Deshalb müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 42, 364 [368]).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 1 BvR 674/70

    Formerfordernisse bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde - Teilweise

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
    Es genügt auch dem Formerfordernis des § 92 BVerfGG , wenn in der Verfassungsbeschwerdeschrift auf Ausführungen in der als Anlage beigefügten Revisionsbegründungsschrift Bezug genommen wird und dort die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs hinreichend substantiiert ist (BVerfGE 32, 365 [368 f.]).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [140]; 34, 344 [347]).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
    Eine ausdrückliche Benennung des als verletzt gerügten Grundrechtsartikels verlangt § 92 BVerfGG nicht (BVerfGE 21, 191 [194]; 27, 297 [304 f.]).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
    Dies hätte auch dem Grundsatz entsprochen, daß Verstöße gegen Verfahrensgrundrechte, wenn sie einmal unterlaufen sind, tunlichst im Instanzenzug durch Selbstkontrolle der Fachgerichtsbarkeit ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts behoben werden sollen (vgl. BVerfGE 42, 243 [248 f.]).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [140]; 34, 344 [347]).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
    Denn grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 40, 101 [104 f.]).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 [149]; 42, 364 [368]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
    Deshalb müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 42, 364 [368]).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
    Eine ausdrückliche Benennung des als verletzt gerügten Grundrechtsartikels verlangt § 92 BVerfGG nicht (BVerfGE 21, 191 [194]; 27, 297 [304 f.]).
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Gründen aber verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182, 189).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Dabei geht das Bundesverfassungsgericht von dem Grundsatz aus, dass Verstöße gegen Verfahrensgrundrechte tunlichst im Instanzenzug durch Selbstkontrolle der Fachgerichte behoben werden sollen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 73, 322 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Es ist zwar nicht erforderlich, dass der Beschwerdeführer alle in Betracht kommenden Grundrechte ausdrücklich benennt (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 59, 98 ); seinem Vortrag muss sich aber entnehmen lassen, inwiefern er sich durch den angegriffenen Hoheitsakt in seinen Rechten verletzt sieht (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 79, 203 ; 99, 84 ; 108, 370 ).
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