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   BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76   

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BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76 (https://dejure.org/1979,133)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.1979 - 1 BvR 81/76 (https://dejure.org/1979,133)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 1979 - 1 BvR 81/76 (https://dejure.org/1979,133)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Tendenzbetrieb

  • openjur.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Tendenzschutz und vorherige Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen für die Regelung des Verhältnisses zwischen dem Verleger und dem Betriebsrat eines Tendenzbetriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 52, 283
  • NJW 1980, 1084
  • NJW 1980, 1093
  • DVBl 1980, 546
  • BB 1980, 886
  • DB 1980, 259
  • afp 1980, 33
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76
    Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist Wesenselement des freiheitlichen Staates und für die moderne Demokratie unentbehrlich (BVerfGE 20, 162 (174 f.) - Spiegel).

    Das setzt die Existenz einer relativ großen Zahl selbständiger, vom Staat unabhängiger und nach ihrer Tendenz, politischen Färbung oder weltanschaulichen Grundhaltung miteinander konkurrierender Presseerzeugnisse voraus (BVerfGE 12, 205 (206) - Fernsehurteil; vgl. auch BVerfGE 20, 162 [175]), die ihrerseits davon abhängt, daß die Grundrichtung einer Zeitung unbeeinflußt bestimmt und verwirklicht werden kann.

    Dem Staat sind insoweit nicht nur unmittelbare Eingriffe, vor allem in Gestalt eigener Einflußnahme auf die Tendenz von Zeitungen verwehrt; er darf auch nicht durch rechtliche Regelungen die Presse fremden - nichtstaatlichen - Einflüssen unterwerfen oder öffnen, die mit dem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG begründeten Postulat unvereinbar wären, der Freiheit der Presse Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 20, 162 [175]).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76
    Ebensowenig vermögen Grundrechte der Arbeitnehmer unmittelbar kraft Verfassungsrechts das Grundrecht der Verleger aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu begrenzen; auch sie umfassen keinen verbindlichen Verfassungsauftrag zur Einführung einer Mitbestimmung des Betriebsrats in Presseunternehmen (vgl. BVerfGE 50, 290 [349] - Mitbestimmungsgesetz).

    Sind hiernach Normen, welche die Pressefreiheit der Verleger beschränken, nicht aufzuweisen, so können insoweit das Sozialstaatsprinzip und Grundrechte der Arbeitnehmer in ihrer Bedeutung für die Auslegung grundrechtsbegrenzender Regelungen (vgl. BVerfGE 50, 290 [349]) keine Rolle spielen.

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76
    Das setzt die Existenz einer relativ großen Zahl selbständiger, vom Staat unabhängiger und nach ihrer Tendenz, politischen Färbung oder weltanschaulichen Grundhaltung miteinander konkurrierender Presseerzeugnisse voraus (BVerfGE 12, 205 (206) - Fernsehurteil; vgl. auch BVerfGE 20, 162 [175]), die ihrerseits davon abhängt, daß die Grundrichtung einer Zeitung unbeeinflußt bestimmt und verwirklicht werden kann.
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76
    § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG beschränkt die Pressefreiheit nicht, er schirmt sie gerade - im Rahmen der Reichweite der Norm - vor einer Beeinträchtigung durch betriebliche Mitbestimmungsrechte ab (vgl. BVerfGE 46, 73 [95]).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76
    Die Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften hat das Bundesverfassungsgericht nicht in vollem Umfang nachzuprüfen; ihm obliegt es lediglich sicherzustellen, daß bei der Auslegung die grundrechtlichen Normen und Maßstäbe beachtet werden (BVerfGE 42, 143 [148] - DGB - m.w.N.).
  • BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 20/54

