Rechtsprechung
BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Verhältnismäßigkeit lebenslanger Freiheitsstrafe bei erheblich vermindert schludfähigem Mörder
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Lebenslange Freiheitsstrafe - Verminderte Schuldfähigkeit - Mörder - Schulderhöhende Umstände der Tat - Verhältnismäßigkeit der Strafe
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.04.1977 - 71 Js 664/74
- BGH, 20.07.1978 - 2 StR 138/78
- BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78
Papierfundstellen
- BVerfGE 50, 5
- NJW 1979, 207
- MDR 1979, 285
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 21. Juni 1977 (BVerfGE 45, 187 ) entschieden, daß die lebenslange Freiheitsstrafe für Mord ( § 211 Abs. 1 StGB ) mit dem Grundgesetz vereinbar ist und die Qualifikation der heimtückischen Tötung als Mord gemäß § 211 Abs. 2 StGB bei einer an dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten restriktiven Auslegung nicht das Grundgesetz verletzt.aa) Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gebieten, daß die verhängte Strafe die Schuld des Täters nicht übersteigen darf, sondern in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen muß (vgl BVerfGE 20, 323 (331); 25, 269 (286); 27, 18 (29); 45, 187 (260)).
Der Beschwerdeführer trägt zwar zutreffend vor, das Bundesverfassungsgericht habe bei der Prüfung der Zulässigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe in § 211 StGB gerade dem Gesichtspunkt Bedeutung beigemessen, daß die Strafdrohung im Hinblick auf §§ 20 und 21 StGB nicht so absolut sei, wie es den Anschein haben könnte, da bei verminderter Schuldfähigkeit eine mildere Bestrafung vorgesehen werde, die namentlich bei Konflikttätern zur Anwendung kommen könne (BVerfGE 45, 187 (261, 262)).
Das Schwurgericht hat ohne Verstoß gegen die verfassungsrechtlich gebotenen restriktiven Auslegungsgrundsätze (vgl BVerfGE 45, 187 (262ff)) das Mordmerkmal "heimtückisch" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB als gegeben angenommen.
- BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54
Strafzumessung: Spielraumtheorie
Auszug aus BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78
Die Rechtsprechung geht davon aus, daß § 21 StGB in Übereinstimmung mit dem Schuldprinzip eine echte fakultative Strafmilderung vorsieht, wobei die verminderte Schuldfähigkeit zwar in der Regel zu einer Minderung der Strafwürdigkeit führt, die Entscheidung, ob eine solche Strafmilderung vorzunehmen oder zu versagen ist, jedoch letztlich der unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmenden Beurteilung durch den Richter anheimgegeben bleibt (vgl BGHSt 7, 28 (30); OGHSt 2, 98 (103); OGHSt 2, 324 (327); BGH bei Dallinger, MDR 1968, S 372; BGH, NJW 1953, S 1760; BGH, MDR 1960, S 938; BGH bei Dallinger, MDR 1972, S 16).Im Rahmen der dargestellten Abwägung kann in besonderen Fällen auch dort von einer Strafmilderung abgesehen werden, wo für den voll verantwortlichen Täter eine absolute Strafdrohung, nämlich die lebenslange Freiheitsstrafe bei Mord, besteht (vgl BGHSt 7, 28 (30f) sowie die bei Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl, 1974, S 528, wiedergegebenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs).
Zum einen kommt einer besonderen Verwerflichkeit der Tat, insbesondere ihrer Ausführung, Bedeutung zu; die Verminderung der Schuldfähigkeit kann hier durch die gesteigerte verbrecherische Energie und die besondere Gefühllosigkeit bei der Tatausführung ausgeglichen werden (BGHSt 7, 28 (31); OGHSt 2, 98 (103)).
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78
Hierbei dürfen jedoch nicht solche Tatsachen als schulderhöhend verwertet werden, die gerade durch den die verminderte Schuldfähigkeit des Täters begründenden Zustand bedingt sind (BGHSt 16, 360 (363f)).
- BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Auszug aus BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78
aa) Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gebieten, daß die verhängte Strafe die Schuld des Täters nicht übersteigen darf, sondern in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen muß (vgl BVerfGE 20, 323 (331); 25, 269 (286); 27, 18 (29); 45, 187 (260)). - BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
Auszug aus BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78
aa) Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gebieten, daß die verhängte Strafe die Schuld des Täters nicht übersteigen darf, sondern in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen muß (vgl BVerfGE 20, 323 (331); 25, 269 (286); 27, 18 (29); 45, 187 (260)). - BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69
Ordnungswidrigkeiten
Auszug aus BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78
aa) Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gebieten, daß die verhängte Strafe die Schuld des Täters nicht übersteigen darf, sondern in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen muß (vgl BVerfGE 20, 323 (331); 25, 269 (286); 27, 18 (29); 45, 187 (260)).
- BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …
Es hat in einem Beschluß vom 24. April 1978 - 1 BvR 425/77 - (JR 1979, 28 mit Anm. von Bruns) festgestellt, daß § 212 Abs. 2 StGB mit dem Grundsatz vereinbar ist und es hat mit Beschluß vom 25. Oktober 1978 - 1 BvR 983/78 - (BVerfGE 50, 5 ), in einem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eindeutigen Fall der Heimtücke gebilligt, daß das Schwurgericht dieses Mordmerkmal angenommen und den erheblich vermindert schuldfähigen Täter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt hat, obgleich er "lediglich das Überraschungsmoment", nicht aber "vorhandenes Vertrauen" (…Gesichtspunkte, denen insbesondere von Eser in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 211 Rdn. 26 die Bedeutung von Abgrenzungskriterien beigelegt wird) ausnutze.Tötungshandlungen wie diejenigen, die Gegenstand der Entscheidungen BVerfGE 50, 5 und BGHSt 28, 210 waren, würden aus dem Anwendungsbereich des § 211 StGB herausfallen.
