Rechtsprechung
   BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Verfahrensgang

  • FG Baden-Württemberg, 11.02.1976 - III 255/75
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 49, 325
  • NJW 1979, 539
  • MDR 1979, 377
  • BB 1979, 94
  • DB 1979, 340
  • BStBl II 1979, 93



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Wird zitiert von ... (32)  

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98  

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Dies müsse im jeweils mit dieser Beeinträchtigung unmittelbar zusammenhängenden sachnächsten Verfahren geschehen (vgl. BVerfGE 31, 364 ; 49, 325 ; 54, 53 ; 58, 1 ; 59, 63 ; 70, 180 ; 73, 322 ; 74, 102 ; 95, 96 ; 107, 257 ; 110, 1 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89  

    Volljährigenadoption

    Gelegenheit zur Äußerung muß daher grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag gegeben werden, soweit er für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 49, 325 [328]).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77  

    Mülheim-Kärlich

    Eine solche eingeschränkte Beurteilung der Zulässigkeit kann auch für die Anfechtung letztinstanzlicher Entscheidungen im Verfahren nach § 80 VwGO gerechtfertigt sein, zumal § 80 Abs. 6 VwGO die Möglichkeit der jederzeitigen Änderung getroffener Entscheidungen eröffnet (vgl dazu BVerfGE 49, 325 (327f)).
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