    Betriebsverfassungsrecht: Druckerei/Verlag als Tendenzbetrieb

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76
    Auch die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AP Nr. 1 zu § 81 BetrVG 1952) habe anerkannt, daß schon die bloße Notwendigkeit, die ideellen Bestrebungen vor dem Wirtschaftsausschuß darlegen zu müssen, den Unternehmer in seiner Freiheit beeinträchtigen könne.
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76
    So habe der Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung (zu BTDrucks VI/2729, S. 17) ausgeführt, hinsichtlich der Einschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Tendenzunternehmen sei es sachgerecht, daß bei tendenzbezogenen Maßnahmen des Arbeitgebers der Tendenzschutz den Vorrang genieße.
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76
    Ein Verhalten der Gesetzesadressaten, das über den Regelungsinhalt einer Norm hinausgeht, kann dem Gesetz nicht zugerechnet werden, es sei denn, ein Tatbestand ist nicht so klar und unmißverständlich umschrieben, daß die davon Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach bestimmen können (vgl. BVerfGE 38, 61 [82]).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Im Zentrum der grundrechtlichen Gewährleistung der Pressefreiheit steht das Recht, Art und Ausrichtung, Inhalt und Form eines Publikationsorgans frei zu bestimmen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 52, 283 ; 66, 116 ; 80, 124 ; 95, 28 ).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    So hat das Gericht mehrfach die Bedeutung einer freien Presse für den freiheitlichen Staat hervorgehoben (besonders eingehend BVerfGE 20, 162 [174 f.] - Spiegel - ferner etwa BVerfGE 52, 283 [296] - Tendenzschutz -), zugleich indessen darauf hingewiesen, daß die der Presse zufallende "öffentliche Aufgabe" nicht von der staatlichen Gewalt erfüllt werden kann.
  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Aufgabe der Presse ist es dementsprechend, umfassende Information zu ermöglichen, die Vielfalt der bestehenden Meinungen wiederzugeben und selbst Meinungen zu bilden und zu vertreten (vgl. BVerfGE 52, 283 [296]).

    Der Schutz vor inhaltsbezogenen Einwirkungen betrifft nicht allein Eingriffe im traditionellen Sinne (zum herkömmlichen Eingriffsbegriff siehe BVerfGE 105, 279 [300]), sondern kann auch bei mittelbaren Einwirkungen auf die Presse (vgl. BVerfGE 52, 283 [296]) ausgelöst werden, wenn sie in der Zielsetzung und ihren Wirkungen Eingriffen gleich kommen (vgl. BVerfGE 105, 252 [273]).

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Insoweit unterscheiden sich die Gebote der Rundfunkfreiheit von denen der Pressefreiheit, welche die Freiheit umfaßt, die Grundrichtung einer Zeitung unbeeinflußt zu bestimmen und zu verwirklichen (BVerfGE 52, 283 [296] - Tendenzschutz): Die Rundfunkanstalten dürfen in ihrem Gesamtprogramm nicht eine Tendenz verfolgen, sondern sie müssen im Prinzip allen Tendenzen Raum geben.

    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht zur Frage einer Einschränkung der Pressefreiheit durch Mitbestimmung des Betriebsrats in Presseunternehmen entschieden, daß eine Begrenzung der Pressefreiheit durch die Verfassung selbst einen insoweit im Sozialstaatsprinzip enthaltenen verbindlichen Auftrag voraussetze, der sich dem Prinzip nicht entnehmen lasse (BVerfGE 52, 283 [298]).

    Hieraus die Konsequenz zu ziehen, daß das Recht der Rundfunkanstalten auf freie Bestimmung über Auswahl, Einstellung und Beschäftigung der Mitarbeiter so lange keiner Beschränkung gemäß Art. 5 Abs. 2 GG unterliege, als der Begriff des Arbeitnehmers nicht gesetzlich definiert sei (vgl. BVerfGE 52, 283 [298]), wäre indessen zu eng.

