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   BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 317/74   

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https://dejure.org/1979,378
BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 317/74 (https://dejure.org/1979,378)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1979 - 1 BvR 317/74 (https://dejure.org/1979,378)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 1979 - 1 BvR 317/74 (https://dejure.org/1979,378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Friedhofszwangs für Urnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressemeldung)

    Darf man sich im eigenen Garten begraben lassen?

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 50, 256
  • NJW 1979, 1493
  • MDR 1979, 643
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 317/74
    Dabei muß sich der Einzelne diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen, die der Gesetzgeber zur Pflege des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des allgemein Zumutbaren zieht, vorausgesetzt, die Eigenständigkeit der Person bleibt gewahrt (BVerfGE 8, 274 [329]; 19, 93 [96]).

    Die Regelung entspricht unter Berücksichtigung der Eigenart des betroffenen Lebenssachverhalts auch dem Gebot der hinreichenden Bestimmbarkeit (vgl. BVerfGE 8, 274 [325]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 317/74
    Wenn allerdings ein "besonderer Fall" vorliegt, muß der Betroffene notwendigerweise einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis haben (vgl. BVerfGE 20, 150 [155]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 317/74
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen; nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 317/74
    Diese ist jedoch nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet; dazu gehört jede Rechtsnorm, die formell und materiell mit der Verfassung im Einklang steht (BVerfGE 6, 32 [36 ff.]; st. Rspr.; betr. Landesrecht vgl. BVerfGE 7, 111 [119 f.] und 41, 88 [116]).
  • BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangspflegschaft

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 317/74
    Dabei muß sich der Einzelne diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen, die der Gesetzgeber zur Pflege des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des allgemein Zumutbaren zieht, vorausgesetzt, die Eigenständigkeit der Person bleibt gewahrt (BVerfGE 8, 274 [329]; 19, 93 [96]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 317/74
    Nach seinem materiellen Gehalt handelt es sich um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, das im Rechtsstaat als gesetzestechnisches Mittel nicht ausgeschlossen ist (BVerfGE 9, 83 [87]).
  • BVerfG, 03.10.1957 - 1 BvR 194/52

    Bayerische Flugblätter

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 317/74
    Diese ist jedoch nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet; dazu gehört jede Rechtsnorm, die formell und materiell mit der Verfassung im Einklang steht (BVerfGE 6, 32 [36 ff.]; st. Rspr.; betr. Landesrecht vgl. BVerfGE 7, 111 [119 f.] und 41, 88 [116]).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 317/74
    Diese ist jedoch nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet; dazu gehört jede Rechtsnorm, die formell und materiell mit der Verfassung im Einklang steht (BVerfGE 6, 32 [36 ff.]; st. Rspr.; betr. Landesrecht vgl. BVerfGE 7, 111 [119 f.] und 41, 88 [116]).
  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Denn sie ist subjektiven Bestimmungskategorien gegenüber gleichermaßen offen wie der postmortale Achtungsanspruch (vgl. BVerfGE 50, 256 ).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    e) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, aus dem sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ableitet, ist unter dem Vorbehalt der "verfassungsmäßigen Ordnung" gewährleistet, d. h. der Gesamtheit der Normen, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (BVerfGE 6, 32; 50, 256 (262) [BVerfG 28.02.1979 - 1 BvR 275/74]).
  • VGH Bayern, 31.01.2018 - 4 N 17.1197

    Zulässigkeit einer (nur) zweijährigen Ruhezeit bei Urnenbestattung

    Jedenfalls dem Betroffenen muss es zu Lebzeiten möglich sein, sich gegen bereits absehbare Verletzungen seines Persönlichkeitsrechts vorbeugend zur Wehr zu setzen, auch wenn der Verletzungserfolg erst nach seinem Ableben eintritt (vgl. BVerfG, B.v. 28.2.1979 - 1 BvR 317/74 - BVerfGE 50, 256/262; Klinge, Todesbegriff, Totenschutz und Verfassung, 1996, 226).

    aa) Das aus der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 101 BV) abzuleitende Selbstbestimmungsrecht über postmortale Angelegenheiten (dazu Klinge, a.a.O., 203 ff. m.w.N.), umfasst zwar die Befugnis, für die eigene Person den Ort und die Art der Beisetzung zu bestimmen (vgl. BVerfG, U.v. 28.2.1979 - 1 BvR 317/74 - BVerfGE 50, 256/262; BVerwG, U.v. 26.6.1974 - VII C 36.72 - BVerwGE 45, 224/227; Gaedke, a.a.O., 181 m.w.N.).

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