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   BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 111/75   

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BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 111/75 (https://dejure.org/1979,723)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1979 - 1 BvR 111/75 (https://dejure.org/1979,723)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 1979 - 1 BvR 111/75 (https://dejure.org/1979,723)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 5 ApoBetrO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 50, 265
  • NJW 1979, 1247
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 111/75
    »Zur Vertretungsbefugnis von Apothekerassistenten (im Anschluß an BVerfGE 32, 1 ).«.

    Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Vertretungsbefugnis der Apothekerassistenten, wie sie in der Neufassung der Apothekenbetriebsordnung im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 1971 (BVerfGE 32, 1 ) geregelt worden ist.

    In seiner Entscheidung vom 28. Juli 1971 ist das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis gelangt, daß jedenfalls die Tätigkeit solcher Vorexaminierter, die - wie die damaligen Beschwerdeführer - ihre pharmazeutische Vorprüfung vor Ende 1949 bestanden hatten, als eigenständige Berufstätigkeit im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG geschützt sei (BVerfGE 32, 1 [23 ff.]).

    1. In der Entscheidung aus dem Jahre 1971, die Anlaß zu der strittigen Neuregelung gab, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfGE 32, 1 [21 ff.]), der Gesetzgeber sei im Rahmen berufsregelnder Reformen befugt, die Rechte und Pflichten des Apothekenpersonals für die Zukunft neu zu ordnen und dabei auch neue Berufsbilder für das pharmazeutische Hilfspersonal einzuführen; namentlich auf dem Gebiet des Gesundheitswesens dürfe auch die Schonung erworbener Besitzstände nicht zur Verhinderung notwendiger Reformen im Interesse der Allgemeinheit führen.

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Diese Grundsätze wurden vorwiegend im Hinblick auf Neuregelungen der Berufswahl entwickelt, gelten jedoch entsprechend beim Erlass von neuen, weitergehenden Anforderungen an die Berufsausübung (vgl. BVerfGE 50, 265 ).
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Solche können notwendig, aber auch ausreichend sein, wenn der Gesetzgeber im Rahmen berufsregelnder Reformen als befugt anzusehen ist, die Rechte und Pflichten eines Berufsstandes für die Zukunft neu zu ordnen (vgl. BVerfGE 32, 1 [22 f.]; 50, 265 [273 ff.]).
  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nur ein Berufungsurteil, das erst später als ein Jahr nach Verkündung den Beteiligten zugestellt wurde, als nicht mit Gründen versehen i.S. von § 551 Nr. 7 ZPO anzusehen (vgl. BAGE 38, 55, 57 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; BAGE 44, 323 = AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979; vgl. auch BSGE 51, 121 und BVerfGE 50, 278 [BVerfG 28.02.1979 - 1 BvR 111/75]).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Von einem selbständigen Beruf kann aber bei solchen Tätigkeiten keine Rede sein, die nur als Bestandteil eines umfassenderen oder als Erweiterung eines anderen Berufes ausgeübt werden und deren Regelung die eigentliche Berufstätigkeit als Grundlage der Lebensführung unberührt läßt (vgl. etwa BVerfGE 9, 73 (78 f.) - Arzneimittelverkauf; 10, 185 (192 ff.) - Prozeßagenten; 11, 30 (41) und 16, 286 (296) - Kassenarzt; 16, 147 (163) - Werkfernverkehr; 48, 376 (388) - Tierversuche; 50, 265 (274) - Apothekerassistenten).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, daß Regelungen, welche die Berufsfreiheit für Berufsbewerber in statthafter Weise beschränken, dennoch gegen Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Gebot des Vertrauensschutzes verstoßen können, wenn sie keine Übergangsregelung für diejenigen vorsehen, welche eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (vgl. BVerfGE 21, 173 (183); 32, 1 (22 f.); 50, 265 (274); 55, 185 (201); 64, 72 (83 f.)).

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R

    Erbringung und Abrechnung bestimmter zytologischer Leistungen -

    Die Rechtsprechung des BVerfG, wonach aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes eine Verpflichtung des grundrechtseinschränkenden Gesetzgebers zur Schaffung von Übergangsregelungen für diejenigen herzuleiten ist, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (BVerfGE 21, 173, 183; 32, 1, 22; 50, 265, 274; 55, 185, 201; 64, 72, 83; 68, 272, 284), verhilft der Revision ebenfalls nicht zum Erfolg; denn die Zytologie-Vereinbarung enthält die bereits dargestellte Übergangsregelung für Altrechtsinhaber.
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 189/95

    Eingruppierung: Pharmazieingenieurin in Krankenhausapotheke

    Als Apothekerassistenten oder vorgeprüfte Apothekeranwärter werden diejenigen bezeichnet, die ursprünglich das Studium der Pharmazie angestrebt, die dafür vorgeschriebene zweijährige Praktikantenzeit mit anschließender pharmazeutischer Vorprüfung sowie einer weiteren einjährigen Assistentenzeit abgeleistet, dann aber die Apothekerausbildung nicht fortgesetzt, sondern im Anschluß daran eine Tätigkeit in Apotheken aufgenommen haben (BVerfGE 50, 265, 266 im Anschluß an BVerfGE 32, 1 ).

