Rechtsprechung
   BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Jugendschutzrecht

Kurzfassungen/Presse (2)

  • eventlaw.de (Leitsatz)

    Besuch von Tanzveranstaltungen durch Jugendliche ab 16 Jahren

  • Jurion (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Merzig, 09.04.1979 - 5 OWi 111/79
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 52, 277
  • NJW 1980, 879



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Wird zitiert von ... (53)  

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02  

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Bei der Überprüfung, ob eine Regelung, die allein eine Begünstigung gewährt, den begünstigten vom nicht begünstigten Personenkreis im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz abgrenzt, ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner hierbei grundsätzlich weiten Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (vgl. BVerfGE 23, 258 m.w.N.; 52, 277 ; 84, 348 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93  

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden, ob der Gesetzgeber die gerechteste oder zweckmäßigste Regelung getroffen, sondern ob er die Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit gewahrt hat (vgl. BVerfGE 52, 277 ), die auch mit dem Grundsatz der Gleichwertigkeit der Ehen durch Art. 6 Abs. 1 GG gesetzt sind.
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93  

    Sozialpfandbriefe

    Darüber hinaus ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob der Steuergesetzgeber die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 52, 277 ; 68, 287 ; 81, 108 ).
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