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   BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77   

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https://dejure.org/1979,571
BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77 (https://dejure.org/1979,571)
BVerfG, Entscheidung vom 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77 (https://dejure.org/1979,571)
BVerfG, Entscheidung vom 13. März 1979 - 1 BvR 1085/77 (https://dejure.org/1979,571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 22 Abs. 2 § 93 Abs. 1
    Nachreichen der Vertretungsvollmacht im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertreter - Verfassungsbeschwerde - Schriftliche Vollmacht - Ablauf von Fristen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 50, 381
  • NJW 1979, 1543
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51

    Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77
    Daß eine durch einen Vertreter erhobene Verfassungsbeschwerde nicht deswegen unzulässig wird, weil die erforderliche Vollmacht nicht innerhalb der Ausschlußfrist des § 93 BVerfGG eingeht, hat das Bundesverfassungsgericht schon in der Entscheidung BVerfGE 1, 433 ausgesprochen.
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77
    1. Diese Vorschrift gibt dem an einem Rechtsstreit Beteiligten ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegten Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BVerfGE 36, 92 [97]; 42, 364 [369]).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 566/76

    Verletzung des Anspruchs auf rechtsliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77
    Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an (BVerfGE 46, 185 [187]).
  • BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77
    Die Beschwerdeführerin war auch nicht verpflichtet, von sich aus nachzuforschen, ob von dem anderen Verfahrensbeteiligten Schriftsätze eingereicht worden waren (BVerfGE 17, 194 [197]; 18, 147 [150]).
  • BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52

    Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77
    Es erscheint daher angebracht, in diesem Verfahren an den Nachweis der Vertretung keine strengeren Anforderungen zu stellen als in den genannten Prozeßordnungen, zumal da es gegen die Versäumung der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt (BVerfGE 4, 309 [313 ff.]; 9, 109 [115 f.]; 28, 243 [256]).
  • BVerfG, 10.12.1963 - 2 BvR 647/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77
    Die Beschwerdeführerin war auch nicht verpflichtet, von sich aus nachzuforschen, ob von dem anderen Verfahrensbeteiligten Schriftsätze eingereicht worden waren (BVerfGE 17, 194 [197]; 18, 147 [150]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77
    Es erscheint daher angebracht, in diesem Verfahren an den Nachweis der Vertretung keine strengeren Anforderungen zu stellen als in den genannten Prozeßordnungen, zumal da es gegen die Versäumung der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt (BVerfGE 4, 309 [313 ff.]; 9, 109 [115 f.]; 28, 243 [256]).
  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77
    1. Diese Vorschrift gibt dem an einem Rechtsstreit Beteiligten ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegten Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BVerfGE 36, 92 [97]; 42, 364 [369]).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77
    Es erscheint daher angebracht, in diesem Verfahren an den Nachweis der Vertretung keine strengeren Anforderungen zu stellen als in den genannten Prozeßordnungen, zumal da es gegen die Versäumung der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt (BVerfGE 4, 309 [313 ff.]; 9, 109 [115 f.]; 28, 243 [256]).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77
    Da das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht keine erschöpfende Verfahrensregelung enthält, kann das Bundesverfassungsgericht bei der zweckentsprechenden Gestaltung seines Verfahrens auf allgemeine verfahrensrechtliche Grundsätze besonders des Zivil- und des Verwaltungsprozeßrechts zurückgreifen (vgl. BVerfGE 33, 247 [261] m.w.N.).
  • BVerfG, 16.07.2016 - 2 BvR 1614/14

    Unwirksame Zustellung an die Partei nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten

    Den Gerichten obliegt zudem die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen (BVerfGE 36, 85 ; vgl. auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2015 - 2 BvR 3073/14 -, juris, Rn. 10 m.w.N.); es bedarf keines Antrags und es besteht in der Regel keine Erkundigungspflicht des Grundrechtsträgers (BVerfGE 17, 194 ; 50, 381 ; 67, 154 ).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Den Gerichten obliegt in diesem Zusammenhang die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen (BVerfGE 36, 85 ; 72, 84 ); es bedarf keines Antrags, und es besteht in der Regel keine Erkundigungspflicht des Grundrechtsträgers (BVerfGE 17, 194 ; 50, 381 ; 67, 154 ).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Sofern die Wahrnehmung dieser Gelegenheit - dem Staat zurechenbar - ansonsten verhindert oder unzumutbar erschwert würde, können auch gerichtliche Hinweise oder Mitteilungen - etwa über den Eingang von Schriftsätzen, die Beiziehung von Akten oder die Durchführung einer Beweisaufnahme - von Art. 103 Abs. 1 GG gefordert sein (vgl. BVerfGE 17, 194 (197); 20, 347 (349); 32, 195 (198); 50, 381 (385)).
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