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   BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72   

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https://dejure.org/1978,83
BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72 (https://dejure.org/1978,83)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.1978 - 1 BvR 589/72 (https://dejure.org/1978,83)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 1978 - 1 BvR 589/72 (https://dejure.org/1978,83)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Mißbilligende Belehrungen der Rechtsanwaltskammer sind anfechtbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mißbilligende Belehrungen - Rechtsanwalt - Standeswidrigkeit - Förmliche Rüge - Anfechtbarkeit

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 50, 16
  • NJW 1979, 1159
  • MDR 1979, 376
  • DVBl 1979, 418
  • AnwBl 1979, 426
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 14/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 5 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72
    Da Belehrungen der zuletzt genannten Art. keine Bewertung eines bestimmten zurückliegenden Vorgangs und keinen Schuldvorwurf gegen eine bestimmte Person enthalten, sind sie in aller Regel nicht geeignet, Grundrechte eines Rechtsanwalts zu beeinträchtigen; sie könnten daher auch nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG , § 90 Abs. 1 BVerfGG sein (vgl. BVerfGE 18, 203 [213]).

    Das Schreiben ist von dem Vorstand der öffentlich-rechtlichen Rechtsanwaltskammer ergangen, der bei der Wahrnehmung der Standesaufsicht über die Mitglieder öffentliche Gewalt ausübt (BVerfGE 18, 203 [212 f.]).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72
    Die anwaltliche Berufsausübung wird seit einem Jahrhundert durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnet, der einer staatlichen Kontrolle und Bevormundung grundsätzlich entgegensteht (vgl. BVerfGE 15, 226 [234]; 34, 293 [302]; 37, 67 [78]).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72
    Dies hat bereits das Verwaltungsgericht in seinem Verweisungsbeschluß unter Hinweis auf entsprechende Erwägungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 34, 244 [249 f.]) zutreffend dargelegt.
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfaßt bereits die Grundrechtsgarantie die Pflicht, einen angemessenen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 44, 105 [120]; 46, 325 [334]) m.w.N.).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfaßt bereits die Grundrechtsgarantie die Pflicht, einen angemessenen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 44, 105 [120]; 46, 325 [334]) m.w.N.).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72
    Darüber hinaus eröffnet Art. 19 Abs. 4 GG ausdrücklich gegen Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt den Rechtsweg, dessen Beschreiten nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden darf (BVerfGE 40, 272 [274 f.]).
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72
    Die anwaltliche Berufsausübung wird seit einem Jahrhundert durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnet, der einer staatlichen Kontrolle und Bevormundung grundsätzlich entgegensteht (vgl. BVerfGE 15, 226 [234]; 34, 293 [302]; 37, 67 [78]).
  • BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72
    Auch der Vorstand der Rechtsanwaltskammer darf gemäß Art. 12 Abs. 1 GG in die freie anwaltliche Berufsausübung nur aufgrund eines Gesetzes und nur durch solche Maßnahmen eingreifen, die materiellrechtlich den Anforderungen an Berufsausübungsregelungen genügen (vgl. BVerfGE 36, 212 [219]).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung nach Prozessfähigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72
    Die anwaltliche Berufsausübung wird seit einem Jahrhundert durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnet, der einer staatlichen Kontrolle und Bevormundung grundsätzlich entgegensteht (vgl. BVerfGE 15, 226 [234]; 34, 293 [302]; 37, 67 [78]).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Eingriffe in die Berufsfreiheit setzen "Regelungen" voraus, die durch demokratische Entscheidungen zustande gekommen sind und die auch materiellrechtlich den Anforderungen an Einschränkungen dieses Grundrechts genügen; im übrigen unterliegt die durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnete anwaltliche Berufsausübung unter der Herrschaft des Grundgesetzes der freien und unreglementierten Selbstbestimmung des Einzelnen (vgl. BVerfGE 50, 16 [29]; 63, 266 [284]).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    bb) Die durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnete anwaltliche Berufsausübung unterliegt unter der Herrschaft des Grundgesetzes der freien und unreglementierten Selbstbestimmung des einzelnen Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 50, 16 ; 63, 266 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2003 - 1 BvR 238/01 -, NJW 2003, S. 2520).
  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14

    Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines

    Zudem steht auch dem durch die beanstandete Äußerung der durch Art. 12 und Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Schutz seines geschäftlichen Rufs zu (vgl. hierzu BVerfGE 50, 16, 27).
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