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   BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76   

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https://dejure.org/1978,187
BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76 (https://dejure.org/1978,187)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1978 - 2 BvR 214/76 (https://dejure.org/1978,187)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1978 - 2 BvR 214/76 (https://dejure.org/1978,187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzungsantrag - Rechtsweg - Änderung eines Aussetzungsantrags - Aufhebung eines Aussetzungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3 S. 5; GG Art. 103 Abs. 1
    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 49, 325
  • BVerfGE 49, 329
  • NJW 1979, 539
  • DB 1979, 340
  • BStBl II 1979, 93
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76
    Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, der im Verfassungsrecht verankert ist und der zwingend erfordert, daß die behauptete Grundrechtswidrigkeit im jeweils sachnächsten Verfahren geltend gemacht werden muß (vgl. BVerfGE 31, 364 [BVerfG 27.07.1971 - 2 BvR 443/70] [368]; 42, 243 [249 f.]).

    Abzustellen ist dabei auf die mögliche Rechtsbeeinträchtigung und die zu ihrer Beseitigung jeweils gegebenen Rechtsbehelfe der verschiedenen Verfahrensordnungen (vgl. BVerfGE 31, 364 [BVerfG 27.07.1971 - 2 BvR 443/70] [368]).

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76
    Diese Vorschrift gewährleistet den Verfahrensbeteiligten unter anderem die Gelegenheit, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern, also grundsätzlich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite (vgl. BVerfGE 19, 32 [36]).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76
    Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, der im Verfassungsrecht verankert ist und der zwingend erfordert, daß die behauptete Grundrechtswidrigkeit im jeweils sachnächsten Verfahren geltend gemacht werden muß (vgl. BVerfGE 31, 364 [BVerfG 27.07.1971 - 2 BvR 443/70] [368]; 42, 243 [249 f.]).
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32, 36; 49, 325, 328; 55, 1, 5 f.; 60, 175, 210; 64, 135, 143 f.).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 55, 1 ; 60, 175 ; 64, 135 ) sowie Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfGE 6, 19 ; 15, 303 ; 36, 85 ).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Eine solche eingeschränkte Beurteilung der Zulässigkeit kann auch für die Anfechtung letztinstanzlicher Entscheidungen im Verfahren nach § 80 VwGO gerechtfertigt sein, zumal § 80 Abs. 6 VwGO die Möglichkeit der jederzeitigen Änderung getroffener Entscheidungen eröffnet (vgl dazu BVerfGE 49, 325 (327f)).
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