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   BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 5/77   

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BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 5/77 (https://dejure.org/1979,545)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.1979 - 1 BvL 5/77 (https://dejure.org/1979,545)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1979 - 1 BvL 5/77 (https://dejure.org/1979,545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der gesetzlichen Regelung der Handwerkerversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 52, 264
  • NJW 1980, 338
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 5/77
    Gesetzliche Differenzierungen sind jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn sie in tatsächlichen Verschiedenheiten der Lebensverhältnisse ihren Grund haben, deren Berücksichtigung für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise notwendig oder doch gerechtfertigt erscheint (BVerfGE 4, 219 [243 f.] und st. Rspr.).

    Der Personenkreis Selbständiger im Sinne der genannten Vorschrift hat mit selbständigen Handwerkern keine so große Ähnlichkeit, als daß eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise gleiche Regelungen verlangte (vgl. BVerfGE 4, 219 [243] und st. Rspr.).

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 5/77
    Dem vorlegenden Gericht kann auch darin gefolgt werden, daß Versicherte, die auf Grund aktueller Einkünfte Beiträge zur Rentenversicherung entrichten können, grundsätzlich gegenüber den Versicherten einen Vorteil haben, deren Beiträge nach zurückliegenden Bemessungszeiträumen berechnet werden (vgl. BVerfGE 49, 192 [204]).

    Denn niemand kann allein daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden werden, für sich ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten, genau dieselben Vorteile in Anspruch nehmen zu dürfen (BVerfGE 49, 192 [208]; 50, 177 [191]).

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 5/77
    Im Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Freiheit des Einzelnen und den Anforderungen einer sozialstaatlichen Ordnung hat der Gesetzgeber eine weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 10, 354 [370 f.]; 29, 221 [235]; 44, 70 [89]).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvR 288/70

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenversicherung der Handwerker

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 5/77
    Während das Gesetz bei der Einführung der Pflichtversicherung für abhängig Beschäftigte davon ausgeht, daß die gesetzliche Rentenversicherung dem Versicherten die Vorsorge gegenüber bestimmten Risiken des Lebens, insbesondere die Vorsorge für sein Alter, abnimmt, soweit er versichert war, soll dem selbständigen Handwerker nur eine gesetzliche Grundsicherung garantiert sein (vgl. BVerfGE 34, 62 [66]).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 5/77
    Selbständige Handwerker, die nach § 1 Abs. 1 HwVG der Pflichtversicherung der Handwerker unterworfen sind, gehören einer Personengruppe an, die vor allem durch die strukturellen Besonderheiten des Handwerks (dazu BVerfGE 13, 97 [123]) geprägt ist.
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 5/77
    Denn niemand kann allein daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden werden, für sich ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten, genau dieselben Vorteile in Anspruch nehmen zu dürfen (BVerfGE 49, 192 [208]; 50, 177 [191]).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 5/77
    Im Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Freiheit des Einzelnen und den Anforderungen einer sozialstaatlichen Ordnung hat der Gesetzgeber eine weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 10, 354 [370 f.]; 29, 221 [235]; 44, 70 [89]).
  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 5/77
    Im Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Freiheit des Einzelnen und den Anforderungen einer sozialstaatlichen Ordnung hat der Gesetzgeber eine weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 10, 354 [370 f.]; 29, 221 [235]; 44, 70 [89]).
  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Das bedeutet, daß bei der Auswahl der Tatbestände, für die eine gesetzliche Regelung getroffen wird, sachgemäß, d.h. nach Gesichtspunkten, die sich aus der Eigenart des zu regelnden Sachverhalts ergeben, in diesem Sinne also nicht "willkürlich", zu verfahren ist (vgl. BVerfGE 52, 264 (273); 75, 108 (157)).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

