Rechtsprechung
| BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76 |
Volltextveröffentlichungen
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Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 11.03.1976 - 8 Ns 102 Js 182/73
- BayObLG, 02.08.1976 - RReg. 3 St 172/76
- BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 48, 48
- NJW 1978, 1423
- MDR 1978, 814
- WM 1978, 455
- BB 1978, 572
- DB 1978, 1393
Wird zitiert von ... (39)
- BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08
Präzisierungsgebot Untreuetatbestand
Auch der Kreis der Normadressaten ist von Bedeutung (BVerfGE 48, 48, 57).Das Bestimmtheitsgebot verlangt daher, den Wortlaut von Strafnormen so zu fassen, dass die Normadressaten im Regelfall bereits anhand des Wortlauts der gesetzlichen Vorschrift voraussehen können, ob ein Verhalten strafbar ist oder nicht (vgl. BVerfGE 48, 48 ; 92, 1 ).
Es schließt die Verwendung wertausfüllungsbedürftiger Begriffe bis hin zu Generalklauseln im Strafrecht nicht von vornherein aus (vgl. BVerfGE 48, 48 ; 92, 1 ; ferner BVerfGE 75, 329 ).
Auch der Kreis der Normadressaten ist von Bedeutung (BVerfGE 48, 48 ).
Soweit es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Grenzfällen ausnahmsweise genügt, wenn lediglich das Risiko einer Bestrafung erkennbar ist (vgl. BVerfGE 48, 48 ; 92, 1 ), trägt dies der Unvermeidbarkeit von Randunschärfen Rechnung.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Untreuestrafbarkeit im Zusammenhang mit Kreditbewilligungen einen Personenkreis betrifft, bei dem nach Ausbildung und Erfahrung die für die fallbezogene Anwendung der rechtlichen Standards nötigen Fachkenntnisse vorausgesetzt werden können (vgl. BVerfGE 48, 48 ).
- BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung; …
Generalklauseln oder unbestimmte, wertausfüllungsbedürftige Begriffe im Strafrecht sind deshalb nicht von vornherein und immer verfassungsrechtlich zu beanstanden (vgl. BVerfGE 48, 48, 56 f.; 75, 329, 341 f.).Richtet sie sich ausschließlich an Personen, bei denen aufgrund ihrer Ausbildung oder praktischen Erfahrung bestimmte Fachkenntnisse regelmäßig vorauszusetzen sind und regelt sie Tatbestände, auf die sich solche Kenntnisse zu beziehen pflegen, so begegnet die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe unter dem Gesichtspunkt des Art. 103 Abs. 2 GG dann keinen Bedenken, wenn allgemein davon ausgegangen werden kann, dass der Adressat aufgrund seines Fachwissens imstande ist, den Regelungsinhalt solcher Begriffe zu verstehen und ihnen konkrete Verhaltensanweisungen zu entnehmen (vgl. BVerfGE 48, 48, 57; stRspr).
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen nach den Anforderungen insbesondere des Art. 103 Abs. 2 in Verbindung mit 104 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 48, 48; 75, 329;… Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 17. März 1978 - 2 BvR 1086/77 -, RIW/AWD 1979, S. 132 f.) sowie des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 (vgl. BVerfGE 19, 17; 29, 198) und Satz 3 (vgl. BVerfGE 101, 1) GG hinreichend geklärt.
Generalklauseln oder unbestimmte, wertausfüllungsbedürftige Begriffe im Strafrecht sind deshalb nicht von vornherein und immer verfassungsrechtlich zu beanstanden (vgl. BVerfGE 48, 48 ; 75, 329 ).
Richtet sie sich ausschließlich an Personen, bei denen aufgrund ihrer Ausbildung oder praktischen Erfahrung bestimmte Fachkenntnisse regelmäßig vorauszusetzen sind und regelt sie Tatbestände, auf die sich solche Kenntnisse zu beziehen pflegen, so begegnet die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe unter dem Gesichtspunkt des Art. 103 Abs. 2 GG dann keinen Bedenken, wenn allgemein davon ausgegangen werden kann, dass der Adressat aufgrund seines Fachwissens imstande ist, den Regelungsinhalt solcher Begriffe zu verstehen und ihnen konkrete Verhaltensanweisungen zu entnehmen (vgl. BVerfGE 48, 48 ; stRspr).
