Rechtsprechung
BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wohnungsbauprämie - Einkommensteuerreformgesetz - Verfassungsmäßigkeit - Bausparvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien im EStRG 1975
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien durch Einführung einer Einkommensgrenze ab 1975 auch insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar, als dadurch Bausparer mit vor 1975 abgeschlossenen Bausparverträgen betroffen sind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 48, 403
- NJW 1978, 2024 (Ls.)
- DB 1978, 1914
- DÖV 1978, 728
- BStBl II 1978, 553
Wird zitiert von ... (107) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
Bei solcher Sachlage ist es nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht veranlaßt, die auf der Stufe des einfachen Rechts verselbständigten Vorgänge als Einheit zu behandeln (vgl. auch BVerfGE 14, 76; 19, 119 [BVerfG 24.09.1965 - 1 BvR 228/65]; 30, 250 1)).Nur wenn die Abwägung ergibt, daß das Vertrauen auf die Fortgeltung der bestehenden Lage den Vorrang verdient, ist die Regelung unzulässig (vgl. BVerfGE 30, 250 [268] 1)).
1) BStBl 1971 II S. 433.
- BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
Bei solcher Sachlage ist es nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht veranlaßt, die auf der Stufe des einfachen Rechts verselbständigten Vorgänge als Einheit zu behandeln (vgl. auch BVerfGE 14, 76; 19, 119 [BVerfG 24.09.1965 - 1 BvR 228/65]; 30, 250 1)).aa) Der Bürger kann grundsätzlich nicht darauf vertrauen, daß der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen, die er bisher mit Rücksicht auf bestimmte Tatsachen oder Umstände, etwa aus konjunkturpolitischen Erwägungen, gewährt hat, immer und uneingeschränkt auch für die Zukunft aufrechterhalten werde (vgl. BVerfGE 14, 76 [104]; 18, 135 [144] 4); 19, 119 [127]; 27, 375 [386]).
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
Denn die Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen von Gesetzen, die dem Vertrauen des einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, verlangt eine Abwägung des Einzelinteresses mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 14, 288 [300]; 25, 142 [154]; 30, 392 [404] 3).3) BStBl 1971 II S. 439.
- BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
Denn die Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen von Gesetzen, die dem Vertrauen des einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, verlangt eine Abwägung des Einzelinteresses mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 14, 288 [300]; 25, 142 [154]; 30, 392 [404] 3).Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht also - insbesondere wenn die beeinträchtigte Rechtsposition auf staatlicher Gewährung beruht - nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder "Enttäuschung" zu bewahren (BVerfGE 14, 288 [299]; 22, 241 [252]; 24, 220 [230]).
- BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
Kriterium hierfür ist, ob der das subjektiv-öffentliche Recht begründende Tatbestand seinem Inhaber eine so verfestigte Rechtsposition verschafft, daß sie im Hinblick auf ihre rechtliche Ausgestaltung und nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Verfassung nicht mehr wegfallen kann (vgl. BVerfGE 45, 142 [170]).Bedeutsam für eine solche Bewertung ist, ob die Rechtsstellung auf eine eigene Leistung zurückzuführen ist oder ausschließlich auf staatlicher Gewährung beruht (vgl. BVerfGE 45, 142 [170]).
- BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69
Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von …
Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
Angesichts dieser, auch für die Betroffenen nicht zu verkennenden sozialpolitischen Zielsetzung des Gesetzes war ein Vertrauen darauf, daß der Gesetzgeber die Vergünstigungen auch für Personen beibehalten werde, die im Laufe der Zeit den Bereich der kleineren Einkommen verlassen, nicht gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 31, 185 [192]). - BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65
Couponsteuer
Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
Bei solcher Sachlage ist es nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht veranlaßt, die auf der Stufe des einfachen Rechts verselbständigten Vorgänge als Einheit zu behandeln (vgl. auch BVerfGE 14, 76; 19, 119 [BVerfG 24.09.1965 - 1 BvR 228/65]; 30, 250 1)). - BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im übrigen kann daher dahinstehen (vgl. BVerfGE 6, 7 [BVerfG 08.10.1956 - 1 BvR 205/56] [11 f.]; 13, 132 [150]; 44, 227 [234 f.]). - BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvL 9/75
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der verspäteten Gewährung der …
Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im übrigen kann daher dahinstehen (vgl. BVerfGE 6, 7 [BVerfG 08.10.1956 - 1 BvR 205/56] [11 f.]; 13, 132 [150]; 44, 227 [234 f.]). - BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
Kostenrechtsnovelle
Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
Der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes kann, je nach der besonderen Fallgestaltung, einer gesetzlichen Regelung in Anknüpfung an aus der Vergangenheit herrührende, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte, Schranken setzen, wenn damit zugleich die vom Gesetz betroffene Rechtsposition des Bürgers nachträglich im ganzen entwertet würde (vgl. BVerfGE 11, 139 [146]; 13, 274 [278] 2); 14, 288 [297]; 25, 269 [290]; 30, 392 [402] 3)). - BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56
Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch …
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65
Zweites Rentenanpassungsgesetz
- BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62
Angestelltenversicherung
- BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64
Beamtenwitwe
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60
Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen
- BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63
Verfassungsmäßigkeit des § 7b Abs. 5 EstG i.d.F. des StÄndG 1958
- BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59
Beurkundungsbefugnis
- BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
Denn die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer gesetzlichen Neuregelung, die in Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen des einzelnen Bürgers eingreift, hängt wesentlich vom Grundgedanken und Zweck der betreffenden Rechtsvorschriften sowie den gesetzgeberischen Zielvorstellungen ab (vgl. aus der verfassungsgeriehtlichen Rechtsprechung u.a.: BVerfGE 13, 97, 107 und 110; 14, 288, 301; 22, 93, 96 bis 98; 22, 241, 249; 25, 112, 118; 25, 142, 154; 26, 44, 61; 29, 221, 235; 43, 213, 226 f; 43, 242, 287 f; 48, 403, 416).Für eine solche Bewertung ist bedeutsam, ob die Rechtsstellung auf eine eigene Leistung zurückzuführen ist oder ausschließlich auf staatlicher Gewährung beruht; im letztgenannten Fall scheidet Art. 14 GG als Schutzgarantie aus (BVerfGE 45, 142, 170; 48, 403, 412 f [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]).
Dagegen gilt für die unechte Rückwirkung solcher Gesetze der Grundsatz, daß sie zulässig ist (std. Rechtspr., vgl. BVerfGE 39, 156, 166 f; 48, 403, 415 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]; zu den Einschränkungen siehe unten VI 3).
Daß dabei Rechtspositionen ergriffen werden, die ihre Entstehungsgrundlage in der Vergangenheit hatten, führt nicht zur Annahme echter Rückwirkung (vgl. BVerfGE 48, 403, 414 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]; 31, 94, 99; 14, 288, 297 f).
Der verfassungsrechtlichen Kritik an der Übergangsvorschrift des Art. 12 Nr. 3 des 1. EheRG ist zuzugeben, daß der Schutz des Vertrauens des Einzelnen auf die Beständigkeit einer bestimmten gesetzlichen Regelung ein wichtiger Gesichtspunkt ist, der der Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers auch bei nur unechter Rückwirkung - je nach der Art des zu regelnden Lebenssachverhalts - Grenzen setzen kann (vgl. BVerfGE 30, 392, 402; 39, 156, 166 f; 48, 403, 415) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].
Daher sind sowohl die Notwendigkeit als auch die Möglichkeit, durch neue Gesetze auf vorhandene Rechte und Rechtsverhältnisse einzuwirken, jeder Gesetzgebung eigentümlich und für sie unverzichtbar (vgl. BVerfGE 48, 403, 415) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].
Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht also keinesfalls so weit, hinsichtlich der Beständigkeit von Rechtslagen den Bürger vor jeder "Enttäuschung" zu bewahren (BVerfGE 24, 220, 230 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 43, 242, 286; 48, 403, 416) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].
Nur soweit eine wertende Gesamtbetrachtung ergibt, daß das Vertrauen des Bürgers auf die Fortgeltung des bisherigen Rechts den Vorrang vor der sofortigen Durchsetzung des gesetzgeberischen Reformziels verdient, ist eine unechte Rückwirkung unzulässig (BVerfGE 30, 250, 268; 31, 222, 227 [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 6/70]; 48, 403, 416) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].
