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   BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74, 1 BvR 283/78   

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https://dejure.org/1979,45
BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74, 1 BvR 283/78 (https://dejure.org/1979,45)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.1979 - 1 BvR 111/74, 1 BvR 283/78 (https://dejure.org/1979,45)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 1979 - 1 BvR 111/74, 1 BvR 283/78 (https://dejure.org/1979,45)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Rentenversicherung im Ausland

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Rentenzahlungen ins Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Nichtauszahlung von Renten an im Ausland lebende Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 51, 1
  • NJW 1979, 2295
  • DVBl 1979, 582
  • DB 1979, 1611
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74
    Dabei verletzt der Gesetzgeber den allgemeinen Gleichheitssatz nur dann, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 1, 14 (52) und ständige Rechtsprechung).

    Zwar ist die gesetzgeberische Zielsetzung, durch den Abschluß von Sozialversicherungsabkommen für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland Rentenansprüche erworben haben, die Auszahlung ihrer Renten auch in die Bundesrepublik zu erreichen, sachlich einleuchtend im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 1, 14 [52] und ständige Rechtsprechung).

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74
    Nicht die subjektive Willkür des Gesetzgebers oder die Feststellung, daß Gründe, die im Verfassungsstreit zur Rechtfertigung einer Regelung vorgetragen werden, vom Bundesverfassungsgericht als nicht hinreichend angesehen werden, führt zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Norm, sondern nur die objektive, dh die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Norm im Verhältnis zur der tatsächlichen Situation, die sie regeln soll (vgl. BVerfGE 2, 266 [281]; 42, 64 [73] m.w.N.).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74
    Einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Beurteilung hält die Anordnung des Ruhens der Renten an Ausländer nur dann stand, wenn der Gesetzgeber durch eine besondere Regelung für einen gewissen Ausgleich der krassen Unterschiede dadurch sorgt, daß er den anspruchsberechtigten Ausländern im Ausland die Möglichkeit eröffnet, eine angemessene Erstattung ihrer Beiträge zu erlangen (vgl. BVerfGE 29, 221 [237]; 43, 108 [121 f.]).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74
    Da die Hinterbliebenenversorgung ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Sozialversicherung ist (vgl. BVerfGE 28, 324 [348]; 48, 346 [360]), kann sich auch die Beschwerdeführerin zu 1) hinsichtlich ihres Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung auf Art. 3 Abs. 1 GG berufen.
  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 104/70

    Verfassungsmäßigkeit der Aufwertungsausgleichsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74
    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit gebührt dem Gesetzgeber weitgehende Freiheit in der Abgrenzung des begünstigten Personenkreises; die Abgrenzung ist nicht zu beanstanden, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen und der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet (BVerfGE 29, 337 [339] m.w.N.).
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74
    Einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Beurteilung hält die Anordnung des Ruhens der Renten an Ausländer nur dann stand, wenn der Gesetzgeber durch eine besondere Regelung für einen gewissen Ausgleich der krassen Unterschiede dadurch sorgt, daß er den anspruchsberechtigten Ausländern im Ausland die Möglichkeit eröffnet, eine angemessene Erstattung ihrer Beiträge zu erlangen (vgl. BVerfGE 29, 221 [237]; 43, 108 [121 f.]).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74
    Nicht die subjektive Willkür des Gesetzgebers oder die Feststellung, daß Gründe, die im Verfassungsstreit zur Rechtfertigung einer Regelung vorgetragen werden, vom Bundesverfassungsgericht als nicht hinreichend angesehen werden, führt zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Norm, sondern nur die objektive, dh die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Norm im Verhältnis zur der tatsächlichen Situation, die sie regeln soll (vgl. BVerfGE 2, 266 [281]; 42, 64 [73] m.w.N.).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74
    Nach Art. 3 Abs. 1 GG ist der Gesetzgeber gehalten, wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 4, 144 [155] und ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74
    Nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen; die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung muß evident sein, wenn Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 18, 121 [124]) m.w.N.).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74
    Da die Hinterbliebenenversorgung ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Sozialversicherung ist (vgl. BVerfGE 28, 324 [348]; 48, 346 [360]), kann sich auch die Beschwerdeführerin zu 1) hinsichtlich ihres Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung auf Art. 3 Abs. 1 GG berufen.
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14

    Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug

    Eine (faktische) Differenzierung nach der Staatsangehörigkeit und damit eine Sonderbehandlung von Ausländern wird indes von keinem der speziellen Diskriminierungsverbote nach § 3 Abs. 3 Satz 1 GG erfasst, sondern (lediglich) vom allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 1979 - 1 BvR 111/74, u.a. -, BVerfGE 51, 1 [30] = juris, Rn. 95, vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 -, BVerfGE 90, 27 [37] = juris, Rn. 29 und vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240 [255] = juris, Rn. 46; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 13. Aufl. 2014, Art. 3 Rn. 126; Leibholz/Rinck/Hesselberger in: Leibholz/Rinck, Grundgesetz, Stand: 01/2016, Art. 3, Rn. 4011; Kischel, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Stand: 03/2016, Art. 3 Rn. 132).
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Denn grundsätzlich können auch im Gesetzgebungsverfahren nicht vorgetragene Umstände eine Ungleichbehandlung rechtfertigen, da nicht die subjektive Willkür des Gesetzgebers zur Feststellung eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz führt, sondern die objektive Unangemessenheit der Norm im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, die sie regeln soll (vgl. BVerfGE 51, 1 ; 80, 48 ; 86, 59 ; 93, 386 ; 124, 199 ; 130, 131 ; 132, 72 ; siehe auch BVerfGE 143, 246 ).
  • VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 N 20.767

    Hauptsacheentscheidung: Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig

    Dementsprechend kann nicht die subjektive Willkür des Gesetzgebers, sondern nur die objektive, d.h. die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Norm im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, die sie regeln soll, zur Feststellung der Rechtswidrigkeit führen (BVerfG, B.v. 20.3.1979 - 1 BvR 111/74 - BVerfGE 51, 1 ; BVerwG, U.v. 13.12.1984 - 7 C 3.83 - NVwZ 1985, 566).
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