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    a) Aus dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Normenklarheit folgen nach bisheriger Rechtsprechung Anforderungen an den Inhalt einer Norm, der hinreichend bestimmt und widerspruchsfrei sein muss (vgl. etwa BVerfGE 14, 13 ; 17, 306 ; 21, 73 ; 38, 61 ; 52, 1 ; 52, 283 ; 59, 104 ; 62, 169 ; 108, 52 ; 108, 169 ).
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13

    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren;

    Die Pressefreiheit ist grundrechtlich im Hinblick darauf besonders geschützt, dass eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte Presse ein Wesenselement des freiheitlichen Staates und für eine Demokratie unentbehrlich ist (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvR 586/62 u.a. - BVerfGE 20, 162 ; Beschluss vom 6. November 1979 - 1 BvR 81/76 - BVerfGE 52, 283 ).
  • BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei

    Zudem betrifft der Schutz vor inhaltsbezogenen Einwirkungen nicht allein Eingriffe im traditionellen Sinne (zum herkömmlichen Eingriffsbegriff siehe BVerfGE 105, 279 ), sondern kann auch bei mittelbaren Einwirkungen auf die Presse (vgl. BVerfGE 52, 283 ) ausgelöst werden, wenn sie in der Zielsetzung und ihren Wirkungen Eingriffen gleichkommen (vgl. BVerfGE 105, 252 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 694/90

    Keine Verletzung der Pressefreiheit durch Mitbestimmung des Betriebsrats bei

    Vielmehr sei nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1979 (BVerfGE 52, 283) allein entscheidend, ob die Auslegung des § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu einer Beschränkung der Pressefreiheit führe.

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. insbesondere BVerfGE 52, 283).

    Der verfassungsrechtlichen Überprüfung unterliegt daher nur die Frage, ob die vom Bundesarbeitsgericht gefundene Auslegung mit den verfassungsrechtlichen Geboten der insoweit als Prüfungsmaßstab allein in Betracht kommenden Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) im Einklang steht, auf die die Beschwerdeführerin sich als Verlegerin berufen kann (vgl. BVerfGE 52, 283 [295]).

    Dem Staat sind deshalb nicht nur unmittelbare Eingriffe, vor allem in Gestalt eigener Einflußnahme auf die Tendenz von Zeitungen, verwehrt; er darf auch nicht durch rechtliche Regelungen die Presse fremden - nicht-staatlichen - Einflüssen unterwerfen oder öffnen, die mit dem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG begründeten Postulat unvereinbar wären, der Freiheit der Presse Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 52, 283 [296]).

    Soweit für die Auslegung grundrechtsgestaltender Regelungen auch das Sozialstaatsprinzip heranzuziehen ist, darf dies nicht in eine Beschränkung des Grundrechts auf Pressefreiheit umschlagen (vgl. BVerfGE 52, 283 [296 ff.]).

    Mitbestimmungsrechte sind von Verfassungs wegen ausgeschlossen, soweit durch sie die von der Pressefreiheit geschützte Tendenzentscheidung eingeschränkt würde (vgl. BVerfGE 52, 283 [299]).

    An der Durchführung dieser verlegerischen Entscheidung darf der Arbeitgeber nicht durch die Ausübung eines betrieblichen Beteiligungsrechts gehindert werden (vgl. BVerfGE 52, 283 [300]).

    Sie schaffe die Gefahr einer "tendenzbezogenen Auseinandersetzung" zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und in ihrer Folge einen Verlust oder eine Beschränkung der Entscheidungsfreiheit über die Tendenz einer Zeitung (vgl. BVerfGE 52, 283 [301 f.]).

  • BVerfG, 30.04.2015 - 1 BvR 2274/12

    Blutspendedienst unterliegt betrieblicher Mitbestimmung

    aa) Zwar ergibt sich aus dem Grundgesetz kein zwingendes Gebot betrieblicher Mitbestimmung (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 52, 283 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 729/92 -, juris, Rn. 18).

    Zudem soll die Einschränkung der betrieblichen Mitbestimmung nach § 118 Abs. 1 BetrVG die Grundrechtsentfaltung von Tendenzbetrieben zugunsten unternehmerischer Interessen mit spezifisch grundrechtsgeschützter, geistig-ideeller oder politischer Zielsetzung gewährleisten (Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BTDrucks VI/2729, S. 17; vgl. auch BVerfGE 52, 283 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 505/95 -, Rn. 26; stRspr BAG seit BAG, Beschluss vom 22. April 1975 - 1 ABR 604/73 -, juris, Rn. 13; Beschluss vom 14. September 2010 - 1 ABR 29/09 -, juris, Rn. 24).