Er wird daher bei der Aufhebung oder Umgestaltung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen im allgemeinen eine angemessene Übergangsregelung treffen müssen (vgl. BVerfGE 43, 242, 288 m.w.N.), die insbesondere unzumutbare Härten im Einzelfall verhindern kann (siehe noch BVerfGE 48, 403, 415) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Die Sanierung der Staatsfinanzen, u. a. durch Einsparungen auf der Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte, und konjunkturelle Steuerungsmaßnahmen (vgl. Art. 109 Abs. 2 bis 4 GG) sind eine übergreifende und legitime Aufgabe des Gesetzgebers zugunsten des Staatsganzen (vgl. BVerfGE 48, 403 [418]; 50, 386 [396]; 60, 16 [43]; 72, 175 [198]). - BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.
Das ist namentlich dann der Fall, wenn bei der gebotenen Abwägung zwischen dem enttäuschten Vertrauen des Betroffenen und der Bedeutung der Neuregelung für das Wohl der Allgemeinheit den Interessen des Betroffenen ein höheres Gewicht einzuräumen ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 1978 - 2 BvR 71/76 - BVerfGE 48, 403 …und vom 15. Oktober 1996 - a.a.O. S. 86).
- BGH, 12.07.1984 - III ZR 98/83
Zinserhöhung bei Wohnungsfürsorgedarlehen
Prüfungsmaßstab sind die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht zum Schutz öffentlich-rechtlich begründeter vermögenswerter Rechtspositionen entwickelt hat (vgl. BVerfGE 45, 142, 170; 48, 403, 412 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76] /413; 53, 257, 289 ff.).Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz ist solchen öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zu versagen, bei denen zu der einseitigen Gewährung des Staates keine den Eigentumsschutz rechtfertigende Leistung des einzelnen hinzutritt (BVerfGE 18, 392, 397 [BVerfG 03.03.1965 - 1 BvR 208/59] ; 48, 403, 413 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76] ; 53, 257, 291 f.).
Es liegt insoweit nicht anders als bei den im Rahmen eines Bausparvertrages erbrachten Sparleistungen, die ebenfalls nicht als "Leistung" anzusehen sind, der die Wohnungsbauprämie als Äquivalent entspräche (vgl. BVerfGE 48, 403, 413) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76] .
Eine echte Rückwirkung würde das Gesetz nur entfalten, wenn es eine höhere Verzinsung der gewährten Wohnungsfürsorgemittel auch für die Vergangenheit anordnete und so auf schon abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte unmittelbar belastend einwirkte (vgl. BVerfGE 48, 403, 413 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76] /414; 50, 386, 394).
Es ist durch den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht geboten, diese einzelnen Vorgänge als Einheit zu behandeln (vgl. BVerfGE 48, 403, 414 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76] ; 50, 386, 394) [BVerfG 13.03.1979 - 2 BvR 72/76] .
Es ist seit jeher unbestritten das Recht des Gesetzgebers, bestehende Sachverhalte, Rechte und Rechtsbeziehungen durch eine Gesetzesänderung einer neuen Rechtslage zu unterwerfen (vgl. BVerfGE 42, 263, 295 ff.; 48, 403, 415) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76] .
Unvertretbaren Härten, die diese Notwendigkeit fortwährender aktueller Gestaltung der Gesetzeslage mit sich bringt, ist unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes zu begegnen (vgl. BVerfGE 48, 403, 415) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76] .
Nur wenn die Abwägung ergibt, daß das Vertrauen auf die Fortgeltung der bestehenden Lage den Vorrang verdient, ist die Regelung unzulässig (vgl. BVerfGE 48, 403, 415 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76] /416; 50, 386, 395).
Dies gilt namentlich dann, wenn die beeinträchtigte Rechtsposition - wie hier - auf staatlicher Gewährung beruht (vgl. BVerfGE 48, 403, 416 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76] ; 50, 386, 395 [BVerfG 13.03.1979 - 2 BvR 72/76] /396; zur besonderen Anfälligkeit von Zuwendungen mit Subventionscharakter vgl. auch BVerfGE 45, 142, 173 ff.).
- BGH, 12.07.1984 - III ZR 156/83
Gewährung eines Darlehens aus Wohnungsfürsorgemitteln durch den Bund - Bestimmung …
Prüfungsmaßstab sind die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht zum Schutz öffentlich-rechtlich begründeter vermögenswerter Rechtspositionen entwickelt hat (vgl. BVerfGE 45, 142, 170; 48, 403, 412 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]/413; 53, 257, 289 ff.).Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz ist solchen öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zu versagen, bei denen zu der einseitigen Gewährung des Staates keine den Eigentumsschutz rechtfertigende Leistung des einzelnen hinzutritt (BVerfGE 18, 392, 397 [BVerfG 03.03.1965 - 1 BvR 208/59]; 48, 403, 413 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]; 53, 257, 291 f.).
Es liegt insoweit nicht anders als bei den im Rahmen eines Bausparvertrages erbrachten Sparleistungen, die ebenfalls nicht als "Leistung" anzusehen sind, der die Wohnungsbauprämie als Äquivalent entspräche (vgl. BVerfGE 48, 403, 413) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].
Eine echte Rückwirkung würde das Gesetz nur entfalten, wenn es eine höhere Verzinsung der gewährten Wohnungsfürsorgemittel auch für die Vergangenheit anordnete und so auf schon abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte unmittelbar belastend einwirkte (vgl. BVerfGE 48, 403, 413 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]/414; 50, 386, 394).
Es ist durch den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht geboten, diese einzelnen Vorgänge als Einheit zu behandeln (vgl. BVerfGE 48, 403 414 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]; 50, 386, 394) [BVerfG 13.03.1979 - 2 BvR 72/76].
Es ist seit jeher unbestritten das Recht des Gesetzgebers, bestehende Sachverhalte, Rechte und Rechtsbeziehungen durch eine Gesetzesänderung einer neuen Rechtslage zu unterwerfen (vgl. BVerfGE 42, 263, 295 ff.; 48, 403, 415) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].
Unvertretbaren Härten, die diese Notwendigkeit fortwährender aktueller Gestaltung der Gesetzeslage mit sich bringt, ist unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes zu begegnen (vgl. BVerfGE 48, 403, 415) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].
Nur wenn die Abwägung ergibt, daß das Vertrauen auf die Fortgeltung der bestehenden Lage den Vorrang verdient, ist die Regelung unzulässig (vgl. BVerfGE 48, 403, 415 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]/416; 50, 386, 395).
Dies gilt namentlich dann, wenn die beeinträchtigte Rechtsposition - wie hier - auf staatlicher Gewährung beruht (vgl. BVerfGE 48, 403, 416 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]; 50, 386, 395 [BVerfG 13.03.1979 - 2 BvR 72/76]/396; zur besonderen Anfälligkeit von Zuwendungen mit Subventionscharakter vgl. auch BVerfGE 45, 142, 173 ff.).
- BGH, 21.02.1985 - III ZR 153/83 (1) Prüfungsmaßstab sind die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht zum Schutz öffentlich-rechtlich begründeter vermögenswerter Rechtspositionen entwickelt hat (vgl. BVerfGE 45, 142, 170 [BVerfG 08.06.1977 - 2 BvR 1042/75] ; 48, 403, 412/413; 53, 257, 289 ff.).
Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz ist solchen öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zu versagen, bei denen zu der einseitigen Gewährung des Staates keine den Eigentumsschutz rechtfertigende Leistung des einzelnen hinzutritt (BVerfGE 18, 392, 397 [BVerfG 03.03.1965 - 1 BvR 208/59] ; 48, 403, 413; 53, 257, 291f.).
Es liegt insoweit nicht anders als bei den im Rahmen eines Bausparvertrages erbrachten Sparleistungen, die ebenfalls nicht als "Leistung" anzusehen sind, der die Wohnungsbauprämie als Äquivalent entspräche (vgl. BVerfGE 48, 403, 413 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76] ).
Eine echte Rückwirkung würde das Gesetz nur entfalten, wenn es eine höhere Verzinsung der gewährten Wohnungsfürsorgemittel auch für die Vergangenheit anordnete und so auf schon abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte unmittelbar belastend einwirkte (vgl. BVerfGE 48, 403, 413 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76] /414; 50, 386, 394).
Es ist durch den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht geboten, diese einzelnen Vorgänge als Einheit zu behandeln (vgl. BVerfGE 48, 403, 414 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76] ; 50, 386, 394).