    Entgegen der Auffassung der Revision kann der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 1971 (BVerfGE 32, 1 ff.) und der späteren Entscheidung vom 28. Februar 1979 (BVerfGE 50, 265 ff.) nicht entnommen werden, daß sich die Tätigkeiten einer pharmazeutisch-technischen Assistentin und einer Pharmazieingenieurin oder Apothekerassistentin in einer Krankenhausapotheke in der Qualität der Tätigkeit wesentlich unterscheiden.

    Es lasse sich sonach zusammenfassend feststellen, daß dem Vorexaminierten im Vergleich zum pharmazeutisch-technischen Assistenten eine größere Selbständigkeit bei der Verrichtung von pharmazeutischen Tätigkeiten zukomme, die sich insbesondere in der Vertretungsbefugnis des Apothekerassistenten für den Apotheker äußere (BVerfGE 30, 1, 31 ff.; 50, 265, 266).

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 178/95
    Als Apothekerassistenten oder vorgeprüfte Apothekeranwärter werden diejenigen bezeichnet, die ursprünglich das Studium der Pharmazie angestrebt, die dafür vorgeschriebene zweijährige Praktikantenzeit mit anschließender pharmazeutischer Vorprüfung sowie einer weiteren einjährigen Assistentenzeit abgeleistet, dann aber die Apothekerausbildung nicht fortgesetzt, sondern im Anschluß daran eine Tätigkeit in Apotheken aufgenommen haben (BVerfGE 50, 265, 266 im Anschluß an BVerfGE 32, 1 [BVerfG 28.07.1971 - 1 BvR 40/69]).

    Entgegen der Auffassung der Revision kann aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 1971 (BVerfGE 32, 1 ff. [BVerfG 28.07.1971 - 1 BvR 40/69]) und der späteren Entscheidung vom 28. Februar 1979 (BVerfGE 50, 265 ff.) nicht entnommen werden, daß sich die Tätigkeiten einer pharmazeutisch-technischen Assistentin und einer Pharmazieingenieurin oder Apothekerassistentin in einer Krankenhausapotheke in der Qualität der Tätigkeit wesentlich unterscheiden.

    Es lasse sich sonach zusammenfassend feststellen, daß dem Vorexaminierten im Vergleich zum pharmazeutisch-technischen Assistenten eine größere Selbständigkeit bei der Verrichtung von pharmazeutischen Tätigkeiten zukomme, die sich insbesondere in der Vertretungsbefugnis des Apothekerassistenten für den Apotheker äußere (BVerfGE 32, 1, 31 ff. [BVerfG 28.07.1971 - 1 BvR 40/69]; 50, 265, 266).

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherung - Erbringung und Abrechnung

    Auch die Rechtsprechung des BVerfG, wonach aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes eine Verpflichtung des grundrechtseinschränkenden Normgebers zur Schaffung von angemessenen Übergangsregelungen für diejenigen herzuleiten ist, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (BVerfGE 21, 173, 183; 32, 1, 22; 50, 265, 274; 55, 185, 201; 64, 72, 83; 68, 272, 284), kann der Revision nicht zum Erfolg verhelfen.
  • VG Karlsruhe, 16.10.2019 - 5 K 6914/17

    Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden - Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

    cc) Zwar kann eine an sich zulässige Beschränkung der Berufsfreiheit auch dann gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Gebot des Vertrauensschutzes verstoßen, wenn keine Übergangsregelung für diejenigen vorgesehen wird, welche eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (BVerfG, Beschl. v. 15.02.1967 - 1 BvR 569/62 -, BVerfGE 21, 173 ; Beschl. v. 28.07.1971 - 1 BvR 40/69 -, BVerfGE 32, 1 ; Beschl. v. 28.02.1979 - 1 BvR 111/75 -, BVerfGE 50, 265 ; Beschl. v. 18.11.1980 - 1 BvR 228/73 -, BVerfGE 55, 185 ; Beschl. v. 04.05.1983 - 1 BvL 46/80 -, BVerfGE 64, 72 (83 f.)).
  • BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 422/94

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung des Tarifsystems im Bereich der

    Übergangsregelungen können im Zusammenhang von Neuregelungen aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geboten sein (vgl. BVerfGE 50, 265 [273 ff.]; 64, 72 [83 f.]; 72, 175 [196]).
  • VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 50/98

    Vermessungsrecht; Beschwerdebefugnis; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung;

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 18/97 R

    Qualifikationserfordernis bei der Erbringung und Abrechnung bestimmter

  • BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 2162/93

    Keine Verletzung von Grundrechten der Tarifeure durch Aufhebung der Tarifbindung

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 19/97 R

    Qualifikationserfordernis bei der Erbringung und Abrechnung bestimmter

  • BFH, 02.06.1981 - VII R 3/81

    Übergangszeit - Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung -

  • VGH Bayern, 12.07.2011 - 11 B 09.2697

    Umfang der Fahrlehrberechtigung eines Fahrlehrers nach aktuellem Recht, der eine

  • BVerfG, 24.06.1983 - 1 BvR 1014/81

    Verfassungsbeschwerde von Rechtsbeiständen gegen die Schließung ihres

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