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   BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76   

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BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76 (https://dejure.org/1978,57)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.1978 - 2 BvR 71/76 (https://dejure.org/1978,57)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 1978 - 2 BvR 71/76 (https://dejure.org/1978,57)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungsbauprämie - Einkommensteuerreformgesetz - Verfassungsmäßigkeit - Bausparvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien im EStRG 1975

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien durch Einführung einer Einkommensgrenze ab 1975 auch insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar, als dadurch Bausparer mit vor 1975 abgeschlossenen Bausparverträgen betroffen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 48, 403
  • NJW 1978, 2024 (Ls.)
  • DB 1978, 1914
  • DÖV 1978, 728
  • BStBl II 1978, 553
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
    Bei solcher Sachlage ist es nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht veranlaßt, die auf der Stufe des einfachen Rechts verselbständigten Vorgänge als Einheit zu behandeln (vgl. auch BVerfGE 14, 76; 19, 119 [BVerfG 24.09.1965 - 1 BvR 228/65]; 30, 250 1)).

    Nur wenn die Abwägung ergibt, daß das Vertrauen auf die Fortgeltung der bestehenden Lage den Vorrang verdient, ist die Regelung unzulässig (vgl. BVerfGE 30, 250 [268] 1)).

    1) BStBl 1971 II S. 433.

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
    Bei solcher Sachlage ist es nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht veranlaßt, die auf der Stufe des einfachen Rechts verselbständigten Vorgänge als Einheit zu behandeln (vgl. auch BVerfGE 14, 76; 19, 119 [BVerfG 24.09.1965 - 1 BvR 228/65]; 30, 250 1)).

    aa) Der Bürger kann grundsätzlich nicht darauf vertrauen, daß der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen, die er bisher mit Rücksicht auf bestimmte Tatsachen oder Umstände, etwa aus konjunkturpolitischen Erwägungen, gewährt hat, immer und uneingeschränkt auch für die Zukunft aufrechterhalten werde (vgl. BVerfGE 14, 76 [104]; 18, 135 [144] 4); 19, 119 [127]; 27, 375 [386]).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
    Denn die Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen von Gesetzen, die dem Vertrauen des einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, verlangt eine Abwägung des Einzelinteresses mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 14, 288 [300]; 25, 142 [154]; 30, 392 [404] 3).

    3) BStBl 1971 II S. 439.

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
    Denn die Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen von Gesetzen, die dem Vertrauen des einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, verlangt eine Abwägung des Einzelinteresses mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 14, 288 [300]; 25, 142 [154]; 30, 392 [404] 3).

    Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht also - insbesondere wenn die beeinträchtigte Rechtsposition auf staatlicher Gewährung beruht - nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder "Enttäuschung" zu bewahren (BVerfGE 14, 288 [299]; 22, 241 [252]; 24, 220 [230]).

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
    Kriterium hierfür ist, ob der das subjektiv-öffentliche Recht begründende Tatbestand seinem Inhaber eine so verfestigte Rechtsposition verschafft, daß sie im Hinblick auf ihre rechtliche Ausgestaltung und nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Verfassung nicht mehr wegfallen kann (vgl. BVerfGE 45, 142 [170]).

    Bedeutsam für eine solche Bewertung ist, ob die Rechtsstellung auf eine eigene Leistung zurückzuführen ist oder ausschließlich auf staatlicher Gewährung beruht (vgl. BVerfGE 45, 142 [170]).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
    Angesichts dieser, auch für die Betroffenen nicht zu verkennenden sozialpolitischen Zielsetzung des Gesetzes war ein Vertrauen darauf, daß der Gesetzgeber die Vergünstigungen auch für Personen beibehalten werde, die im Laufe der Zeit den Bereich der kleineren Einkommen verlassen, nicht gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 31, 185 [192]).
  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
    Bei solcher Sachlage ist es nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht veranlaßt, die auf der Stufe des einfachen Rechts verselbständigten Vorgänge als Einheit zu behandeln (vgl. auch BVerfGE 14, 76; 19, 119 [BVerfG 24.09.1965 - 1 BvR 228/65]; 30, 250 1)).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im übrigen kann daher dahinstehen (vgl. BVerfGE 6, 7 [BVerfG 08.10.1956 - 1 BvR 205/56] [11 f.]; 13, 132 [150]; 44, 227 [234 f.]).
  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvL 9/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der verspäteten Gewährung der

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im übrigen kann daher dahinstehen (vgl. BVerfGE 6, 7 [BVerfG 08.10.1956 - 1 BvR 205/56] [11 f.]; 13, 132 [150]; 44, 227 [234 f.]).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76
    Der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes kann, je nach der besonderen Fallgestaltung, einer gesetzlichen Regelung in Anknüpfung an aus der Vergangenheit herrührende, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte, Schranken setzen, wenn damit zugleich die vom Gesetz betroffene Rechtsposition des Bürgers nachträglich im ganzen entwertet würde (vgl. BVerfGE 11, 139 [146]; 13, 274 [278] 2); 14, 288 [297]; 25, 269 [290]; 30, 392 [402] 3)).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

  • BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 7b Abs. 5 EstG i.d.F. des StÄndG 1958

  • BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59

    Beurkundungsbefugnis

  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Denn die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer gesetzlichen Neuregelung, die in Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen des einzelnen Bürgers eingreift, hängt wesentlich vom Grundgedanken und Zweck der betreffenden Rechtsvorschriften sowie den gesetzgeberischen Zielvorstellungen ab (vgl. aus der verfassungsgeriehtlichen Rechtsprechung u.a.: BVerfGE 13, 97, 107 und 110; 14, 288, 301; 22, 93, 96 bis 98; 22, 241, 249; 25, 112, 118; 25, 142, 154; 26, 44, 61; 29, 221, 235; 43, 213, 226 f; 43, 242, 287 f; 48, 403, 416).

    Für eine solche Bewertung ist bedeutsam, ob die Rechtsstellung auf eine eigene Leistung zurückzuführen ist oder ausschließlich auf staatlicher Gewährung beruht; im letztgenannten Fall scheidet Art. 14 GG als Schutzgarantie aus (BVerfGE 45, 142, 170; 48, 403, 412 f [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]).

    Dagegen gilt für die unechte Rückwirkung solcher Gesetze der Grundsatz, daß sie zulässig ist (std. Rechtspr., vgl. BVerfGE 39, 156, 166 f; 48, 403, 415 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]; zu den Einschränkungen siehe unten VI 3).

    Daß dabei Rechtspositionen ergriffen werden, die ihre Entstehungsgrundlage in der Vergangenheit hatten, führt nicht zur Annahme echter Rückwirkung (vgl. BVerfGE 48, 403, 414 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]; 31, 94, 99; 14, 288, 297 f).

    Der verfassungsrechtlichen Kritik an der Übergangsvorschrift des Art. 12 Nr. 3 des 1. EheRG ist zuzugeben, daß der Schutz des Vertrauens des Einzelnen auf die Beständigkeit einer bestimmten gesetzlichen Regelung ein wichtiger Gesichtspunkt ist, der der Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers auch bei nur unechter Rückwirkung - je nach der Art des zu regelnden Lebenssachverhalts - Grenzen setzen kann (vgl. BVerfGE 30, 392, 402; 39, 156, 166 f; 48, 403, 415) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].

    Daher sind sowohl die Notwendigkeit als auch die Möglichkeit, durch neue Gesetze auf vorhandene Rechte und Rechtsverhältnisse einzuwirken, jeder Gesetzgebung eigentümlich und für sie unverzichtbar (vgl. BVerfGE 48, 403, 415) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].

    Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht also keinesfalls so weit, hinsichtlich der Beständigkeit von Rechtslagen den Bürger vor jeder "Enttäuschung" zu bewahren (BVerfGE 24, 220, 230 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 43, 242, 286; 48, 403, 416) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].

    Nur soweit eine wertende Gesamtbetrachtung ergibt, daß das Vertrauen des Bürgers auf die Fortgeltung des bisherigen Rechts den Vorrang vor der sofortigen Durchsetzung des gesetzgeberischen Reformziels verdient, ist eine unechte Rückwirkung unzulässig (BVerfGE 30, 250, 268; 31, 222, 227 [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 6/70]; 48, 403, 416) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].

    Er wird daher bei der Aufhebung oder Umgestaltung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen im allgemeinen eine angemessene Übergangsregelung treffen müssen (vgl. BVerfGE 43, 242, 288 m.w.N.), die insbesondere unzumutbare Härten im Einzelfall verhindern kann (siehe noch BVerfGE 48, 403, 415) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Die Sanierung der Staatsfinanzen, u. a. durch Einsparungen auf der Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte, und konjunkturelle Steuerungsmaßnahmen (vgl. Art. 109 Abs. 2 bis 4 GG) sind eine übergreifende und legitime Aufgabe des Gesetzgebers zugunsten des Staatsganzen (vgl. BVerfGE 48, 403 [418]; 50, 386 [396]; 60, 16 [43]; 72, 175 [198]).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn bei der gebotenen Abwägung zwischen dem enttäuschten Vertrauen des Betroffenen und der Bedeutung der Neuregelung für das Wohl der Allgemeinheit den Interessen des Betroffenen ein höheres Gewicht einzuräumen ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 1978 - 2 BvR 71/76 - BVerfGE 48, 403 und vom 15. Oktober 1996 - a.a.O. S. 86).
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