Fälle wie BGHSt 3, 183 (oder BGHSt 9, 385; BGH NJW 1966, 1823; 1978, 709; BGH…, Urt. vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; der Vorlegungsfall) einerseits und BGHSt 2, 60 (oder BGHSt 2, 251; 23, 119; 28, 210; BVerfGE 50, 5 ) andererseits lassen auf der Ebene des Tatbestands keine Differenzierung zu, weil das Unrecht des Tötens unter bewußter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ihnen allen anhaftet.
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07
Geschwisterbeischlaf
Danach muss Strafe in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 25, 269 ; 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ). - BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14
Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …
- BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 1404/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im sogenannten Kudamm-Raser-Fall
- BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17
Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei …
Auch nach dem Standpunkt des Bundesverfassungsgerichts verstößt die Versagung der Milderung trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 StGB selbst bei Anwendung der lebenslangen Freiheitsstrafe nicht gegen das Schuldprinzip, wenn die Strafe wegen beträchtlich schulderhöhender Umstände verhältnismäßig ist (BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1978 - 1 BvR 983/78, BVerfGE 50, 5). - BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95
Vermögensstrafe
Daraus folgt nicht nur, dass gesetzlicher Tatbestand und Strafrahmen, gemessen an der Gerechtigkeit, einander entsprechen müssen, sondern auch, dass die im Einzelfall verhängte Strafe in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters zu stehen hat (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 25, 269 ; 27, 18 ; 45, 187 ; 50, 5 ; 54, 100 ; stRspr). - BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04
Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern
Die Minderung der Tatschuld durch Einschränkung der Schuldfähigkeit kann nämlich durch schulderhöhende Umstände kompensiert werden (…st. Rspr., vgl. Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 21 Rdn. 20 ff. m.w.N.; BVerfGE 50, 5, 11 f.).Wenn allein die Wahl zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und einer zeitigen Freiheitsstrafe besteht, müssen deshalb besondere erschwerende Gründe vorliegen, um die mit den Voraussetzungen des § 21 StGB verbundene Schuldminderung so auszugleichen, daß die gesetzliche Höchststrafe verhängt werden darf (…st. Rspr., vgl. BGHR § 21 Strafrahmenverschiebung 7, 8, 12, 18, 25; vgl. auch BVerfGE 50, 5, 11).
- BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02
Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor …
- BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1603/06
Willkürverbot; gesetzlicher Richter (Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe als …
Sie muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 25, 269 ; 50, 5 ). - BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05
Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer …
- BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01
Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines …
- BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07
Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer …
- BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 29/03
Ausreichende Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im …
- BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 38/06
Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem; Deutschland - Schweiz; fahrlässige …
- BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung - …
- BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91
Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer
- BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens - …
- BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21
Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen; …
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarische Entfernung aus dem Dienst
- BGH, 22.05.2019 - 1 StR 651/18
Verminderte Schuldunfähigkeit (fakultative Strafmilderung: Ermessen des …
- BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85
Abgrenzung zwischen Diebstahl und Unterschlagung, wenn dasTatopfer verstorben ist …
- BGH, 11.02.1999 - 4 StR 647/98
Mord; Vergewaltigung mit Todesfolge; Lebenslange Freiheitsstrafe; …
- BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12
Schuldgrundsatz (Fortsetzung eines Unterlassens nach Verurteilung; …
- BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 213/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung des …
- BVerfG, 12.08.2015 - 2 BvR 2646/13
Die disziplinarische Entfernung aus dem Dienst erfordert vor dem Hintergrund des …
- BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 426/06
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen Strafurteile mangels hinreichender …
- BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
Recht auf ein fairen Verfahren (gerichtliche Beweiswürdigung); Untreue …
- BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 2226/06
Gebot der Schuldangemessenheit der Strafe (Jugendstrafe; gefährliche …
- BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01
Kein Verstoß gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens bzw das Willkürverbot …
- BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1305/07
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Geltendmachung rechtsstaatswidriger …
- BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 617/07
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde
- BGH, 06.05.1993 - 1 StR 136/93
Strafrahmenmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit infolge Alkohols
- BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85
Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit
- LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05
Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines …
- BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
wütender Hausierer - §§ 211, 21 StGB, Absehen von Strafmilderung wegen …
- BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86
Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit, …
- BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84
Berücksichtigung der Vorgeschichte
- LG Duisburg, 08.04.1982 - 9 Ks 48/78
Joachim Kroll, der Menschenfresser von Duisburg
- BGH, 26.02.1991 - 1 StR 604/90
Unterbinden der Wiederholung von auf die Sachkunde des Sachverständigen zielender …
- BGH, 14.05.1996 - 1 StR 710/95
Revisionsrechtliche Überprüfung einer versagten Strafrahmenverschiebung aufgrund …
- OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07
alkoholbedingt erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Versagung einer …
- BGH, 04.08.1982 - 3 StR 206/82
Auswirkungen abnormer Persönlichkeitstruktur auf Strafzumessung - Begehung eines …
- BGH, 16.12.1980 - 1 StR 680/80
Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe
- BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78
Ordnungsgemäße Besetzung einer Schwurgerichtskammer - Verletzung des …
- BVerwG, 07.11.1989 - 1 D 65.88
Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Untreue eines …
- OLG Köln, 23.10.1981 - 1 Ss 680/81
- OLG Köln, 19.08.1980 - 1 Ss 538/80
- BGH, 19.04.1984 - 1 StR 20/84
Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus Mordlust - Rüge der Ablehnung von …
- BGH, 16.12.1980 - 5 StR 670/80
Darlegung des Erfordernisses des Handelns aus niedrigen Beweggründen