Es ist seit jeher unbestritten das Recht des Gesetzgebers, bestehende Sachverhalte, Rechte und Rechtsbeziehungen durch eine Gesetzesänderung einer neuen Rechtslage zu unterwerfen (vgl. BVerfGE 42, 263, 295 ff.; 48, 403, 415).
Unvertretbaren Härten, die diese Notwendigkeit fortwährender aktueller Gestaltung der Gesetzeslage mit sich bringt, ist unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes zu begegnen (vgl. BVerfGE 48, 403, 415 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76] ).
Nur wenn die Abwägung ergibt, daß das Vertrauen auf die Fortgeltung der bestehenden Lage den Vorrang verdient, ist die Regelung unzulässig (vgl. BVerfGE 48, 403, 415 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76] /416; 50, 386, 395).
Dies gilt namentlich dann, wenn die beeinträchtigte Rechtsposition - wie hier - auf staatlicher Gewährung beruht (vgl. BVerfGE 48, 403, 416 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76] ; 50, 386, 395/396; zur besonderen Anfälligkeit von Zuwendungen mit Subventionscharakter vgl. auch BVerfGE 45, 142, 173 ff. [BVerfG 08.06.1977 - 2 BvR 1042/75] ).
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe …
Nur als Äquivalent einer nicht unerheblichen eigenen Leistung, die der besondere Grund für die Anerkennung als Eigentumsposition ist, erfahren rentenversicherungsrechtliche Anwartschaften den Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 257 [291 f.]; - 58, 81 [109]; - 100, 1 [33]; vgl. allgemein zu öffentlichrechtlichen Rechtspositionen schon BVerfGE 18, 392 [397]; - 22, 241 [253]; - 24, 220 [225 f.]; - 48, 403 [412 f.]). - BGH, 12.07.1984 - III ZR 145/83
Gewährung eines Darlehens aus Wohnungsfürsorgemitteln durch den Bund - …
Prüfungsmaßstab sind die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht zum Schutz öffentlich-rechtlich begründeter vermögenswerter Rechtspositionen entwickelt hat (vgl. BVerfGE 45, 142, 170; 48, 403, 412 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]/413; 53, 257, 289 ff.).Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz ist solchen öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zu versagen, bei denen zu der einseitigen Gewährung des Staates keine den Eigentumsschutz rechtfertigende Leistung des einzelnen hinzutritt (BVerfGE 18, 392, 397 [BVerfG 03.03.1965 - 1 BvR 208/59]; 48, 403, 413 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]; 53, 257, 291 f.).
Es liegt insoweit nicht anders als bei den im Rahmen eines Bausparvertrages erbrachten Sparleistungen, die ebenfalls nicht als "Leistung" anzusehen sind, der die Wohnungsbauprämie als Äquivalent entspräche (vgl. BVerfGE 48, 403, 413) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].
Eine echte Rückwirkung würde das Gesetz nur entfalten, wenn es eine höhere (hier: erstmalige) Verzinsung der gewährten Wohnungsfürsorgemittel auch für die Vergangenheit anordnete und so auf schon abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte unmittelbar belastend einwirkte (vgl. BVerfGE 48, 403, 413 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]/414; 50, 386, 394).
Es ist durch den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht geboten, diese einzelnen Vorgänge als Einheit zu behandeln (vgl. BVerfGE 48, 403, 414 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]; 50, 386, 394) [BVerfG 13.03.1979 - 2 BvR 72/76].
Es ist seit jeher unbestritten das Recht des Gesetzgebers, bestehende Sachverhalte, Rechte und Rechtsbeziehungen durch eine Gesetzesänderung einer neuen Rechtslage zu unterwerfen (vgl. BVerfGE 42, 263, 295 ff.; 48, 403, 415) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].
Unvertretbaren Härten, die diese Notwendigkeit fortwährender aktueller Gestaltung der Gesetzeslage mit sich bringt, ist unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes zu begegnen (vgl. BVerfGE 48, 403, 415) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].
Nur wenn die Abwägung ergibt, daß das Vertrauen auf die Fortgeltung der bestehenden Lage den Vorrang verdient, ist die Regelung unzulässig (vgl. BVerfGE 48, 403, 415 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]/416; 50, 386, 395).