Zudem muss das Blankettgesetz hinreichend klar erkennen lassen, worauf sich die Verweisung bezieht (BVerfGE 48, 48 ; 51, 60 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 1991 - 2 BvR 836/85 -, NVwZ-RR 1992, S. 521).
- BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96
DDR-Botschafter
Generalklauseln oder unbestimmte, wertausfüllungsbedürftige Begriffe sind im Strafrecht jedenfalls dann verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Norm mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für ihre Auslegung und Anwendung bietet oder sie eine gefestigte Rechtsprechung übernimmt und damit aus dieser Rechtsprechung hinreichende Bestimmtheit gewinnt (vgl. BVerfGE 45, 363 [371 f.]; 48, 48 [56 f.]; 86, 288 [311]; vgl. auch BVerfGE 78, 374 [389]).
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
Schwierigkeiten, die bei der Auslegung oder Anwendung einer Vorschrift auftreten, mögen zwar Anlaß für rechtspolitische Überlegungen sein; Einwände gegen die Verfassungsmäßigkeit lassen sich hieraus indes grundsätzlich nicht herleiten (vgl. BVerfGE 47, 109 [120 f.]; 48, 48 [56] ; 55, 144 [152]). - OLG Oldenburg, 09.07.2010 - 2 SsRs 220/09
Bestimmtheitsgebot: Bußgeldtatbestand des Verstoßes gegen die Pflicht zur …
Der Einzelne soll auf diese Weise von vornherein wissen können, was strafrechtlich verboten ist, damit er in der Lage ist, sein Verhalten danach einzurichten (st. Rechtsprechung des BVerfG, vgl. nur BVerfG, NJW 1978, 1423 mwN).Das Strafrecht, und da Art. 103 Abs. 2 GG auch für Bußgeldtatbestände gilt, auch das Ordnungswidrigkeitenrecht, können deshalb nicht darauf verzichten, allgemeine Begriffe zu verwenden, die formal nicht allgemeingültig umschrieben werden können und mithin in besonderem Maße einer Deutung durch den Richter bedürfen (BVerfGE 11, 234, 237;BVerfG NJW 1978, 1423).
Gegen die Verwendung derartiger Rechtsbegriffe bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden - insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes und durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs - oder aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen lässt, so dass der Normadressat die Möglichkeit hat, den durch die Strafnorm geschützten Wert sowie das Verbot bestimmter Verhaltensweisen zu erkennen und die staatliche Reaktion vorauszusehen (BVerfG, NJW 1978, 101; NJW 1978, 1423, BVerfG, Beschluss vom 29.04.10 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08, -juris -).
Nur in der dadurch gesetzten Grenze der Auslegung können daneben auch systematische, historische und teleologische Auslegung herangezogen werden (BVerfG, NJW 2010, 754; NJW 1978, 101; NJW 1978, 1423, BVerfG…, Beschluss vom 29.04.10 2 BvR 871/04 und 2 BvR 414/08, Rz. 55, - juris -).
- BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03
Strafrecht - Unrichtiger Darstellung börsenrechtlicher Quartalsberichte
Bei Personen dieses Kreises sind aufgrund ihrer Tätigkeit entsprechende Fachkenntnisse vorauszusetzen, die sie in die Lage versetzen, den Regelungsgehalt der Vorschrift zu verstehen und die Verhaltensweisen daran auszurichten (vgl. BVerfGE 48, 48, 57;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 1 Rdn. 21). - BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07
"Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien …
Das Gebot der Gesetzesbestimmtheit bedeutet aber nicht, dass der Gesetzgeber gezwungen ist, sämtliche Straftatbestände ausschließlich mit deskriptiven, exakt erfassbaren Tatbestandsmerkmalen zu umschreiben (vgl. BVerfGE 48, 48 ).Gegen ihre Verwendung bestehen jedenfalls dann keine durchgreifenden Bedenken, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes und durch Berücksichtigung des Normzusammenhanges, oder aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen lässt, so dass der Einzelne die Möglichkeit hat, den durch die Strafnorm geschützten Wert sowie das Verbot bestimmter Verhaltensweisen zu erkennen und die staatliche Reaktion vorauszusehen (vgl. BVerfGE 45, 363 ; 48, 48 ; 86, 288 ).
