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   BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76   

Volltextveröffentlichungen

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    BVerfGG § 93 Abs. 1
    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger Divergenzrevision

Verfahrensgang

  • ArbG München, 23.01.1975 - 12 Ca 9781/74
  • LAG München, 24.07.1975 - 1 Sa 369/75
  • BAG, 22.01.1976 - 2 AZR 678/75
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 48, 341
  • NJW 1978, 1912 (Ls.)
  • NJW 1978, 2289



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96  

    Fernmeldegeheimnis

    Offensichtlich unzulässig ist das Rechtsmittel indes nur, wenn der Rechtsmittelführer nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre bei Einlegung des Rechtsmittels über die Unzulässigkeit nicht im Ungewissen sein konnte (vgl. BVerfGE 48, 341 ; 49, 252 ).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91  

    Adoption II

    Sie wäre aber nur dann verspätet (§ 93 Abs. 1 BVerfGG), wenn die vom Beschwerdeführer zu 2) eingelegte Beschwerde zum Landgericht offensichtlich unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerfGE 48, 341 [344]; 69, 233 [241]).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04  

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Die Unzumutbarkeit, den Rechtsweg zu erschöpfen, kann nur angenommen werden, wenn der Rechtsweg offensichtlich unzulässig ist ( BVerfGE 91, 93 ), das heißt der Beschwerdeführer nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre bei Einlegung des Rechtsmittels über die Unzulässigkeit nicht im Ungewissen sein kann ( BVerfGE 28, 1 ; 48, 341 ; 49, 252 ), oder die Rechtslage so zweifelhaft ist, dass dem Beschwerdeführer nicht zugemutet werden kann, ein Rechtsmittel einzulegen, bevor er Verfassungsbeschwerde erhebt (BVerfGE 17, 252 ; 27, 88 ; 69, 233 ).
mehr
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78  

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Rechtsmittel dann offensichtlich unzulässig, wenn der Beschwerdeführer nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre bei Einreichung des Rechtsmittels nicht von der Zulässigkeit ausgehen kann (BVerfGE 28, 1 [6]; 28, 88 [95]; Beschluß vom 6. Juni 1978 - 1 BvR 98/76).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85  

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von

    Wegen der Besonderheiten der zulassungsfreien Divergenzrevision im Arbeitsgerichtsverfahren kann Anlaß bestehen, vorsorglich binnen Monatsfrist schon Verfassungsbeschwerde gegen das Berufungsurteil einzulegen (vgl. BVerfGE 48, 341 [346]).
  • BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02  

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

    Die Annahme einer offensichtlichen Unzulässigkeit - mit der Folge der Versäumung der Einlegungsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG - ist deshalb auf Rechtsmittel zu beschränken, bei deren Einlegung der Rechtsmittelführer nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre über die mangelnde Statthaftigkeit oder sonstige Unzulässigkeit nicht im Ungewissen sein konnte (vgl. BVerfGE 48, 341 ; 107, 299 ).
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07  

    Verfassungsbeschwerdefrist bei Geltendmachung eines Gehörsverstoßes

    Konnte die Beschwerdeführerin danach über die Unzulässigkeit ihrer Anhörungsrüge nicht im Ungewissen sein, so hätte sie mit Blick auf die von ihr nunmehr gerügte Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG Anlass gehabt, zumindest vorsorglich innerhalb der Monatsfrist Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts einzulegen (vgl. BVerfGE 48, 341 ; Sperlich und Heusch/Sennekamp, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 90 Rn. 123 und § 93 Rn. 35).
  • BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04  

    Umfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

    Verfassungsrechtliche Gründe, dieser fachgerichtlichen Handhabung die Gefolgschaft zu versagen und die Beschwerdeführerin so zu behandeln, als habe sie einen offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf eingelegt, der ungeeignet ist, den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist neu zu eröffnen (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 28, 88 ; 48, 341 ; 69, 233, ), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 14.10.2009 - 1 BvR 2436/09  

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Beschränkung des Rechts auf

    Offensichtlich unzulässig ist ein Rechtsmittel nur dann, wenn der Rechtsmittelführer nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre zum maßgebenden Zeitpunkt über dessen Unzulässigkeit nicht im Ungewissen sein konnte (vgl. BVerfGE 28, 1 ; 48, 341 ; 49, 252 ).
  • BVerfG, 11.07.2002 - 1 BvR 226/02  

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Verletzung rechtlichen Gehörs im

    Dem entspricht es, dass nur dem offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf keine fristhemmende Wirkung im Hinblick auf die Erhebung der Verfassungsbeschwerde zukommt (vgl. BVerfGE 14, 54 ; 48, 341 ; 49, 252 ).
  • BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01  
  • BVerfG, 24.01.1991 - 1 BvR 198/89  

    Beginn der Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei unzulässigem

  • BVerfG, 14.02.2000 - 2 BvR 191/00  

    Einhaltung der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZN 466/91  

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BVerfG, 01.10.1997 - 1 BvR 454/95  

    Kammerentscheidungen zu "Sonderkündigungsvorschriften für den öffentlichen Dienst

  • BVerfG, 20.07.1981 - 1 BvR 1417/80  

    Beginn der Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde - Anrede und

  • BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 472/98  

    Beginn des Fristlaufs zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung

  • BVerfG, 06.12.2001 - 1 BvR 1976/01  
  • BVerfG, 24.06.1981 - 1 BvR 57/81  

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des ArbGG über das Revisionsverfahren

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2007 - 40-IV-07  
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