    Hinter solchen bereichsspezifischen Grundrechten muss das Sozialstaatsprinzip zurücktreten; der Tendenzschutz ist insoweit eine grundrechtsausgestaltende Regelung (vgl. BVerfGE 52, 283 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 505/95 -, Rn. 26).

  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 62/99

    Keine Erstreckung des Tendenzschutzes von Tendenzunternehmen auf

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 52, 283; 77, 346).

    Umfasst ist das Recht, die inhaltliche Tendenz einer Zeitung festzulegen, beizubehalten, zu ändern und diese Tendenz zu verwirklichen (vgl. BVerfGE 52, 283 ).

    Der Staat darf die Presse allerdings nicht durch die allgemeinen Gesetze fremden - nicht-staatlichen - Einflüssen unterwerfen oder öffnen, die mit dem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG begründeten Schutz der Freiheit der Presse unvereinbar wären (vgl. BVerfGE 52, 283 ).

    Diese Norm beschränkt die Pressefreiheit nicht, sie schirmt sie gerade - im Rahmen der Reichweite der Norm - vor einer Beeinträchtigung durch die im allgemeinen Gesetz vorgesehenen betrieblichen Mitbestimmungsrechte ab (vgl. BVerfGE 46, 73 ; 52, 283 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 1711 ).

    Die Auslegung dieser grundrechtsausgestaltenden Regelung darf aber nicht in eine Beschränkung des Grundrechts auf Pressefreiheit umschlagen (vgl. BVerfGE 52, 283 ).

    So hat das Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme des Betriebsrats zu tendenzbezogenen Kündigungsgründen als mit § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG unvereinbar angesehen, da dies die Gefahr einer tendenzbezogenen Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und in der Folge eine mögliche Beschränkung der Entscheidungsfreiheit über die Tendenz schaffe (vgl. BVerfGE 52, 283 ).

  • BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11

    Zum Verhältnis zwischen der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) und dem

  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 729/92

    Keine Verletzung der Rundfunkfreiheit durch Mitbestimmung des Betriebsrats bei

  • LG Köln, 02.10.2014 - 14 O 333/13

    Urheberrechtsschutz an militärischen Lageberichten

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 505/95

    Zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Festlegung der Arbeitszeit von

  • BFH, 12.05.2016 - II R 17/14

    Sammelauskunftsersuchen an ein Presseunternehmen - Grundrechtsschutz nach Art. 5

  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89

    Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung

  • LG München I, 16.06.2017 - 6 Qs 5/17

    Veröffentlichung von Entscheidungen in strafrechtlichen Angelegenheiten -

  • BAG, 28.08.2003 - 2 ABR 48/02

    Tendenzbetrieb - Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG

  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 1105/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

  • BAG, 12.03.1985 - 1 AZR 636/82

    Aussperrung in der Druckindustrie 1978

  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 485/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78

    Auskunftspflicht

  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

  • BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 5/81

    Kündigung - Tendenzunternehmen

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 1198/03

    Verlängerung einer einstweiligen Anordnung

  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 49/91

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit von Redakteuren

  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 755/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 1062/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

  • BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 273/03

    Abwägung zwischen Pressefreiheit und Kündigungsschutz - Außerordentliche

  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 33/89

    Versetzung von Redakteuren innerhalb der Wochenfrist

  • VGH Hessen, 21.09.2016 - 1 A 2101/14

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 84.81

    Beamtenrecht - Gehorsamspflicht - Busfahrer - Beamte - Deutsche Bundesbahn

  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 486/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