Dies gilt namentlich dann, wenn die beeinträchtigte Rechtsposition - wie hier - auf staatlicher Gewährung beruht (vgl. BVerfGE 48, 403, 416 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]; 50, 386, 395 [BVerfG 13.03.1979 - 2 BvR 72/76]/396; zur besonderen Anfälligkeit von Zuwendungen mit Subventionscharakter vgl. auch BVerfGE 45, 142, 173 ff.).
- BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
Die Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen für Gesetze, die dem Vertrauen des einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, verlangt eine Abwägung des Einzelinteresses mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 14, 288 [300]; 25, 142 [154]; 30, 392 [404]; 48, 403 [416]; 50, 386 [395]; 51, 356 [363]).Nur wenn die Abwägung das Ergebnis zeitigt, daß das Vertrauen auf die Fortgeltung der bestehenden Lage den Vorrang verdient, ist die Regelung unzulässig (BVerfGE 30, 250 [268]; 48, 403 [416]; 50, 386 [395]).
Der Bürger kann grundsätzlich nicht darauf vertrauen, daß der Gesetzgeber Steuerfreiheiten immer und uneingeschränkt für die Zukunft aufrechterhalten werde (BVerfGE 48, 403 [416]; 50, 386 [395 f.]).
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85
Wohnungsfürsorge
Jedenfalls solchen öffentlich-rechtlichen Ansprüchen ist der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz zu versagen, bei denen zu der einseitigen Gewährung des Staates keine den Eigentumsschutz rechtfertigende Leistung eines Einzelnen hinzutritt (vgl. BVerfGE 18, 392 [397]; 45, 142 [170]; 48, 403 [412 f.]; für sozialversicherungsrechtliche Positionen vgl. BVerfGE 69, 272 [300]).Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach dargelegt, daß die auch hier beabsichtigte Sanierung der Staatsfinanzen ebenso wie konjunkturelle Steuerungsmaßnahmen (vgl. Art. 109 Abs. 2 bis 4 GG) eine übergreifende und legitime Aufgabe des Gesetzgebers im Interesse des Staatsganzen darstellt (vgl. BVerfGE 48, 403 [418]; 50, 386 [396]; 60, 16 [43]).
Dem steht die Notwendigkeit gegenüber, die Anpassung des Rechts an neuere Entwicklungen und wechselnde öffentliche Interessen durch den Gesetzgeber nicht unvertretbar einzuschränken (vgl. BVerfGE 48, 403 [419]; 50, 386 [396]; 63, 152 [175]; 312 [331]; s. auch BVerfGE 69, 272 [304, 309]).
- BFH, 14.07.2010 - X R 34/08
Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
- BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98
Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
- BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen
- FG Bremen, 09.06.2010 - 3 K 57/09
Erlass von Grundsteuer bei strukturellem Leerstand; Änderung des § 33 GrStG durch …
- BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07
Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß
- OVG Niedersachsen, 15.11.2016 - 8 LB 58/16
Ausschluss von Zuwendungsbewerbern von einer Zuwendung nach der "Förderrichtlinie …
- OVG Saarland, 06.10.2016 - 1 B 227/16
Beendigung des Beamtenverhältnisses infolge rechtskräftiger strafgerichtlicher …
- BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82
Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG
- VG Karlsruhe, 21.04.1999 - 7 K 3014/98
- BGH, 31.01.2019 - III ZR 186/17
Enteignungsentschädigung wegen vorläufigen Besitzentzugs an landwirtschaftlichen …
- BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78
Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - 3 K 2287/04
Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes
- BFH, 23.09.1983 - III R 177/81
Verarbeitendes Gewerbe - Zulage - Berlin - Verhältnisse der einzelnen …
- BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 5/96
Fortbestand eines beitragsfreien Pflichtversicherungsverhältnisses über die …
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1860/99
Studiengebühr für Langzeitstudierende
- BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 6/96
Beschwer iS. von § 54 Abs. 1 S. 2 SGG ohne negative Folgen eines …
- VG Karlsruhe, 02.02.1999 - 7 K 3767/98