- BGH, 18.12.2002 - IX ZB 121/02
Insolvenzrecht - Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat
a) Die §§ 283 bis 283c StGB, auf die § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO verweist, dienen nicht nur dem Schutz der einzelnen, jeweils betroffenen Gläubiger, sondern auch der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft insgesamt (…Leipziger Kommentar/Tiedemann, StGB 11. Aufl. vor § 283 Rn. 56 f;… Schönke/Schröder/Stree/Heine, StGB 26. Aufl. Vorbem. §§ 283 ff Rn. 2; vgl. BVerfGE 48, 48, 61 f; Maul DB 1979, 1757, 1758 f). - BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Abstandsgebot; Freiheitsgrundrecht: Freiheit …
Das Bestimmtheitsgebot schließt die Verwendung wertausfüllungsbedürftiger Begriffe bis hin zu Generalklauseln nicht aus (vgl. BVerfGE 11, 234 ; 28, 175 ; 48, 48 ; 92, 1 ; 126, 170 ). - BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10
Steuerhinterziehung durch Geltendmachung von Vorsteuer bei einer missbräuchlichen …
Sie sind als regelmäßig dazu im Stande anzusehen, den Regelungsgehalt dieses Gesetzes zu verstehen und ihm konkrete Verhaltensanweisungen zu entnehmen (vgl. BVerfGE 48, 48, 56 f. mwN; BVerfG wistra 2010, 396, 404).Sie sind als regelmäßig dazu im Stande anzusehen, den Regelungsgehalt dieses Gesetzes zu verstehen und ihm konkrete Verhaltensanweisungen zu entnehmen (vgl. BVerfGE 48, 48, 56 f. mwN; BVerfG wistra 2010, 396, 404).
- BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90
Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband
- BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07
Gleichheitsgrundsatz (strukturell gleichheitswidrige Besteuerung); Verbot …
- BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78
Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 …
- BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 338/09
Anforderungen an die Auslegung von Strafgesetzen nach Art. 103 Abs. 2 GG im …
- BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01
Bestimmtheit unechter Unterlassungsdelikte
- BFH, 06.12.1983 - VIII R 110/79
Keine ordnungsmäßige Buchführung bei verspäteter Bilanzaufstellung
- BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1941/00
Keine Strafe ohne Gesetz
- BVerfG, 28.03.2002 - 1 BvR 1082/00
Pflicht des arbeitslosen Steuerbevollmächtigten zum Abschluß einer …
- BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03
Bestimmtheitsgebot; Analogieverbot; Auslegung (Wortlautgrenze; kein Verbot der …
- BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 1101/08
Bestimmtheitsgrundsatz (Blankettnorm; Anforderungen); Ausübung der verbotenen …
- BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
TabStG § 19; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 100 Abs. 1
- Generalbundesanwalt, 16.04.2010 - 3 BJs 6/10
Kundus-Bombardement: Verfahren gegen Oberst Klein eingestellt
- BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a BKKG …
- BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 446/80
Verfassungsmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen Verstoßes gegen das …
- BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83
AO § 370
- BGH, 18.02.1987 - 2 StR 159/86
TierschutzG § 17 Nr. 2b
- BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 14/09 R
Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit …
- BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 12/09 R
Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit …
- BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 15/09 R
Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit …
- BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; GVG §§ 16, 49, 54; StPO § …
- BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91
Bestimmtheitsgrundsatz - § 78a StGB
- BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 292/93
Strafbarkeit der Fälschung von Kommunalwahlen in der ehemaligen DDR
- BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Zuordnung des Versands von Pornofilmen …
- OLG Köln, 09.07.1991 - Ss 624/90
StGB § 263 a
- BGH, 13.01.1981 - 5 StR 414/80
StGB § 283b Abs. 1 Nr. 5b; GmbHG § 84 Abs. 1
- BGH, 13.07.1978 - 4 StR 82/78
- BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 27.93
- BayObLG, 05.03.1987 - 3 Z 29/87
Frist für Jahresabschlußerstellung bei kleiner Kapitalgesellschaft
- BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 3 Z 29/87
Frist für Jahresabschlußerstellung bei kleiner Kapitalgesellschaft
