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   BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvL 18/70   

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BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvL 18/70 (https://dejure.org/1979,311)
BVerfG, Entscheidung vom 25.04.1979 - 1 BvL 18/70 (https://dejure.org/1979,311)
BVerfG, Entscheidung vom 25. April 1979 - 1 BvL 18/70 (https://dejure.org/1979,311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintritt von Zweifeln an der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage während des Normenkontrollverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 51, 161
  • NJW 1979, 1649
  • DÖV 1979, 685
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.03.1976 - 1 BvL 7/74

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvL 18/70
    Die mit der Durchführung eines solchen Verfahrens verbundene Inanspruchnahme oberster Verfassungsorgane läßt sich nur rechtfertigen, wenn sie zur Entscheidung eines bestimmten Rechtsstreits "unerläßlich" ist (BVerfGE 11, 330 [335]; 42, 42 [50]).
  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvL 18/70
    Die mit der Durchführung eines solchen Verfahrens verbundene Inanspruchnahme oberster Verfassungsorgane läßt sich nur rechtfertigen, wenn sie zur Entscheidung eines bestimmten Rechtsstreits "unerläßlich" ist (BVerfGE 11, 330 [335]; 42, 42 [50]).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Das vorlegende Gericht hätte spätestens zu diesem Zeitpunkt die Unzulänglichkeit seiner Vorlagebegründung erkennen und diese beheben müssen (vgl. BVerfGE 51, 161 ; 85, 191 ).
  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvL 9/16

    Unzulässige Richtervorlage zu § 17a Abs. 3 Satz 1 LJG-NRW (a.F.) wegen fehlender

    Bei einer Normenkontrolle muss die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm nicht nur zur Zeit der Aussetzung des Verfahrens gegeben sein, sondern auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen (vgl. BVerfGE 51, 161 ; 85, 191 ; 108, 186 ).

    Unterlässt das vorlegende Gericht die durch die Umstände gebotene Überprüfung oder Ergänzung des Vorlagebeschlusses, so kann die Vorlage dadurch unzulässig werden (vgl. BVerfGE 51, 161 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. März 2018 - 1 BvL 1/16 -, Rn. 23).

    Namentlich wird eine Vorlage dann unzulässig, wenn die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage durch im Verlauf des Normenkontrollverfahrens eingetretene Umstände zweifelhaft geworden ist und das vorlegende Gericht diese Ungewissheit nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums beseitigt hat (vgl. BVerfGE 51, 161 ).

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    a) Im Verfahren 2 BvL 10/08 fehlt es bereits an Darlegungen zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage im Hinblick darauf, dass das Ausgangsverfahren nach dem Tod des dortigen Klägers nach § 202 SGG in Verbindung mit § 246 Abs. 1 ZPO ausgesetzt wurde (vgl. BVerfGE 51, 161 ).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Bei einer Normenkontrolle muss die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm zwar nicht nur zur Zeit der Aussetzung des Verfahrens gegeben sein, sondern auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen (BVerfGE 51, 161 ).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    Wird die Entscheidungserheblichkeit im Laufe des Normenkontrollverfahrens infolge nachträglich eingetretener Umstände zweifelhaft, so muss das vorlegende Gericht die entstandene Ungewissheit innerhalb angemessener Zeit beseitigen; geschieht dies nicht, wird die Vorlage unzulässig (vgl. BVerfGE 51, 161 ).

    Ob die Darlegungen des vorlegenden Gerichts zu diesem Punkt - auch unter Berücksichtigung der Obliegenheit zu Nachträgen bei sich ändernden Umständen (vgl. BVerfGE 51, 161 ) - nichtsdestoweniger ausreichend sind, wäre zu prüfen und eine etwaige Abkehr von den strengen Maßstäben der oben wiedergegebenen Rechtsprechung offen auszuweisen gewesen.

  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvL 12/20

    Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der

    Bei einer Normenkontrolle muss die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm nicht nur zur Zeit der Aussetzung des Verfahrens gegeben sein, sondern auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen (vgl. BVerfGE 51, 161 ; 85, 191 ; 108, 186 ).