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Prüfungsgebührenbescheid für die …
- BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 2337/00
Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausscheidens der gewerblichen Brennereien aus dem …
- BGH, 27.05.1986 - KVR 7/84
Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Zeitungsverlagen; Begriff der Verstärkung …
- BFH, 05.12.1997 - VI R 94/96
Zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung - Kinderbetreuungskosten bei …
- BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07
Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenöl-Kraftstoffe verletzt betroffene …
- OVG Berlin, 24.07.2003 - 5 S 8.03
Sozialer Wohnungsbau - Anschlussförderung in Berlin (Auslegung eines Bescheides)
- VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05
Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes
- BFH, 03.11.1982 - I R 3/79
Verfassungsmäßigkeit - Verfassungswidrigkeit des DBA-Schweiz 1971 - Aussetzung …
- BFH, 05.12.1997 - VI R 104/97
Sachliche Rechtfertigung der Begrenzung des Werbungskostenabzugs auf zwei Jahre …
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 10.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2004 - 8 A 3358/04
Mündliche Verhandlung zu Studiengebühren
- VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen der Beamten für Wahlleistungen bei stationärer …
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 9.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
- BFH, 29.04.1999 - III R 38/97
InvZul, Anspruchsberechtigung; Differenzierung nach Einkunftsarten; Abgrenzung …
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.2016 - 4 S 1579/14
Hinausschieben der Altersermäßigung bei Lehrern
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 K 3/05
Verordnung über Berufsbildende Schulen, hier: Normenkontrolle
- FG Münster, 26.01.2006 - 8 K 2472/03
Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftel-Regelung des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG …
- VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02
Kündigung einer Mitgliedschaft in einem Zwangsverband - kommunales …
- VG Berlin, 06.12.2018 - 8 K 449.16
Bestätigung der Dauer der Nachwirkungsfrist der öffentlichen Förderung von …
- VG Köln, 16.12.2010 - 26 K 1366/10
Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung des Kinderteilerlasses durch das 22. …
- BFH, 03.05.2005 - X B 2/05
Grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht
- VerfGH Berlin, 06.02.1998 - VerfGH 80/96
Herabsetzung der Altersgrenze für Prüfingenieure für Baustatik auf 65 Jahre …
- VGH Bayern, 25.09.2017 - 20 ZB 17.30282
Unechte Rückwirkung des § 60 Abs. 8 S. 3 AufenthG ist verfassungsrechtlich …
- VGH Bayern, 11.09.2017 - 20 ZB 17.30673
Die unechte Rückwirkung des § 60 Abs. 8 S. 3 AufenthG ist verfassungsrechtlich …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 15 A 2407/05
Beschränkung der Gewährung eines Ausgleichs für Studienverzögerungen wegen der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2004 - 8 A 3878/04
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2004 - 8 A 3797/04
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
- BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 39.79
Anspruch eines Arztes auf Ausgleich der durch die Praxisvertretung während der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2004 - 8 A 3635/04
Mündliche Verhandlung zu Studiengebühren
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 11.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
- OVG Niedersachsen, 03.05.2011 - 4 LC 191/10
§ 15 Abs. 2 S. 2 und 3 WoGG 2009 sind verfassungsgemäß; Verfassungsmäßigkeit von …
- BFH, 15.03.2005 - X R 3/03
Vorkostenabzug
- VG Berlin, 27.11.2003 - 16 A 117.03
Klagen auf Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau in erster Instanz erfolglos
- BVerwG, 23.01.2002 - 6 C 16.01
Voraussetzungen an ein in die Gesetzgebungskompetenz eines anderen Landes …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2001 - L 8 RA 46/01