    Soweit der durch die Pflegebedürftigkeit hervorgerufene Hilfsbedarf finanzielle Aufwendungen notwendig macht, ist es ein legitimes Konzept des zur sozialpolitischen Gestaltung berufenen Gesetzgebers, die dafür notwendigen Mittel auf der Grundlage einer Pflichtversicherung sicherzustellen (vgl. BVerfGE 44, 70 ; 48, 227 ; 52, 264 ), die im Grundsatz alle Bürger als Volksversicherung erfasst.
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Die gesetzliche Regelung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, denn dem Gesetzgeber steht bei einer Entscheidung zwischen den Geboten, die zum einen den Schutz der Freiheit des Einzelnen (Art. 2 Abs. 1 GG ) und zum anderen die Anforderungen der sozialstaatlichen Ordnung (Art. 20 Abs. 1 GG ) sichern, ein gewisser Spielraum zu (vgl. BVerfGE 18, 257 (267, 273); 52, 264 (274) m. w. N.).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 266/08

    Vereinbarkeit der Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters mit Art. 3 Abs. 1

    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 22, 387, 415; 52, 264, 280= NJW 1980, 338).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

    Indessen kann niemand allein daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden werden, für sich ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten, genau dieselben Vorteile in Anspruch nehmen zu dürfen (vgl. BVerfGE 49, 192 (208); 50, 177 (191); 52, 264 (277); 60, 68 (79)).
  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Wenn sie mit der zur Prüfung gestellten Regelung verglichen wird, ist ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nicht erkennbar, weil niemand allein daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden worden sind, für sich ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten kann, genau dieselben Vorteile in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfGE 49, 192 [208]; 50, 177 [191]; 52, 264 [273]).
  • VerfGH Bayern, 08.11.2002 - 3-V-00

    Rundfunkgebührenpflicht für private Behinderteneinrichtungen verfassungsgemäß

    Für die Erstreckung von Ausnahmeregelungen auf weitere denkbare Fälle gilt zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass niemand daraus, dass einer Gruppe aus besonderem Anlass besondere Vergünstigungen zugestanden werden, ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten kann, dieselben Vorteile für sich in Anspruch nehmen zu dürfen (vgl. BVerfGE 49, 192/208; 50, 177/191; 52, 264/277; 60, 68/79; 63, 255/265 f.; 67, 231/238).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 32a Satz 1 Nr. 1 AVG bzw. des § 1255a Satz 1 Nr. 1 RVO

    Niemand kann allein daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden sind, für sich ein verfassungsrechtliches Recht auf dieselben Vorteile herleiten (vgl. BVerfGE 49, 192 (208); 50, 177 (191); 52, 264 (277)).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 4 M 154/20

    Erkennbarkeit der den Verwaltungsakt erlassenen Behörde

    Hieraus können die Antragsteller jedoch nichts für sich ableiten, da es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1997 - 1 BvL 5/77 -, BVerfGE 51, 142 ).
  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 49/83

    Berufsständisches Versorgungswerk - Einbeziehung in die Beitragspflicht - Verstoß

    Dabei darf er auch pauschale Regelungen treffen und Randbereiche außer acht lassen, wenn dies aus Praktikabilitätserwägungen angezeigt erscheint (BVerfGE 34, 62, 66 ff; 52, 264, 274 f; SozR 5800 § 4 Nr. 2).
  • BVerwG, 19.04.1990 - 6 B 40.89

    Verfassungsmäßigkeit der Versorgung von in den Ruhestand versetzten ehemaligen

  • BSG, 10.08.1989 - 4 RLw 1/88

    § 4 Abs. 1 S. 4 GAL nicht verfassungswidrig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1988 - 6 A 96/87

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BSG, 12.02.1981 - 4 RJ 137/79

    Selbständige Erwerbstätigkeit - Unbedeutende Einkünfte - Erwerbsunfähigkeit

  • VG Gera, 17.07.2006 - 1 K 928/05

    Grundlage eines Rechtsanspruchs auf eine Subvention; Einstufung eines

  • VG Gera, 17.07.2006 - 1 K 146/06

    Höhe der einer der Linkspartei PDS nahe stehenden politischen Stiftung gewährten

  • BSG, 29.06.2009 - B 12 R 20/08 B
  • VG Karlsruhe, 19.09.1996 - 3 K 2518/96

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Wiedereinräumung der

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