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   BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78, 1 BvR 806/78   

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BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78, 1 BvR 806/78 (https://dejure.org/1978,99)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.1978 - 1 BvR 761/78, 1 BvR 806/78 (https://dejure.org/1978,99)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 1978 - 1 BvR 761/78, 1 BvR 806/78 (https://dejure.org/1978,99)
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Postverzögerung

Art. 19 Abs. 4, 103 GG, Wiedereinsetzung, § 233 ZPO, 'Verschulden'

Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 19 IV; GG Art. 19 IV; ZPO § 233

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung der Deutschen Bundespost

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bürger - Verzögerungen - Briefbeförderung - Geltung für Rechtsmittelzug im Zivilprozeß

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bürger - Verzögerungen - Briefbeförderung - Geltung für Rechtsmittelzug im Zivilprozeß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 50, 1
  • NJW 1979, 641
  • VersR 1979, 636
  • Rpfleger 1978, 438
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78
    »Der Grundsatz, daß im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung der Deutschen Bundespost nicht als Verschulden zugerechnet werden dürfen (vgl. BVerfGE 44, 302 ff.) gilt auch für den Rechtsmittelzug im Zivilprozeß.«.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in Fällen, die den Rechtsweg gegen Akte der öffentlichen Gewalt betrafen, auf der Grundlage des Art. 19 Abs. 4 und des Art. 103 Abs. 1 GG den Grundsatz entwickelt, daß im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen; dies gelte sowohl für Fälle des ersten Zugangs zum Gericht wie für Fälle des Zugangs zu einer weiteren, von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz (BVerfGE 44, 302 [306]; 41, 23 [26 m.w.N.]).

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat in Fällen, die den Rechtsweg gegen Akte der öffentlichen Gewalt betrafen, auf der Grundlage des Art. 19 Abs. 4 und des Art. 103 Abs. 1 GG den Grundsatz entwickelt, daß im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen; dies gelte sowohl für Fälle des ersten Zugangs zum Gericht wie für Fälle des Zugangs zu einer weiteren, von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz (BVerfGE 44, 302 [306]; 41, 23 [26 m.w.N.]).
  • BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08

    Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter

    Für die im Rahmen von § 233 ZPO zu prüfende Frage, ob eine Partei ohne ihr Verschulden gehindert war, eine Frist einzuhalten, gilt zwar der vom Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage des Art. 103 Abs. 1 GG entwickelte Grundsatz, dass dem Bürger eine Verzögerung oder ein Unterbleiben der Briefbeförderung durch die Post nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen (BVerfGE 50, 1, 3; BVerfG, NJW 1992, 38 ).
  • BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17

    Verfristete Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im

    Bei der Übermittlung der Verfassungsbeschwerde nebst Anlagen auf dem Postweg dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Post dem Beschwerdeführer nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 51, 352 ; 53, 25 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Diese Grundsätze gelten nicht nur im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, für das sie in der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG eine besondere Stütze finden, sondern nach dem Rechtsstaatsprinzip auch im Verfahren vor den Zivilgerichten (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 52, 203 [207]).
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