  • LAG Hamm, 01.10.2020 - 18 Sa 1486/19

    Nachtzuschlag für Zeitungszusteller

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 101/88

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit von Redakteuren

  • OLG Hamburg, 31.03.1980 - 2 W 18/78

    Verpflichtung zur Vorlegung von festgestellten Jahresabschlüssen eines

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2022 - VfGBbg 94/20

    Verdachtsberichterstattung grundsätzlich zulässig

  • LG Frankfurt/Oder, 25.06.2013 - 16 S 251/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Fotografieren von Teilnehmern einer

  • BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86

    Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Versetzung eines Redakteurs in die

  • BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79

    Einblicksrecht - Vergütungsbestandteil - AUßertarifliche Vergütung -

  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 766/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 595/80

    Anwendung von Vorschriften

  • VG Osnabrück, 17.12.2021 - 1 B 72/21

    Anzeige Versammlung; Demonstration gegen Corona-Maßnahmen; Grundrecht auf

  • BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91

    Einigungsstellenspruch über Arbeitszeit von Redakteuren

  • OVG Sachsen, 28.03.2019 - 3 B 43/19

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Auskunftsverweigerungsrecht; Auskunft aus

  • LAG Hamm, 01.10.2020 - 18 Sa 1862/19

    Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlags für Arbeitnehmer in Presseunternehmen

  • LAG München, 02.09.2008 - 6 Sa 1153/07

    Kündigung - Tendenzschutz

  • BVerfG, 16.03.1983 - 1 BvR 1077/80

    Verfassungsmäßigkeit des außer Kraft getretenen Grunderwerbsteuerrechts in

  • BAG, 08.11.1988 - 1 ABR 17/87

    Zustimmung des Betriebsrats für die Einstellung eines Psychologen - Definition

  • LG München I, 19.01.2016 - 6 AR 5/15

    Presse, Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, Datenbank, Presse

  • LAG Nürnberg, 22.12.2004 - 8 TaBV 14/04

    Tendenzbetrieb - Bildungsmaßnahme - Tendenzträger - Mitbestimmungsrecht

  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 39/79

    Redaktionsvolontär - Tageszeitung - Redakteur - Tendenzträger -

  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 4.96

    Beamtenrecht: Geltendmachung einer angemessenen Beamtenbesoldung

  • StGH Hessen, 05.05.2021 - P.St. 2729
  • VG Würzburg, 13.02.2015 - W 7 E 15.81

    "Pegida"- bzw. "Wügida"-Demonstrationen

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 2.89

    Besoldungsrecht - Krankenhausarzt - Nebentätigkeit - Privatliquidation

  • BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86

    Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung von Redakteuren -

  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 56/83

    Berechtigung der Personalvertretung des fliegenden Personals einer

  • LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2246/95

    Personalrat: Anhörung bei Aufhebungs- und Beendigungsverträgen

  • LAG Niedersachsen, 29.04.1991 - 5 TaBV 73/90

    Streitigkeit über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates eines regionalen

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 85.81

    Reichweite der Weisung im Beamtenverhältnis (Überlassung von Dienstleistungen an

  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87

    Unterrichtung des Betriebsrats bei Tendenzträgern

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 28.80

    Überlassung von Dienstleistungen beamteter Busfahrer der Deutschen Bundesbahn an

  • VG Würzburg, 09.03.2015 - W 7 K 14.640

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch

  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 43/87

    Ausschreibung der Arbeitsplätze von Tendenzträgern durch den Arbeitgeber -

  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 5.96

    Beamtenrecht: Geltendmachung einer angemessenen Beamtenbesoldung

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 30.80

    Überlassung von Dienstleistungen beamteter Busfahrer der Deutschen Bundesbahn an

  • LG Köln, 02.11.2006 - 28 O 421/06

    Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung; Vorliegen einer Meinungsäußerung in

  • LAG Berlin, 20.07.1998 - 18 Sa 28/98
  • BVerfG, 31.07.1989 - 1 BvR 53/87

    Pressefreiheit und wettbewerbswidrige Berichterstattung

  • BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 248/89

    Pressefreiheit und Berichterstattung über Anzeigenkunden

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1992 - 3 L 213/91
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2000 - A 5 S 13/99

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Einstellung einer Regieassistentin;

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