    Offenbleiben kann, ob die Vorlage bereits deshalb unzulässig ist, weil das Amtsgericht es unterlassen hat, seinen Vorlagebeschluss wegen einer wesentlichen Änderung der Verfahrenslage ergänzend zu begründen (vgl. BVerfGE 51, 161 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. März 2018 - 1 BvL 1/16 -, Rn. 23; gegen eine generelle verfassungsprozessuale Verpflichtung eines Vorlagegerichts, den Vorlagebeschluss im Hinblick auf erhebliche tatsächliche oder rechtliche Entwicklungen, die sich erst nach der Vorlage ergeben, fortlaufend zu überwachen und gegebenenfalls zu aktualisieren BVerfGE 135, 1 ).

  • BVerfG, 06.03.2018 - 1 BvL 1/16

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1906 Abs. 3 BGB aF

    Hinzu kommt, dass bei Zweifeln über die Entscheidungserheblichkeit und bei wesentlicher Änderung der Verfahrenslage das Vorlagegericht seinen Vorlagebeschluss zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen hat (vgl. BVerfGE 51, 161 ).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvL 6/12

    Unzulässige Richtervorlage betreffend die Bewertung von Kindererziehungszeiten in

    Erledigt sich das Ausgangsverfahren, so fehlt es ab diesem Zeitpunkt regelmäßig an der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage (vgl. BVerfGE 14, 140 ; 29, 325 ; 51, 161 ; 108, 186 ; BVerfGK 18, 290 ; vgl. zu Ausnahmen von diesem Grundsatz BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 26. Juli 2016 - 1 BvL 8/15 -, juris, Rn. 63).
  • BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum

    Der Hessische Ministerpräsident hält die Vorlage gleichwohl für unzulässig, weil das vorlegende Gericht das Ausgangsverfahren nicht so weit gefördert habe, wie ihm das möglich sei (vgl. BVerfGE 47, 146 (154); 51, 161 (164)).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - LVerfG 2/15

    Nachträgliche Unzulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle (§§ 44 ff VerfG SH)

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 1979 - 1 BvL 18/70 -, BVerfGE 51, 161 ff., Juris Rn. 9; und hierzu Dederer in: Maunz/ Dürig, Grundgesetz - Kommentar - Band VI, Art. 100 Rn. 188 ).

    (i.d.S.: BVerfG, Beschlüsse vom 24. März 1976 - 1 BvL 7/74 -, BVerfGE 42, 42 ff., Juris Rn. 31 und vom 25. April 1979 - 1 BvL 18/70 -, BVerfGE 51, 161 ff., Juris Rn. 9 ).

  • BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11

    Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit;

  • StGH Hessen, 04.04.2006 - P.St. 2027

    Begründung; Begründungspflicht, Darlegung; Darlegungspflicht; konkrete

  • BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03

    Zur Besoldung der beisitzenden Richter im Bereich der Zivilkammer am Landgericht

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvL 7/10

    Nachträgliche Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur konkreten Normenkontrolle

  • BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98

    Unzulässige, dem Begründungserfordernis von BVerfGG § 80 Abs 2 S 1 nicht

  • BVerfG, 30.06.2021 - 2 BvL 20/20

    Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 20 PsychKHG BW wegen mangelnder

  • BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvL 32/94

    Unzulässig gewordene Richtervorlage von BKGG § 10 Abs 2 , § 10 Abs 3 mangels

  • BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvL 13/98

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage wegen Wegfalls der Entscheidungserheblichkeit

  • BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvL 2/98

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage wegen Wegfalls der Entscheidungserheblichkeit

  • BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91

    Entscheidungserheblichkeit der für verfassungswidrig erachteten Norm bei der

  • StGH Hessen, 04.04.2006 - P.St. 2025

    Antragsrücknahme; Begründung; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Vorlage;

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvL 7/77

    Anforderungen an einen Normenkontrollantrag nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • StGH Hessen, 04.04.2006 - P.St. 2026

    Antragsrücknahme; Begründung; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Vorlage;

  • BVerfG, 13.12.1993 - 1 BvL 12/92

    Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

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