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   BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77   

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https://dejure.org/1978,71
BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77 (https://dejure.org/1978,71)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.1978 - 1 BvR 180/77 (https://dejure.org/1978,71)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 1978 - 1 BvR 180/77 (https://dejure.org/1978,71)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Vergleichsmiete II

  • openjur.de

    Vergleichsmiete II

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Darlegungslast des Vermieters bei Mieterhöhungsverlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 49, 244
  • NJW 1979, 31
  • DVBl 1978, 958
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77
    Zu den Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen nach dem Wohnraumkündigungsschutzgesetz vom 25. November 1971 - BGBl. I S. 1839 - (vgl. BVerfGE 37, 132).

    Wenn das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 37, 132 aus der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie herleite, daß dies zulässig sein müsse, so könne dies "nur für den Fall des Nachschiebens von Angaben bis zum Ablauf der Klagefrist gelten".

    Sie verstießen gegen die vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 37, 132 dargelegten Grundsätze.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. April 1974 (BVerfGE 37, 132) ausgesprochen, daß die "Vergleichsmiete" nach § 3 Abs. 1 des Ersten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes mit der Verfassung in Einklang steht.

    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit der verfassungsrechtlichen Vorstellung eines sozialgebundenen Privateigentums nicht in Einklang (BVerfGE 37, 132 [141]).

    Da indessen für die Wirksamkeit des Erhöhungsschreibens nicht auf diese zusätzlichen Einzelangaben abgestellt werden durfte, kommt es im vorliegenden Verfahren auf die Frage nach der Möglichkeit einer "Nachbesserung" im Prozeß nicht mehr an (vgl. BVerfGE 37, 132 [149]).

  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Zwar dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Handhabung der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 2 Abs. 2 und 3 MHG an die Begründung des Mieterhöhungsverlangens nicht Anforderungen gestellt werden, durch die die mit dem Mieterhöhungsverfahren verbundenen Schwierigkeiten einseitig zu Lasten des Vermieters gehen (BVerfGE 49, 244, 250, 79, 80, 84; BVerfG NJW-RR 1993, 1485).

    Soweit in der Entscheidung BVerfGE 49, 244, 251 eine Angabe über die "Lage in der Etage" als nicht notwendig angesehen wurde, beruhte dies darauf, daß in dem zugrundeliegenden Fall der Vermieter neben der Adresse auch den Namen des Wohnungsinhabers angegeben hatte und anhand dessen die gemeinte Wohnung unschwer feststellbar war.

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    In der Mehrzahl der Fälle hat der Erste Senat die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das soziale Mietrecht stillschweigend unterstellt (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 49, 244 ; 53, 352 ; 68, 361 ; 71, 230 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juli 2019 - 1 BvL 1/18 u.a. -, Rn. 54 ff.).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Zwar sind die Gerichte von Verfassungs wegen gehalten, die gesetzgeberische Abwägung der gegenseitigen Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern zu beachten und nicht durch die Gesetzesanwendung einseitig zu Lasten einer Partei zu verändern (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 49, 244 ; 53, 352 ).
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