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   BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78   

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https://dejure.org/1978,179
BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78 (https://dejure.org/1978,179)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.1978 - 1 BvR 352/78 (https://dejure.org/1978,179)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 1978 - 1 BvR 352/78 (https://dejure.org/1978,179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 150 Abs. 1 § 153; GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dringende Gründe - Anwalt - Ausschließung aus der Anwaltschaft - Berufsverbot - Präventivmaßnahme - Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 48, 292
  • NJW 1978, 1479
  • MDR 1978, 815
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78
    »Zum Erlaß eines vorläufigen Berufsverbots für Rechtsanwälte (Ergänzung zu BVerfGE 44, 105 ).«.

    Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, welche Voraussetzungen für ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen Rechtsanwalt (vgl. dazu BVerfGE 44, 105 ) dann erforderlich sind, wenn das Berufsverbot gemäß § 153 BRAO im unmittelbaren Anschluß an die Hauptverhandlung ergeht, in der auf Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft erkannt worden ist.

    Gegen diesen Beschluß hat der Beschwerdeführer sofortige Beschwerde eingelegt und ferner - nach Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 (BVerfGE 44, 105 ) - die Aufhebung, hilfsweise die Aussetzung des vorläufigen Berufsverbots beantragt.

    In seiner Entscheidung vom 2. März 1977 (BVerfGE 44, 105 ) hat das Bundesverfassungsgericht dargelegt, daß das in § 150 Abs. 1 BRAO vorgesehene vorläufige Berufsverbot verfassungsrechtlich als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl zu beurteilen und demgemäß nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist.

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Die gleiche Beurteilung wurde für andere vorläufige Verfahren herangezogen; so für Anträge auf Erlaß einstweiliger Anordnungen (BVerfGE 51, 130 mw Nachw), vorläufige Dienstenthebungen (BVerfGE 46, 17 (25)) und insbesondere in solchen Fällen, in den Grundrechtsverletzungen speziell durch vorläufige Maßnahmen gerügt wurden (BVerfGE 40, 179; 44, 105; 45, 422; 46, 166; 48, 292; 48, 300; 51, 268).

    Gleiche verfahrensrechtliche Konsequenzen wurden aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit gezogen (BVerfGE 39, 276 (294) - Passivlegitimation für Zulassungsklagen; BVerfGE 41, 251 (265) - schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen; BVerfGE 44, 105 (119ff); 45, 422 (430ff); 48, 292 (297f) - vorläufige Berufsverbote und Amtsenthebungen; BVerfGE 50, 16 (30) - Anfechtbarkeit von Mißbilligungen); um eine grundrechtskonforme Prüfung der Prozeßfähigkeit eines Anwalts zu gewährleisten, müßten notfalls sogar verfahrensrechtliche Lücken geschlossen werden (BVerfGE 37, 67 (81)).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Das gilt nicht nur für Regelungen über die Ausübung dieses Berufs und das anwaltliche Standesrecht (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 16, 214; 22, 114 und 34, 293 zum Verteidigerausschluß; 36, 212 - Master of Law; 37, 67 - geschäftsunfähiger Anwalt; 38, 105 - Vertretung von Zeugen; 39, 156 - Ergänzungsgesetz; 39, 238 - Entpflichtung eines Verteidigers; 48, 300 - Vertretungsverbot; 50, 16 - Mißbilligung; 54, 251 - Berufsvormund; 57, 121 - Fachanwalt); vielmehr greift Art. 12 Abs. 1 GG erst recht ein, wenn durch Vorschriften über Ausschließung und vorläufiges Berufsverbot (vgl. BVerfGE 44, 105 ; 48, 292) oder über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft die Freiheit der Berufswahl beschränkt wird.
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    In den späteren Entscheidungen zum vorläufigen Berufsverbot für Rechtsanwälte (BVerfGE 44, 105 ; 48, 292) war zwar abschließend nur über die besonderen Voraussetzungen für eine derartige Eilmaßnahme zu entscheiden; doch hat das Bundesverfassungsgericht deren Zulässigkeit nicht grundsätzlich angezweifelt und ist damit - wie der Bayerische Ministerpräsident zutreffend darlegt - von der Verfassungsmäßigkeit der in § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO vorgesehenen Ausschließungsmöglichkeit ausgegangen.
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