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - L 4 R 5657/10
- VG Trier, 28.06.2005 - 2 K 472/05
Studiengebühren für Langzeitstudierende
- BFH, 06.05.1986 - IX B 121/84
Werbungskostenüberschuß - Gebäudeteil - Vermietung - Eigene Wohnzwecke
- BGH, 21.05.1992 - IX ZB 87/91
Verfassungsmäßige Ausschlußfrist nach Bundesrückerstattungsgesetz
- BFH, 15.05.1981 - VI R 23/77
Bergmannsprämie - Gewährung der Bergmannsprämie - Leitender Angestellter
- LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 271/80
Kindergeld; Rechtsstaatprinzip; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Kind; Wohnsitz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2011 - 3 A 1366/09
Anspruch eines Kriminalhauptkommissars auf Gewährung einer sog. Leichenpauschale …
- SG Osnabrück, 08.01.2008 - S 16 AY 15/08
- BFH, 22.10.1985 - IX R 145/83
Bauwerk - Eheleute - Abschreibung - Anteilserwerb
- LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 362/80
Kindergeld; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Rechtsstaatsprinzip; Kind; Wohnsitz; …
- SG Osnabrück, 21.04.2008 - S 16 AY 15/08
Voraussetzungen für eine Gewährung privilegierter Leistungen nach § 2 …
- SG Osnabrück, 11.12.2008 - S 16 AY 59/08
Voraussetzungen für eine Gewährung von privilegierten Leistungen nach § 2 …
- FG München, 19.11.2004 - 8 K 1447/00
Nachversteuerung von Beiträgen an eine zur Kreditabsicherung herangezogene …
- VG Berlin, 27.11.2003 - 16 A 41.03
Klagen auf Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau in erster Instanz erfolglos
- VG Hannover, 02.05.2003 - 6 B 1526/03
Atypischer Sachverhalt; Aufschubinteresse; Benutzungsgebühr; …
- BFH, 13.11.1981 - III R 69/80
Erbbauzins - Vermögensteuerhauptveranlagung - Erbbaurecht - Begrenzung des …
- VG Oldenburg, 07.03.2012 - 11 A 84/12
Erbwaffe
- SG Nürnberg, 30.08.2005 - S 10 R 4401/05
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung einer Altersrente …
- VG Trier, 05.01.2004 - 2 L 2205/03
Abschaffung der "Zwingersteuer" rechtlich unbedenklich
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 6 A 4728/18
- KG, 29.01.1982 - 8 W REMiet 4902/81
- SG Osnabrück, 13.10.2009 - S 16 AY 56/08
- SG Osnabrück, 08.01.2008 - S 16 AY 24/07
Asylbewerberleistungsrecht - keine Anwendung des § 2 AsylbLG idF vom 19.8.2007 …
- FG Sachsen, 18.05.2000 - 3 K 1807/97
Beseitigung der Nichterhebung der Gewerbesteuer für private Handwerker durch …
- LAG Berlin, 05.11.1997 - 18 Sa 56/97
Anwendbarkeit der Klagefrist; Wirksamkeit einer Vertragsbefristung; Keine …
- BFH, 26.08.1993 - V B 44/93
Verfassungsrechtliche Bedenken in einer Nichtzulassungsbeschwerde (§ 115 FGO )
- BFH, 30.07.1985 - IX R 14/83
Vertrag - Zeitpunkt des Vertragsschlusses - Sparbeitrag
- VG Bremen, 10.09.2019 - 6 K 1658/18
Erstattung für geleistete Ü50-Stunden - Ausgleichsanspruch; Feststellungsklage; …
- VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 184/03
- VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03
Berechnung; Berufsausübung; Berufsausübungsregelung; Beschränkung; Erlass; …
- VG Bremen, 10.09.2019 - 6 K 1980/18
Erstattung für geleistete Ü-50-Stunden - Ausgleich; Feststellungsklage; …
- AG Köln, 10.05.2013 - 71 IK 421/11
Rechtmäßigkeit der Unterwerfung von bereits vor dem 1.1.1999 entstandenen …
- LG Bonn, 18.11.1988 - 4 S 100/88
Rechtmäßigkeit der Verwendung ergänzender Bedingungen im Bereich der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.1988 - 10 C 25/87
- LSG Baden-Württemberg, 02.04.2012 - L 9 AS 892/12
- BSG, 16.12.1980 - 11 RA 102/79
- OLG Nürnberg, 15.07.1980 - 11 UF 19/79
- SG Osnabrück, 28.01.2009 - S 16 AY 74/08
- FG Berlin, 30.10.1984 - V 273/84
Abzugsfähigkeit einer in einem Strafverfahren verhängten Geldstrafe und der für …
- SG Osnabrück, 13.10.2009 - S 16 AY 72/08
- SG Osnabrück, 19.12.2008 - S 16 AY 67/08
- FG Sachsen-Anhalt, 18.05.2000 - 3 K 1807/97
Steuererhebung für das Kalenderjahr 1990 im Beitrittsgebiet; …
- SG Stade, 11.02.2008 - S 33 AY 1/08