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   BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79   

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https://dejure.org/1980,121
BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79 (https://dejure.org/1980,121)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1980 - 2 BvR 920/79 (https://dejure.org/1980,121)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1980 - 2 BvR 920/79 (https://dejure.org/1980,121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 233 § 283 Abs. 3
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Ausgestaltung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 53, 109
  • NJW 1980, 1095
  • MDR 1980, 374
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsbeschwerde gegen solche Entscheidungen in selbständigen Zwischenverfahren zugelassen, die über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 322 [324 f.]; 8, 253 [254 f.]; 12, 113 [124]; 16, 283 [285]; 20, 336 [342]; 24, 56 [60 f.]).

    Die Wiedereinsetzungsentscheidung beraubt die Beschwerdeführerin der Rechtskraft ihres Titels und greift damit - vor allem auch im Hinblick auf die Vollstreckung - in irreparabler Weise in ihre Rechtsstellung ein (vgl. BVerfGE 8, 253 [255 f.]).

    Zwar schreibt die Zivilprozeßordnung die Anhörung der Gegenpartei nicht ausdrücklich vor; die Pflicht zur Anhörung folgt jedoch unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 8, 253 [255] ; vgl. auch Thomas-Putzo a.a.O., § 238 Anm. 1 e; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, Zivilprozeßordnung, 37. Aufl., § 238 Anm. 1 A).

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsbeschwerde gegen solche Entscheidungen in selbständigen Zwischenverfahren zugelassen, die über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 322 [324 f.]; 8, 253 [254 f.]; 12, 113 [124]; 16, 283 [285]; 20, 336 [342]; 24, 56 [60 f.]).

    Die Möglichkeit, daß die Beschwerdeführerin im Endergebnis in der Sache (erneut) obsiegt, rechtfertigt es nicht, die Beschwerdeführerin zunächst auf die Fortführung des Zivilverfahrens zu verweisen (vgl. ähnlich BVerfGE 24, 56 [61]).

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsbeschwerde gegen solche Entscheidungen in selbständigen Zwischenverfahren zugelassen, die über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 322 [324 f.]; 8, 253 [254 f.]; 12, 113 [124]; 16, 283 [285]; 20, 336 [342]; 24, 56 [60 f.]).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsbeschwerde gegen solche Entscheidungen in selbständigen Zwischenverfahren zugelassen, die über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 322 [324 f.]; 8, 253 [254 f.]; 12, 113 [124]; 16, 283 [285]; 20, 336 [342]; 24, 56 [60 f.]).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfGE 1, 418 [429]; 25, 137 [140]; 36, 85 [87]; 50, 280 [284]).
  • BVerfG, 15.07.1963 - 2 BvR 6/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsbeschwerde gegen solche Entscheidungen in selbständigen Zwischenverfahren zugelassen, die über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 322 [324 f.]; 8, 253 [254 f.]; 12, 113 [124]; 16, 283 [285]; 20, 336 [342]; 24, 56 [60 f.]).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsbeschwerde gegen solche Entscheidungen in selbständigen Zwischenverfahren zugelassen, die über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 322 [324 f.]; 8, 253 [254 f.]; 12, 113 [124]; 16, 283 [285]; 20, 336 [342]; 24, 56 [60 f.]).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfGE 1, 418 [429]; 25, 137 [140]; 36, 85 [87]; 50, 280 [284]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfGE 1, 418 [429]; 25, 137 [140]; 36, 85 [87]; 50, 280 [284]).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfGE 1, 418 [429]; 25, 137 [140]; 36, 85 [87]; 50, 280 [284]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 3 A 10854/15

    Pflichtverletzung eines leitenden Ministerialbeamten

    Der verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz) verschafft den am Prozess Beteiligten ein Recht, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend erklären zu können und umfasst gleichzeitig die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der am Prozess Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 -, BVerfGE 50, 32; Beschluss vom 15. Januar 1980 - 2 BvR 920/79 -, BVerfGE 53, 109) .
  • BGH, 25.01.2022 - VIII ZR 359/20

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Anschlussberufung;

    Sie lassen weiterhin das Bestreben des Gesetzgebers erkennen, den Anwendungsbereich der Wiedereinsetzung wegen der mit dieser verbundenen weitreichenden Folgen, insbesondere dem daraus folgenden Eingriff in die durch die Fristversäumnis erlangte Rechtsposition des Prozessgegners (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1980, 1095, 1096), im Interesse der Rechtsklarheit und -sicherheit eindeutig gesetzlich festzulegen.
  • OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08

    Nachehelichenunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruch wegen versuchten

    Auf eine angebliche Abweichung von der Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann die Revisionszulassung schon deshalb nicht gestützt werden, weil sie durch das übergeordnete Rechtsmittel nicht überprüft werden kann, § 238 Abs. 3 ZPO (Baumbach/Hartmann, ZPO, 66. Auflage, § 238 Rz. 12; BVerfG, NJW 1980, 1095).
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