Rechtsprechung
   BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,307
BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76 (https://dejure.org/1979,307)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.1979 - 1 BvL 27/76 (https://dejure.org/1979,307)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 1979 - 1 BvL 27/76 (https://dejure.org/1979,307)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der beitragspflichtigen Krankenversicherung der Landwirte vor der beitragsfreien Rentnerkrankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 51, 257
  • NJW 1980, 1154
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76
    Indessen liegen die hierfür in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Voraussetzungen nicht vor (vgl. BVerfGE 43, 242 [288] m.w.N.).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76
    Der Gesetzgeber verstößt jedoch nicht schon dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG , wenn er unter mehreren Lösungen nicht die "zweckmäßigste", "vernünftigste" oder "gerechteste" gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich sachgerechte Gründe für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden lassen (BVerfGE 4, 144 [155] und st. Rspr.).
  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76
    Auch die Einbeziehung des § 95 KVLG in diese Fragestellung ist zulässig, denn die Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Regelung ergibt sich nach der Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts erst aus der Wechselwirkung von Beitragspflicht und Beitragszuschuß (vgl. BVerfGE 48, 396 [401 f.]; Beschluß vom 20. März 1979 - 1 BvR 111/74 u. a. - S. 33).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 30/78

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76
    Auch die Einbeziehung des § 95 KVLG in diese Fragestellung ist zulässig, denn die Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Regelung ergibt sich nach der Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts erst aus der Wechselwirkung von Beitragspflicht und Beitragszuschuß (vgl. BVerfGE 48, 396 [401 f.]; Beschluß vom 20. März 1979 - 1 BvR 111/74 u. a. - S. 33).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76
    Bei den notwendigen Anpassungen müssen auch gewisse Unstimmigkeiten, die bei Dauerregelungen nicht hinnehmbar wären, in Kauf genommen werden (vgl. BVerfGE 49, 192 [210]).
  • BSG, 08.03.1977 - 11 RK 9/76
    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76
    Soweit die Vorlage zulässig sei, habe der Senat - wie auch schon im Urteil vom 8. März 1977 - 11 Rk 9/76 - (USK 7721) im Blick auf Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 GG dargelegt - keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76
    Wenn der Gesetzgeber, an diesen Unterschied anknüpfend, der einen Gruppe einen Ersatz für ihre schon gefestigte Rechtsposition gibt, der anderen aber einen Ersatz für ihre Erwartungen versagt, so steht das nicht im Widerspruch zu einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise (vgl. BVerfGE 9, 201 [206] und st. Rspr.).
  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76
    Der Gesetzgeber habe zulässigerweise die Interessen einzelner Landwirte daran, über das Ob und Wie einer Krankenversicherung frei zu bestimmen, für die Zukunft zurückgestellt (vgl. BVerfGE 44, 70 [89 f.]).
  • BVerfG, 30.10.1963 - 2 BvL 7/61

    Verfassungskonforme Auslegung des § 129 StGB - Politische Parteien

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76
    Eine Einschränkung der Vorlagefrage dahin, ob es der Verfassung entspricht, daß die Krankenversicherung der Rentner zweieinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten der §§ 2, 3 KVLG hinter die Krankenversicherung der Landwirte zurücktritt, ist nicht möglich; die zur Prüfung gestellten Vorschriften sind nach Wortlaut und Sinngehalt unter diesem Gesichtspunkt nicht teilbar (vgl. BVerfGE 17, 155 [163]).
  • BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73

    Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76
    Es besteht kein Anlaß, die in BVerfGE 40, 65 [82 ff.] aufgeworfene Frage zu entscheiden, ob und inwieweit sozialversicherungsrechtliche Positionen den Schutz des Art. 14 GG genießen und in welchen Grenzen der Gesetzgeber insoweit gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zu Inhalts- und Schrankenbestimmungen befugt ist; jedenfalls hatte der Gesetzgeber mit der zur Prüfung gestellten Regelung im Rahmen seiner Befugnis gehandelt, Inhalt und Schranken des Eigentums auszugestalten.
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Nach diesem Zeitpunkt zu differenzieren, ist zulässig (vgl. BVerfGE 51, 257 ).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Zusammensetzung des Kreises der gegenwärtig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung verfassungsrechtlich nicht beanstandet; es hat die an den Prinzipien der Schutzbedürftigkeit des Einzelnen und der Leistungsfähigkeit der Solidargemeinschaft orientierten Entscheidungen des Gesetzgebers, neue Personengruppen einzubeziehen, jeweils im Wesentlichen als verfassungskonform gebilligt und lediglich spezielle Diskriminierungen bei der Ausgestaltung von Zugangs- und Befreiungsmöglichkeiten im Einzelfall beanstandet (vgl. BVerfGE 44, 70 [89 ff.]; - 51, 257 [265]; - 75, 108 [146 ff.]; - 102, 68 [89 ff.]; BVerfGK 2, 283 [287 f.]).
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

    Derart komplexe Sachverhalte lassen sich nur unter gewissen Brüchen in der Systematik und unter Hinnahme vorübergehender Unstimmigkeiten regeln (vgl. BVerfG 13. Juni 1979 - 1 BvL 27/76 - zu C II 1 der Gründe, BVerfGE 51, 257) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht